Zu laute Schneeräumung: Auf Radlader geschossen
KÖSSEN. Aus Ärger über die seiner Meinung nach zu laute Schneeräumung hat ein Unterländer am Sonntag in Kössen mit einer Luftdruckwaffe auf einen Radlader geschossen.
Der Lenker des Räumfahrzeuges, der laut Exekutive nicht getroffen wurde, alarmierte die Polizei. Der erheblich alkoholisierte Schütze wurde kurz darauf in seiner Unterkunft ausgeforscht. Der 26-Jährige wird auf freiem Fuß angezeigt.
Der Tiroler hatte gegen 4.15 Uhr mehrere Schüsse von einer Gemeindestraße im Ortszentrum von Kössen (Bezirk Kitzbühel) aus auf das Fahrzeug abgegeben. Die Beamten stellten in der Unterkunft des Mannes die mehrschüssige Luftdruckwaffe und eine Luftdruckpistole sicher. Über den 26-Jährigen, der vorübergehend festgenommen wurde, sprachen die Polizisten noch an Ort und Stelle ein Waffenverbot aus. Er wird unter anderem bei der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung angezeigt.
Oamoi ramans z'laud, daun wieda z'spod. Hechste Zeit dass olle Strossn a Fuaßbodn-Heizung kriagn 😂😂😂
beisser,
Strassenheizung. Aber wir sind doch eine Demokratie. Da muss jeder gefragt werden, wann um wieviel Uhr, wie laut, ob überhautp vor seinem Haus geräumt werden soll. Wir sind das Volk und werden das doch noch selber bestimmen können. Es wird Zeit, dass sich hier etwas ändert.
Zu laute Schneeräumung:
Die hätten mit der Schneeräumung warten solln,bis de Sunn stark gnua is,oda? Bülliga was aussadem a kemma...
„…wird auf freiem Fuß angezeigt.“
Das steht jetzt schon eine Stunde hier, und keiner der Recken reckt sich danach.
Das Gewehr wird man ihm hoffentlich abgenommen haben. Gut, er kann noch immer mit Schneebällen schießen.
Kaum zu glauben, welche Narren frei herumlaufen.
Rennst du a frei herum beim schreibn,oder hast a Fussfessel?
Ohne Fußfessel, aber mit Keuschheitsgürtel.
Aber wehe, der Schnee bleibt liegen!
Der hätte den Schnee anhauchen sollen,
der wär gleich geschmolzen und es hätte
keiner Schneeräumung mehr bedurft!
auf einen Radlader geschossen.
hmm, das wird den Radlader aber schwer beeindruckt haben.
(Es gilt die Unschuldsvermutung)