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Wer Zweitbrille vergisst, wird gestraft

Von nachrichten.at, 03. Oktober 2013, 10:41 Uhr
Zweitbrille in Österreich nicht mehr Pflicht
Fehlsichtige Autofahrer sollten eine Reservebrille im Auto mitführen. Bild: MorePixels/Augenoptikermeister

Fehlsichtige Autofahrer vergessen oft auf die vorgeschriebene Reservebrille. Ihnen können saftige Geldstrafen drohen.

Eine Fahrt ohne Ersatzreifen - für viele undenkbar. Was die Zweitbrille im Auto anlangt, sind viele Lenker aber nachlässig. Geht die Brille nämlich verloren, wird die Autofahrt zum Blindflug. "Das Mitführen einer Ersatzbrille ist in Österreich Pflicht, wenn die Fehlsichtigkeit im Führerschein eingetragen ist – dasselbe gilt auch für Kontaktlinsenträger“, informiert Peter Gumpelmayer, Bundesinnungsmeister der Augen- und Kontaktlinsenoptiker.

Wer fehlsichtig ist und bei einer Verkehrskontrolle ohne Reservebrille erwischt wird, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen. "Minimum 36 Euro, im schlimmsten Fall können bis zu 2180 Euro kassiert werden", sagt Corinna Hotz vom ÖAMTC. Außerdem: Wer einen Unfall verursacht, hat zudem auch zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu tragen.

Gumpelmayer appelliert an erfahrene Autofahrer, die keine Brillenpflicht im Führerschein eingetragen haben, regelmäßig einmal jährlich zum Sehtest zum Augenoptikermeister zu gehen. „Wer im Straßenverkehr schlecht sieht stellt eine große Gefahr dar. Vor allem wenn es jetzt wieder schneller dunkel wird oder neblig ist, ist es lebensgefährlich, nicht perfekt zu sehen.“

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93  Kommentare
93  Kommentare
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( Kommentare)
am 04.10.2013 17:45

und wie handelt"kojak" wenn mir bei der fahrt die brille kaputt geht und ich zwick mir die zweite auf die nase und die Männer im Trachtenanzug kontrollieren mich. brauch ich dann eine dritte,weil eine kaputt ist ? und wie reagiert "kojak" wenn er seinen 7. Strafzettel noch nicht verkauft hat, dann hab ich ein riesenproblem, oder ?
und wie schauts mit den 3. zähnen aus ,muss ich da auch reservezähne mithaben ? und mit dem Hörgerät ?fragen über fragen und eine antwort...das wird teuer!!!

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medicop (514 Kommentare)
am 04.10.2013 13:17

...und wer doppelt sieht, muss nicht unbedingt "fehlsichtig" sein, sondern ganz einfach besoffen.

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keinLehrer (928 Kommentare)
am 03.10.2013 20:42

Ich habe über 40 Jahre diesen Job gemacht. Alles klar. Führerschein 1970 gemacht. Keine Brille dazumal eingetragen, wird nicht abgefragt. Führerschein 2013 gemacht, Brille eingetragen wird abgefragt. Verstanden?. Bitte Gesetze lesen, bevor schreiben, oder schweigen.

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( Kommentare)
am 03.10.2013 20:52

ist ein Lehrer.....

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oblio (24.740 Kommentare)
am 03.10.2013 21:17

pensionierter Lehrer?
Vielleicht Direktor?
Oder vll. OBERlehrer?
Vielleicht POLITIKER?
Der derzeit ungefragteste
Job schlechthin!
traurig

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oblio (24.740 Kommentare)
am 03.10.2013 21:21

eingetragene Sehhilfe ist immer dabei!
Seit über 40 Jahren! Dabei werd ich
ohnehin langsam aber sicher Weitsichtig
und brauche sie bald nicht mehr! Aber:
Vurschrift ist Vurschrift!!! zwinkern

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wolfinoi (44 Kommentare)
am 04.10.2013 07:39

..... vom Optiker Gumplmoar leicht so schlecht, dass' ma a bissl gratis PR brauchn ????

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 03.10.2013 20:08

Denn sie sehen einfach schei..e aus!

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( Kommentare)
am 03.10.2013 20:26

einen power-nap gemacht, weil er wieder so rotzfrech im Forum melden kann....????

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 03.10.2013 19:51

...

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( Kommentare)
am 03.10.2013 19:20

Wenn ich Kontaktlinsen trage habe ich die Brille nicht mit.
Wenn ich die Brille trage ...Wer zahlt mir die zweite Brille?
Freiwillige vor, ansonsten: is ma wuascht, übertriebenes Sicherheitsdenken my ass!

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 03.10.2013 19:37

So knapp bei Kassa? Eine Zweitbrille (natürlich kein Spitzendesign), nicht entspiegelt und auch nicht kratzfest, aber die optischen Eigenschaften erfüllend bekommst du ab 15 €.

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( Kommentare)
am 03.10.2013 19:44

bei fielmann ???

beim hartlauer ned...

oder wie heißen die, Pearl-Optik ???

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( Kommentare)
am 03.10.2013 20:05

Ok, werd mal nachfragen.

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bauxip (187 Kommentare)
am 04.10.2013 08:26

vielleicht bei gumpelmayr???

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( Kommentare)
am 03.10.2013 17:55

Der Autor irrt, weil verschiedene Neuwägen gar keinen Ersatzreifen mehr haben, nicht einmal einen Notreifen und auch keinen Platz um einen mitzuführen.

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( Kommentare)
am 03.10.2013 18:43

Auto,Motor,Sport in den 90ern mal einen Bericht.
Da stelte sich heraus,das die meisten Automobilisten
Jahrzehnte unterwegs sind,bis sie eine Reifenpanne ereilt.
Mich hats in fast 40 Jahren einmal,1985 in Yugoslawien erwischt.

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Saskatusch (1.343 Kommentare)
am 03.10.2013 17:41

beim autofahren...
viele beamte sehen zu wenn autofahrer telefonieren ??? gehts noch...die meisten würden ja gerne simsen bei 120 auf der autobahn !!!

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austria1949 (5 Kommentare)
am 03.10.2013 16:46

In meinem rosa Führerschein stand noch etwas von einer Ersatzbrille. Seit 4 Jahren habe ich den neuen FS in Scheckkartenformat. Darin steht nichts mehr. Trotzdem habe ich immer eine Ersatzbrille mit - für meine eigene Sicherheit.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 03.10.2013 16:48

aber sicher hinten einen Nummer in Spalte 12 stehen oder?
Das ist dann der Eintrag.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 03.10.2013 16:49

01.06 Brillen oder Kontaktlinsen

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woppl (4.948 Kommentare)
am 03.10.2013 16:44

und im Zweifel gibts mit der Glock ein Paar auf die Nuss.....

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 03.10.2013 16:37

was dann in mein Fall ist - ich hab Orto K Linsen - da nützt mir nämlich die mitgenommene Zweitbrille gar nix.

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EdwinHemingway (887 Kommentare)
am 03.10.2013 16:17

Wenn jemand seine Brile verloren hat, oder zerbrochen ist etc, aber keine Reservebrille dabei hat, darf ganz einfach ein Fahrzeug nicht lenken.....

So intelligent sollten die Menschen schon sein...

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 03.10.2013 16:09

ohne Reservebrille erwischt wird, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen. "Minimum 36 Euro, im schlimmsten Fall können bis zu 2180 Euro kassiert werden", sagt Corinna Hotz vom ÖAMTC. Außerdem: Wer einen Unfall verursacht, hat zudem auch zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu tragen."

Ich bin zwar kein Jurist, halte aber den zweiten Satz für falsch. Wer einen Unfall verursacht und dabei seine funktionstüchtige Brille trägt, der wird sicherlich nicht haftbar gemacht, weil er keine Reservebrille dabei hatte.
Ich glaube es war gemeint, wer ohne die vorgeschriebene Brille fährt, weil diese kaputt/verlohren ging und er keine Ersatzbrille dabei hatte ist belangbar.

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Sommergewitter (1.104 Kommentare)
am 03.10.2013 15:24

eine sichtbar als "Werbung" deklarierte Einschaltung der Innung ist:

Der Inhalt stimmt nicht. Er ist schlicht unwahr.

Falls man im Führerschein stehen hat: "Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist ein entsprechender Sehbehelf zu tragen" und blöderweise die Erstbrille während der Fahrt kaputt geht, dann darf man nicht mehr hinters Lenkrad.

Eine Zweitbrille ist in solch einem Fall daher zwar sinnvoll, ein Fehlen darf aber nicht bestraft werden.

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brainpain (1.725 Kommentare)
am 03.10.2013 15:10

mit der Reservebrille, war aber eh schon immer so?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 03.10.2013 13:01

Der Verfasser solcher seltsamen Schreckgespenster sollte sich einmal schlau machen, wie viele Neuwagen schon seit Jahren nur noch mit Pannenspray und Kompressor ausgeliefert werden. Trotzdem werden sie gekauft und die Autos fahren ganz normal.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 03.10.2013 13:05

war und ist eh net vorgeschrieben.

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 03.10.2013 15:05

Ich habe gerne die 200 Ocken aufgezahlt, ein vollwertiges Ersatzrad zur Verfügung zu haben, trotz "angeblich" pannensicherer Bereifung.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 03.10.2013 15:19

recht hast; i mag a keine Karre ohne Ersatzrad.

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( Kommentare)
am 03.10.2013 15:24

als unsinkbar galt....



und deine karre ist da auch ned ausgenommen, nusserl....

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 03.10.2013 12:59

Schon seit Jahren wurde u.a. über ÖAMTC berichtet, dass eine Zweitbrille NICHT mitgeführt werden muss, sofern man logischerweise die Erstbrille aufhat. Wer die Erstbrille verliert, der darf halt sein Auto in dem Moment nicht mehr weiterbenutzen - Pech gehabt.

Vielleicht hat der Herr Optiker da - selbstverständlich völlig unabsichtlich und uneigennützig... - etwas "unscharf" formuliert.

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 03.10.2013 13:29

Im Führerschein ist bei Brillenträgern eingetragen:

"Das mitführen einer zweitbrille ist vorgeschrieben"

Oiso stimmt der Art. und ned Ihr Post

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 03.10.2013 13:32

dieser Passus wurde früher in den FS eingetragen. Aber seit 10 oder 15 Jahren ist das anders ... da wird nur das verpflichtende Tragen einer Brille eingetragen, nicht aber die Auflage zum Mitführen einer Ersatzbrille.

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 03.10.2013 13:39

Ah, OK, wußt I ned

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fujikura (175 Kommentare)
am 03.10.2013 14:44

Der genaue Text:
"Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist ein entsprechender Sehbehelf zu tragen."

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 03.10.2013 11:05

Eine Ersatzbrille kann nur dann verlangt werden , wenn die Verpflichtung in einem Bescheid festgelegt ist, oder als solche im Führerschein eingetragen ist, oder ein Gesetz existiert das zu solchem verpflichtet. Ein solches nennt die OON aber nicht, das dürfte nur Optikerwerbung sein. Also mir ist das völlig neu, .....allerdings darf ein Fehlsichtiger ohne Sehbehelf nicht fahren, hat er keinen Sehbehelf mehr muss er die Fahrt abbrechen.

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senfdazugeber (743 Kommentare)
am 03.10.2013 11:13

...zumindest vor 15 jahren wurde beim ausstellen des führerscheins gesagt, dass eine reservebrille im auto zwar sinnvoll ist, es jedoch keine pflicht ist. (aussage vom damaligen amtsarzt)

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 03.10.2013 11:21

So ist es.
Mitführen muss ma die Brille nur wenn sie im FS als Auflage eingetragen ist.

Mein Kenntnisstand: seit einigen Jahren wird diese Auflage nimmer gmacht.

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( Kommentare)
am 03.10.2013 11:28

bei mir verändert sich nix mehr seit meiner Jugend, hab mir meine augen, durch das viele lesen vertan....

aber das war es mir wert....

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( Kommentare)
am 03.10.2013 12:00

les hoid woas g´scheit`s grinsen

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 03.10.2013 13:08

oder sie hätte die Karotten gegessen anstatt ...

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( Kommentare)
am 03.10.2013 13:16

hasen sind auch kurzsichtig....

und ned weiter mit deiner fantasie, gell....

sonst, gibt´s nix auf die löffel !!!

hahaha, austrixt.....

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 03.10.2013 13:20

na klar - weil die Hasen jo a des grüne anstatt der Möhre fressen.

Ah ... deswegen die permanente Rudelbu .... bei de Hasn zwinkern

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( Kommentare)
am 03.10.2013 13:25

gibt es kurz- und weitsichtige unter ihnen...gell....

in welcher schule warst du denn ???

froatzal....

orange gegen grün, da ist schon ein unterschied.....

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 03.10.2013 13:29

mit die langen Löffel hab i mi net so gekümmert. Die san mir zu behaart.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 03.10.2013 13:31

hab i in der Schule kennengelernt. in der Tanzschule.

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( Kommentare)
am 03.10.2013 13:45

goar nix......

weder des

nu des.....

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( Kommentare)
am 03.10.2013 13:57

noch Brot, semmerl und kornspitze zu kaufen...

und äpfel....

und ein Toastbrot.....

pfiati, bis später bzw. noachher....

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