Urteil nach Tod auf Piste
WIEN. OGH nach Skiunfall: Pistenrand besser sichern.
Auch den Rand einer Piste muss der Betreiber eines Skigebietes durch Schutzmaßnahmen absichern, wenn das Gelände aufgrund von Bäumen und Steilhängen gefährlich ist. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Anlass war ein Unfall, bei dem ein Urlauber in einem Kärntner Skigebiet stürzte und ums Leben kam. Die Witwe und die Kinder hatten auf Schadenersatz geklagt. Der OGH verpflichtete nun den Pistenhalter zur Übernahme von 50 Prozent der Schadenersatzkosten, mehr als 150.000 Euro. Der Skifahrer hatte 2011 in einer nach außen hängenden Kurve einer mittelschweren Piste verkantet, war über eine steile Böschung gestürzt und gegen Bäume geprallt. Der talseitige Pistenrand sei damals nur durch Stangen und ein Absperrband "gesichert" gewesen, erläuterte der OGH. Einige Jahre später hat sich dort ein weiterer tödlicher Unfall ereignet.
Als nächtes kommt, dass hohe Mauern neben Gebirgsstrassen errichtet werden, um Kfz vor dem Absturz zu bewahren.