Vater erstochen: Keine Mordanklage gegen 18-Jährigen
EBERGASSING. Ein 18-Jähriger, der Anfang August in Ebergassing (Bezirk Bruck a. d. Leitha) seinen Vater erstochen haben soll, muss sich nicht wegen Mordes verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat einen Strafantrag wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang eingebracht, bestätigte Sprecher Christian Pawle einen "Kurier"-Bericht. Einen Verhandlungstermin gebe es noch nicht.
Der Strafrahmen beträgt bis zu 15 Jahre. Die Staatsanwaltschaft gründet ihre Anklage auf die Tatrekonstruktion und ein gerichtsmedizinisches Sachverständigengutachten.
Im Zuge eines Montageprozesses einer Holzbank sollen der Beschuldigte und sein Bruder am 4. August vom Vater beschimpft worden sein. Der 18-Jährige soll in sein Zimmer geflüchtet sein, der Landwirt soll ihn verfolgt und ihm einen Faustschlag versetzt haben. Der Sohn soll dem 59-Jährigen mit einem Karambit-Messer die tödliche Stichwunde zugefügt haben.
Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um keine gerechtfertigte Abwehr, "unserer Ansicht nach liegt Notwehrüberschreitung vor", sagte Pawle. Der Verteidiger des Schülers, Martin Preslmayr, hatte bereits kurz nach der Bluttat von Notwehr gesprochen. "Es handelte sich um einen Kampf und eine hochdynamische Situation", wurde Preslmayr am Freitag vom "Kurier" zitiert. Sein Mandant sei in Todesangst gewesen. "Der Vater ist im Gerangel regelrecht ins Messer gefallen", so der Rechtsanwalt.
Der 18-Jährige hatte sich nach der Bluttat widerstandslos festnehmen lassen. Er wurde aufgrund der Tatrekonstruktion im September aus der Untersuchungshaft entlassen.