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Vater und Stiefmutter erstochen: Staatsanwalt schildert Familiendrama

21. August 2017, 08:45 Uhr
Das Landesgericht Korneuburg Bild: APA

KORNEUBURG. Ein Mann, der im Februar in Deutsch-Wagram seinen Vater (55) und seine Stiefmutter (52) durch Messerstiche tötete, steht heute, Montag, und morgen, Dienstag, vor Gericht. Bei der Tat stach er auch auf seine Frau ein und nahm seinen Sohn (11) als Geisel. Die Staatsanwalt hat seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Staatsanwalt Christian Pawle erläuterte vor dem Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich den Geschworenen, dass sich bei dem gelernten Maler und Anstreicher, zuletzt im Autohandel seines Vaters beschäftigt, etwa im 19. Lebensjahr eine schwere Geisteskrankheit entwickelt habe, die sich in einer bipolaren Störung manifestierte. Weil der 36-Jährige gefährliche Drohungen ausstieß, wurde er 2010 in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in Göllersdorf eingewiesen. Dort sei er medikamentös gut eingestellt und drei Jahre später unter Beistellung eines Bewährungshelfers bedingt entlassen worden. Die folgenden Jahre verliefen gut und das Ehepaar wollte ein zweites Kind, weshalb die Medikation umgestellt wurde. Das habe allerdings beim Betroffenen zu tiefer Unruhe geführt. An jenem Tag Mitte Februar bekam er laut dem Staatsanwalt bei einem Besuch bei seinen Eltern in Gänserndorf mit, dass seine Familie über seinen Geisteszustand sprach. 

Als er seine Stiefmutter mit einem Laptop wahrnahm, hatte er die Manie, dass er in eine Anstalt müsse oder getötet werde. Er holte aus der Küche ein Messer aus dem Messerblock, ging ins Wohnzimmer und stach auf seinen Vater (55) und auf die 52-Jährige ein, die ihrem Mann zu Hilfe kommen wollte. Seine Frau (38) und der damals elfährige Sohn mussten das mitansehen. Sie flüchteten, wurden aber eingeholt. Auch die Ehefrau wurde durch Messerstiche schwer verletzt. 

Als die inzwischen von seinem ebenfalls anwesenden Halbbruder (damals 14) verständigte Polizei eintraf, hielt der 36-Jährige seinem Sohn des Messer an den Hals. Der Bub konnte fliehen, der Mann wurde festgenommen. 

Aufgrund seiner paranoiden Psychose seien ihm die Taten nicht vorzuwerfen, aber weil die Krankheit den 36-Jährigen gefährlich mache, stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Unterbringung, sagte Pawle. 

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger verwies darauf, dass von seinem Mandanten jahrelang keine Gefahr ausgegangen sei. Erst die Reduzierung der Psychopharmaka und vor allem der Wegfall der monatlichen Depot-Spritze hätten dazu geführt, dass er komplett manisch geworden sei. Jetzt sei er medikamentös wieder gut eingestellt, weshalb eine bedingte Einweisung genügen würde, meinte der Anwalt.

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