Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Vater mit Axt getötet: Prozess endete mit Einweisung

Von nachrichten.at/apa, 23. Juni 2017, 12:13 Uhr
Der Prozess findet am Landesgericht St. Pölten statt. Bild: Reuters

SANKT PÖLTEN. Nach einer tödlichen Axt-Attacke auf seinen Vater ist ein 21-Jähriger am Freitag nach kurzer Verhandlung am Landesgericht St. Pölten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der junge Mann leidet laut einem Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist unzurechnungsfähig. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus, das Urteil ist rechtskräftig.

Der in Niederösterreich geborene Mann gab zu, seinen Vater getötet zu haben. Er war am 18. Jänner des heurigen Jahres von Wien, wo er zuletzte lebte, nach Herzogenburg gefahren und hatte dort in einem Baumarkt eine Axt gekauft. Dann hatte er seine Mutter besucht und war laut Staatsanwaltschaft mit dem Taxi weiter zum Haus seines Vaters im Raum St. Pölten gefahren. Im Hof begegnete er dem 53-Jährigen, der daraufhin in den Heizraum ging. Nach dem Zurückkommen versetzte ihm der Sohn zumindest 30 Axthiebe gegen den Kopf. Ein in der Nähe wohnender Mann hatte Hilfeschreie gehört und lief zum Haus, wo er sah, wie der damals 20-Jährige im Hof auf das am Boden liegende Opfer einschlug. Für den 53-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Der junge Mann hatte nach der Tat selbst den Notruf gewählt und sich widerstandslos festnehmen lassen.

Der 21-Jährige berichtete am Freitag von Halluzinationen - und vom Gefühl, vom Geheimdienst verfolgt zu werden. Er schilderte, dass ihm immer wieder ein "weißer Engel" erscheine und ihm Dinge anschaffe. Als "sechstes Gebot" habe ihm die Gestalt befohlen, er müsse seinen Vater umbringen.

Nach der Scheidung seiner Eltern hatte er nach jahrelanger Funkstille erst 2016 wieder Kontakt zu seinem Vater aufgenommen. Er war auch einige Tage lang zum 53-Jährigen in den Raum St. Pölten gezogen, es kam aber zu Streit. In seiner Kindheit habe der Vater mit ihm eine "Teufelseintreibung" gemacht, meinte der 21-Jährige, der sich in den vergangenen Monaten in der Psychiatrie befand. Durch die Medikamente komme er "langsam in die Realität zurück", meinte der Betroffene, der selbst eine Einweisung befürwortet hatte.

Die Zurechnungsunfähigkeit des an paranoider Schizophrenie leidenden 21-Jährigen sei "sonnenklar", eine höhergradige geistige Abnormität zweifellos gegeben, sagte ein psychiatrischer Sachverständiger. Ohne Behandlung könnte es durchaus wieder zu einem Wahn kommen, der sich gegen eine andere Person richte. Es gebe eine "störungsbedingte ungünstige Kriminalprognose". Darauf verwies auch der vorsitzende Richter am Ende des Prozesses. Es sei eine Einweisung anzuordnen gewesen.

Auch die Verteidigung hatte die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher befürwortet. "Er hat nicht gewusst, was er macht, und gehört behandelt", sagte der Rechtsanwalt.

 

mehr aus Chronik

Fahrt in den Osterurlaub: Wo Sie heuer Nerven brauchen

Magnitude von 4,8: Erdbeben in Norditalien auch in Kärnten zu spüren

Eis brach: Bergretter bei Ausbildungskurs in Tirol verletzt

Freiwilliger Grundwehrdienst: 257 Frauen meldeten sich im ersten Jahr

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen