Wie berichtet, ermitteln die Sicherheits- und Justizbehörden nach Angaben der Erzdiözese Wien gegen einen niederösterreichischen Pfarrer wegen des Besitzes und der Weitergabe von elektronisch aufbereiteten kinderpornografischen Darstellungen.
Im Sinn der im Jahr 2006 verabschiedeten diözesanen Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs sei Generalvikar Franz Schuster „nach der Verständigung durch die Justizbehörden sofort tätig“ geworden. „Der Geistliche wurde von seinen Ämtern und Aufgaben als Pfarrer, stellvertretender Dechant und Wallfahrtsdirektor sowie als Religionslehrer unverzüglich dienstfrei gestellt.“
Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, bestätigte am Freitag, dass gegen den Pfarrer nach Paragraf 207a (Pornografische Darstellungen Minderjähriger) Absatz 3 Strafgesetzbuch ermittelt wird. Die auf dem Computer des Geistlichen sichergestellten Datenträger werden derzeit ausgewertet. Von den Erhebungsergebnissen hänge die weitere Vorgangsweise ab. Das Verfahren ist laut Habitzl seit dem 14. Jänner anhängig. Die Ermittler seien bei einer Hausdurchsuchung fündig geworden. Der Verdächtige befinde sich auf freiem Fuß.
Die Sorge der Kirche gelte in erster Linie den Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs werden, sagte Schuster laut Erzdiözese. Es müsse alles getan werden, dies – und wie in diesem Fall den Besitz und die Weitergabe kinderpornografischer Darstellungen – zu verhindern. „Wir wollen vor allem den Opfern helfen. Aber auch die Täter dürfen nicht alleingelassen werden. Auch ihnen soll psychologische und pastorale Hilfe zuteil werden.“
fündig. Und die Gesellschaft ist noch immer nicht geschützt von ihm. Warscheinlich wird er in ein (deutsches) Internat versetzt.
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