Ermittler der Tatortgruppe vor jenem Supermarkt in Krems, wo bei einem Einbruch ein Jugendlicher erschossen worden war. Bild: apa
Die Feststellungen, die der Gerichtsmediziner Christian Reiter, der Ballistiker Ingo Wieser und der Chemiker Reinhard Binder nun der ermittelnden Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegt haben, sind mit der Version des Beamten absolut nicht in Einklang zu bringen, die dieser zuletzt bei der gerichtlich angeordneten Tatrekonstruktion angegeben hatte. Wie die OÖNachrichten heute bereits exlusiv berichteten, lag bei der "Schussabgabe keine Angriffssituation" vor.
In Rücken geschossen
Demnach wurde der Schuss aus einer Entfernung von 1,8 bis 2 Metern abgegeben. Der Beamte dürfte sich den Feststellungen der Sachverständigen zufolge auch nicht hingekniet haben, wie er behauptet hatte. Vielmehr gehen die Experten davon aus, dass der Polizist im Stehen dem 14-Jährigen in den Rücken schoss.
Anklage wegen Vorsatzdelikt
Sollte die Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen ihn Anklage erheben, könnte weit mehr als die bisher im Raum stehende fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen herauskommen. Er könnte wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden.
Bei den Jugendlichen wurden die "Waffen" (Harke, Schraubenzieher) eingesteckt in einer Pullovertasche und unter einer Jacke gefunden. Bei der Auffindung hatte sie nichts in der Hand !
Wozu die Anklage! In Österreich ist noch nie ein Polizist verurteilt worden. Sie werden sehen, dass auch diesmal die Polizei im Recht ist. Man wird es beweisen!
Wenn dieses Gutachten stimmt, dann ist das ganz schlimm. Erstens weil einem Menschen in den Rücken geschossen wurde, und zweitens, weil die Polizisten anscheinend bei ihrer Einvernahme schlichtweg gelogen haben.
Man kann sich nur wünschen, das dieser Fall bald vor Gericht kommt.