Vergewaltigungs-Prozess: Taxilenker soll 16-Jährige entjungfert haben
WIEN. Ein 48-jähriger Taxifahrer musste sich am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen verantworten. Die Anklage wirft Wiener (48) sexuellen Missbrauch von drei jungen Frauen vor.
Der Wiener, der seit 25 Jahren Taxi fährt, soll sich im August 2017 an einer 24-jährigen Frau vergangen haben, die zu ihm ins Auto gestiegen war. Statt nach Hause brachte der Angeklagte die halb so alte Frau, die während der Fahrt einschlief, an einen abgelegenen Ort. Laut Anklage soll der verheiratete Mann und Vater von drei Kindern die alkoholisierte und übermüdete Frau im Intimbereich abgetastet haben. Nach seiner Ausforschung und Festnahme wurden zwei ähnliche Fälle bekannt, die sich bereits vor einigen Jahren zugetragen haben sollen.
Taxler soll Frau gefolgt sein
Nach einer Partynacht im März 2011 bestellten zwei Mädchen ein Taxi. Der Angeklagte brachte die eine nach Hause, mit der anderen – einer damals 16-Jährigen – fuhr er weiter. Während der Fahrt sei es zu Händchenhalten, Kuscheln und Küssen gekommen. Schließlich habe das Mädchen gefragt, ob der Taxler ein Kondom dabei hätte, behauptet der 48-Jährige. "Hätte sie Nein gesagt, hätte ich nichts gemacht." Außerdem habe er geglaubt, dass das Mädchen älter als 18 und sexuell erfahren war. "Er ist davon ausgegangen, dass es einvernehmlich war", betonte sein Verteidiger.
Auch im dritten Fall soll der Angeklagte den angetrunkenen Zustand einer jungen Frau ausgenutzt haben, die sich zu ihm ins Taxi setzte: Der Taxilenker brachte im April 2010 eine damals 20-Jährige bis zu ihrer Wohnung. Weil sie die Tür hinter sich nicht abschloss, folgte er ihr ins Schlafzimmer. Die Frau legte sich ins Bett und schlief ein. Der Anklage zufolge soll der damals 40-Jährige mit der wehrlosen Frau in weiterer Folge Geschlechtsverkehr gehabt haben. Ein Gerichtspsychiater bescheinigte dem Angeklagten "ein Nutzen von Gelegenheiten der Wehrlosigkeit".
Prozess vorerst vertagt
Nach der Befragung des dritten Opfers wurde bei der Frau eine posttraumatische Belastungsstörung vermutet. Dadurch würde sich der Strafrahmen deutlich erhöhen. Deshalb soll ein psychiatrischer Sachverständiger die Betroffene untersuchen. Sobald das Gutachten vorliegt, soll der Prozess fortgesetzt werden.