Umstrittener Lobautunnel darf unter Auflagen gebaut werden
WIEN. Die Richter haben entschieden: Der umstrittene Lobautunnel darf unter Auflagen gebaut werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch grünes Licht gegeben, womit die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) positiv abgeschlossen ist. Allerdings müssen "neue Auflagen zur Sicherstellung des Schutzes vor Überschreitung von Umweltqualitätsnormen" eingehalten werden, wie das BVwG am Mittwoch mitteilte.
Das BVwG hatte das Projekt unter die Lupe genommen, nachdem Tunnelgegner bzw. Umweltschützer die erstinstanzliche Bestätigung der UVP beeinsprucht hatten. Diese Beschwerden hat der dreiköpfige Richtersenat nun abgelehnt. Die Asfinag will folglich schon im kommenden Jahr mit dem Bau des insgesamt 19 Kilometer langen S1-Abschnitts beginnen.
"Eine riesigen Erleichterung"
Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hatte die Anfechtung der Projektgegner etwa in Sachen Auswirkungen auf das Grundwasser, Lärmbelästigung, Gesundheit oder Tunnelsicherheit überprüft, im Laufe des Verfahrens immer wieder Verbesserungsaufträge erteilt und ist nun zum Schluss gekommen, dass "nach deren vollständiger Erfüllung durch die Asfinag sich das Projekt als genehmigungsfähig erwies".
Damit ist der S1-Lückenschluss mit einer Länge von 19 Kilometern offiziell umweltverträglich. Asfinag-Geschäftsführer Alexander Walcher fand das "großartig" und sprach von einer "riesigen Erleichterung". Das BvWG schreibt allerdings eine Reihe von Auflagen vor.
1,9 Milliarden Euro budgetiert
So muss etwa für alle Fahrbahnen lärmmindernder Waschbeton verwendet werden. Außerdem darf im oberirdisch gelegenen Nordabschnitt - also zwischen Süßenbrunn und Groß-Enzersdorf - nur an Werktagen zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gearbeitet werden. Baustraßen müssen zudem stets feucht gehalten werden. Außerdem verlangt das Gericht die Bekanntgabe konkreter Maßnahmen, wenn etwa Grenzwerte bezüglich Luftqualität überschritten werden oder das Verkehrsaufkommen höher als prognostiziert ausfallen wird.
Walcher versprach, sich "penibelst" an die Vorgaben halten zu wollen. Wobei er betonte, dass diese "nicht extrem überraschend" seien und sich im Lauf des Verfahrens schon abgezeichnet hätten: "Sie sind bewerkstelligbar." Mit höheren Gesamtkosten rechnete der Asfinag-Geschäftsführer jedenfalls dadurch nicht: "Die Auflagen sind nur Präzisierungen von Maßnahmen, die wir ohnehin geplant haben", versicherte er. Derzeit sind für das gesamte Projekt 1,9 Milliarden Euro budgetiert. Laut Asfinag sind bis dato 82 Millionen Euro in den S1-Lückenschluss geflossen - etwa je zur Hälfte für den Erwerb nötiger Grundstücke bzw. für Planung und Erkundung.
Baubeginn könnte Ende 2019 sein
Was den Zeitplan anbelangt, ging Walcher von einem Baubeginn Ende 2019 aus. Das betrifft den Nordabschnitt Süßenbrunn bis Groß-Enzersdorf. Dieses Stück soll Ende 2022/Anfang 2023 bereits fertig sein. Bis Ende 2025 soll die gesamte Nordostumfahrung abgeschlossen sein. Wann genau der Baustart für den Tunnel selbst ansteht, sei noch offen, hieß es.
Komplett erledigt sind die Bewilligungsverfahren damit aber noch nicht. Einerseits braucht die Asfinag noch naturschutz- und wasserrechtliche Genehmigungen aus den Ländern Niederösterreich und Wien, andererseits steht Gegnern betreffend die jetzige Entscheidung des BvWG noch das Mittel der ordentlichen Revision zu - allerdings nur in einem Punkt. Dabei geht es um die prinzipielle Frage, ob bei der Beurteilung der Lärmentwicklung methodisch richtig vorgegangen wurde.