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Tschetschenische Familie soll heute abgeschoben werden

Von nachrichten.at/apa, 23. Jänner 2018, 09:21 Uhr
Seit 2.Jänner sitzt die Familie am Flughafen Schwechat fest. Bild: EXPA/THOMAS HAUMER (APA/EXPA/THOMAS HAUMER)

WIEN. Seit dem 2. Jänner wurde die Familie am Flughafen Schwechat in einem Container festgehalten.

Die sechsköpfige tschetschenische Familie T., die zuletzt am Areal des Flughafens Schwechat angehalten wurde, soll offenbar am morgigen Dienstag abgeschoben werden. Das berichtete der Blogger Daniel Landau, ein Unterstützer der Familie, Montagabend auf Twitter. Aus dem Innenministerium hieß es auf APA-Anfrage, man gebe "grundsätzlich keine Auskunft zu einzelnen Verfahren".

Der Anwalt der Familie war für die APA zunächst nicht erreichbar.

Die Familie T. kam im Oktober 2011 nach Österreich. Ihr Asylantrag wurde im Oktober 2015 rechtskräftig abgewiesen - obwohl die Familie nach vier Jahren gut integriert war. Im August 2016 stellte sie denn auch einen Antrag auf Bleiberecht wegen guter Integration. Am 21. Dezember 2017 bekamen die Eltern und die vier Kinder Mandatsbescheide, dass sie sich binnen drei Tagen bei der Betreuungsstelle Schwechat einzufinden hätten und dort bis zur Rückreise bleiben müssten.

Am 2. Jänner wurden sie aus der Wohnanlage der Volkshilfe in Wien-Floridsdorf nach Schwechat gebracht, am 3. Jänner fand eine Beweisaufnahme statt - bei der der Familie dann mitgeteilt wurde, dass die Anträge abgewiesen werden. Kritik, etwa seitens der Grünen Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou, wurde auch daran laut, dass die Kinder die Schule nicht mehr besuchen können.

 

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43  Kommentare
43  Kommentare
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forensik (859 Kommentare)
am 23.01.2018 22:26

Schon alleine darum muss protestiert werden: Man gebe "grundsätzlich keine Auskunft zu einzelnen Verfahren".

Bürger haben ein Recht auf Information, warum maßt sich eine Behörde an,
Auskunft zu verweigern?

Warum werden nicht die Bescheide veröffentlicht, inklusive der Begründungen,
ansonsten entsteht der Eindruck, dass man die "einfacheren" Fälle abgeschoben werden, von denen man annimmt, dass die unproblematischer verläuft. Warum aber gut integrierte Familien?

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Selten (13.716 Kommentare)
am 24.01.2018 04:39

Das letzinstanzliche Urteil zum Asylantrag ist öffentlich einsehbar, online.

Der Mandatsbescheid liegt der Wiener Zeitung vor.

Warum das alles nicht in Zeitungen veröffentlich wird, kann ich Ihnen gerne sagen:

Weil darin der wahre Sachverhalt dargestellt ist und zwar teilweise sogar mit mehreren Quellen untermauert.

Der Anwalt und die Unterstützer sind deshalb peinlich bedacht, dass das eben nicht in der Zeitung steht.

Und OÖN, Der Standard, Wiener Zeitung und der ORF natürlich auch machen gerne mit, um sich dann zu wundern, dass das Ansehen der Medien immer geringer wird.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 23.01.2018 19:56

Statt abzuschiebende Tschetschenen für ihre eigene Medienpräsenz zu missbrauchen, könnte sich Vassilakou mal ihrer desaströsen Partei widmen oder in ihrem Ressort ordentliche Arbeit leisten.

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x-files (487 Kommentare)
am 23.01.2018 18:33

Als größtes Problem sehe ich die enorm lange Verfahrensdauer.

Ich kenne keine genauen Umstände über Einreise in AT, auch nicht über den Stand der Integration dieser Personen. Die Herstellung der Rechtsstaatlichkeit erscheint auf den ersten Blick hart und vielleicht sogar unfair. Es kann aus meiner Sicht aber nur gleiches Recht für alle gelten. Davon können auch diejenigen nicht ausgenommen werden die mediale Fürsprache erhalten. Es wäre ja auch ungerecht nur jene Personen zurückzuführen für die sich niemand interessiert und besonders einsetzt. Das Problem ist nicht am Einzelfall sondern generell zu diskutieren was politisch gewollt ist. Durch die momentane Regierung ist eher ein härterer Durchgriff zu erwarten. Hoffentlich gilt das aber dann auch wirklich für alle Betroffenen. Nur diejenigen abzuschieben denen man leicht habhaft wird gilt dann nicht.

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forensik (859 Kommentare)
am 23.01.2018 22:28

Darum sollten die Richtlinien veröffentlicht werden, nach denen vorgegangen wird. Der Rechtsstaat ist keiner mehr, wenn willkürlich entschieden wird.

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Commendatore (1.407 Kommentare)
am 23.01.2018 17:04

Gesetz ist Gesetz also gute Reise.

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forensik (859 Kommentare)
am 23.01.2018 22:28

Auf welches Gesetz berufen Sie sich?

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 24.01.2018 08:59

Aber wenn wieder mal einer ihrer Gesinnungsenossen in den Knast geht jammern sie lauthals von "Politjustiz" und "linkem Gesinnungsterror"....

Meine Güte- wie peinlich!

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Schuno (6.582 Kommentare)
am 23.01.2018 16:14

Wenns nach den Linken geht dürfte kein einziger Asylantrag abhelehnt werden.Alle Flüchtlinge die wegen abgelehntem Asylantrag ausgewiesen werden sollen sind laut Linken bestens integriert

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forensik (859 Kommentare)
am 23.01.2018 22:32

Kaum einer wird alle kennen, also erübrigt sich eine Diskussion.

Es sind über 65 Mio Menschen weltweit auf der Flucht, noch nie zuvor waren es so viele.

Allen helfen ist einem kleinen Land wie Österreich logischerweise unmöglich.
Aber Österreich soll tun, was es kann.

Eine begrenzte Zahl herzlich aufnehmen und sie gut integrieren.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 23.01.2018 15:34

Familie T hatte zuvor schon polnische Papiere, reiste dann in die Heimat zurück und 2011 in Ö ein.
Gründe: krankes Kind, multiresistente TBC der Mutter.

08/2012 BAF weist Asylanträge v 28.10.2011 ab

5 Jahre Instanzenzug und Ermittlungen

21.10.15 abweisendes Erk des BVwG

10 Monate nach letztinstanzlichem Bescheid, 08/2016, Anträge auf Bleiberecht wegen guter Integration inkl Bestätigung ehrenamtlicher Tätigkeit, Jobzusage und Lob eines anonymen Lehrers.

28.12.2017 Ladung zur Einvernahme und Mandatsbescheid (Ausreiseverpflichtung) vom BFA

Frau T wurde mind 6 Monate erfolgreich hier behandelt.
Die Eltern leiden, wie mein Tsch, der sich alle 6 Monate Arbeits- und Therapieunfähigkeit bestätigen lässt, an PTBS.
1 Tochter besuchte hier islam Kindergärtnerinnenschule.
2 Kinder erhielten im 4. Jahr in Ö die Beurteilung „wenig zufriedenstellendes Verhalten“ (Zeugnis 6/2015, 2./3. Klasse NMS,) und mussten die Klassen wiederholen.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 23.01.2018 15:35

Wer´s nicht glaubt, lese die og die Entscheidung des BVwG vom 21.10.2015
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20151021_W226_2103035_1_00/BVWGT_20151021_W226_2103035_1_00.htlm

Zum wenig zufriedenstellenden schulischen Verhalten:
http://schulen.eduhi.at/nms.waizenkirchen/Info/Verhaltensnoten_Grundlagen.pdf

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SRV (14.567 Kommentare)
am 23.01.2018 21:39

Für die ganz gescheiten Blaunschildboys und Hobby-Fremdenrechtsjuristen:

https://mobil.derstandard.at/2000072878897/Warum-es-zu-harten-Abschiebungen-kommt

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 23.01.2018 21:54

Dass andere hier einfach Links einstellen, geht für unseren Forumstroll mal gar nicht.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 23.01.2018 22:15

"kleinEmil (4821) 21.01.2018 11:52 Uhr
Schon wieder Schnappatmung? Du ungebildetes Nix!"

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jamei (25.489 Kommentare)
am 23.01.2018 15:45

Danke für diese Infos - über das WESHALB wird ja immer tunlichst geschwiegen - wie man hier sieht.

Verschleiern und vertuschen dürfte anscheinen an der Tagesordnung sein - bei den Tränendrückerberichten über die
so Armen gut integrierten Abzuschiebenden.....

Recherchen bevor solche Berichte gebracht werden würde der OÖN sicherlich gut stehen!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 23.01.2018 16:22

Von einer neutralen Tatsachenbetrachtung sin d alle Medien, von Österreich bis zu Die Presse weit weg.

Und dann wundern sich die Medien, diverse Vorwürfe einstecken zu müssen.

Nur bei einer bezahlten und als solche kenntlich gemachten Anzeige, ist es ok, blind zu veröffentlichen, was verlangt wird.

Wenn den Redakteuren schon Mühe und Zeitaufwand, das letztinstanzliche Erkenntnis zu lesen und zu verstehen zu groß sind, wäre es doch nicht zu viel verlangt, wenigstens dessen Aktenzahl zu eruieren oder von dem Anwalt und den Unterstützern der Familie T als Gegenleistung für die Veröffentlichung zu verlangen und dieser erläuternd beizugeben.

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forensik (859 Kommentare)
am 23.01.2018 22:39

Sehr richtig, verschleiern und vertuschen, die Arbeitsweise der zuständigen Beamten ist nicht nachvollziehbar.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 24.01.2018 04:46

Wenn Sie nicht imstande sind, das Erkenntnis zu lesen, glaube ich gern, dass Sie einiges nicht nachvollziehen können.

Schuld an dieser sehr speziellen und individuellen Nichtnachvollziehbarkeit haben aber weder die Beamten noch die BVwG-Richter.

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forensik (859 Kommentare)
am 23.01.2018 22:37

Wenn die Abschiebepraxis anhand ähnlich dürftiger Informationen erfolgt, dann ist das eine Schande für Österreich.
Erfolgreich behandelt und Therapieunfähigkeit widerspricht sich.
Im übrigen schützen auch Vorzugszeugnisse nicht vor einen Abschiebung.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 24.01.2018 04:43

Ich habe hier "dürftig" relevanten Sachverhalt zusammengefasst.

Statt hier zu motzen und unsinnig nach den relevanten Gesetzen zu fragen, sollten Sie, ehe Sie patzig mitreden, das Erkenntnis des BVwG lesen und verstehen.

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observer (22.145 Kommentare)
am 23.01.2018 15:04

Es muss Einspruchsrechte gegen Abschiebungen geben - aber nicht fast unendliche mit denen eine Abschiebung jahrelang rausgeschoben werden kann, wenn der erste Bescheid negativ ist. Das gehört abgestellt, sogar im Interesse der Betroffenen, denen von unverantwortlichen Kreisen Hoffnung gemacht wird, doch hier zu bleiben können, wenn man nur die Abschiebung rausschieben kann. Obwohl diese Kreise genau wissen, dass dies wahrscheinlich nicht der Fall sein wird. Mein Groll richtet sich daher nicht gegen die Betroffenen, sondern gegen diese Kreise, die dies alles betreiben und falsche Hoffnungen schüren. Und die Regierung ist aufgefordert, hier über das Parlament Gesetze zu beschliessen, dass diese Dinge abgestellt werden - klarerweise im Gleichklang mit den Menschenrechten und falls möglich und erforderlich zusammen mit den NEOS im Verfassungsrang. Auf die SPÖ zähle ich hier nicht, weil dort derzeit welche das Sagen haben, die so was absolut nicht wollen.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 23.01.2018 15:40

" Mein Groll richtet sich daher nicht gegen die Betroffenen, sondern gegen diese Kreise, die dies alles betreiben und falsche Hoffnungen schüren."

Es kann einfach nicht sein, dass man sich einerseits auf Gesetze und rechtsstaatliche Verfahren beruft und andererseits, wenn Entscheidungen einem nicht genehm sind, via Medien mit allerlei emotionsschürenden Geschichten und Fotos Plebiszite zu veranstalten.

Hier gewinnt, wer am traurigsten schaeun und die meisten Unterstützer und Medien für sich in Gang setzten kann.

Was ist daran gerecht?

Nicht alles eignet sich für mediale Werbung und Propaganda!

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jamei (25.489 Kommentare)
am 23.01.2018 15:50

100%-tige ZUSTIMMUNG!

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 23.01.2018 14:16

Wer schreibt denn solch dumme Texte wie
"Ihr Asylantrag wurde im Oktober 2015 rechtskräftig abgewiesen - obwohl die Familie nach vier Jahren gut integriert war."?

Integration ist kein Asylgrund, sondern Bedingung!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 23.01.2018 13:39

Asyl zu vergeben ist eine sehr sensible Angelegenheit für diejenigen die es entscheiden MÜSSEN ,keine Frage .

ABER :

wenn ein Asylverfahren 2012 , also 1 Jahr nach Ansuchen , abgeschlossen wurde, ist es nicht normal dass erst jetzt 5-6 Jahren später ein definitives Urteil gesprochen wird .
Die unendlichen Rekurse müssen abgestellt werden .

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1949wien (4.127 Kommentare)
am 23.01.2018 13:30

....könnte man bei der Gelegenheit auch die FPÖ - "Politiker" in einen Container sperren und so rasch als möglich ausfliegen?

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 23.01.2018 14:10

Ihre Meinung oder ihr Wunsch bleibt ihnen unbenommen.
Aber sie scheinen zu vergessen dass die FPÖ 2012/13 nicht Teil der Regierung war und mit diesem negativen Bescheid genau Nüsse zu tun hat.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 23.01.2018 12:35

Es ist alles gesagt, es ist rechtskräftig entschieden und warum jetzt dieses Palaver? Ob Integriert oder nicht, spielt in solchen fällen keine Rolle!

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Austrianer (816 Kommentare)
am 23.01.2018 11:32

Und Tschüß und guten Flug!

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( Kommentare)
am 23.01.2018 10:30

Grauslich. Ein Schlag ins Gesicht aller, die sich um Integration bemühen. Auch wenn ein Asyl abgelehnt werden muss, hätte es sehr wohl ein humanitäres Bleiberecht (befristet auf die Schulpflicht mit Verlängerungsoption bei Jobs) werden können.

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 23.01.2018 11:24

Kumm a bissal oba.

Wer Worte wie "Geschmeiß" für andere Menschen verwendet, gibt damit
kund welchen Geistes Kind er ist und dass dies um nichts besser ist
als andere Extreme, welche z.B. Untermenschen sagten.

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joefackel (1.449 Kommentare)
am 23.01.2018 11:40

Ich find dass ich da gegenüber asozial veranlagten Rassisten sehr "freundlich" bin. Hab schon mal gründlich überlegt aber was Positiveres fällt mir zu dieser menschenverachtenden Spezies leider nicht ein :-D

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joefackel (1.449 Kommentare)
am 23.01.2018 11:45

P.S.: find übrigens entzückend wenn jemand aus der "Not my president"-Ecke VdB zitiert, herzallerliebst. Wenn dass der Parteiführer wüsste ...

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 23.01.2018 12:48

Tja JosefAcke(?)l, das macht eben den Unterschied aus zwischen uns.
Ich kann sehr wohl relativieren, objektiv beobachten und mir meine
eigene Meinung bilden.
Und was ich als (glaube Zweiter) im VdB - Thread geschrieben habe meine ich aufrichtig und ernst.
Man kann seine Meinung auch ändern, man muss nur dahinter stehen.

Was sie und ihre "Kommentare" (Ich habe keinen Partei"führer",
ich bin ein freier Mensch) hier angeht, muss ich Meister
Yoda zitieren: Nur ein Sith kennt nichts als Extreme.

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Schuno (6.582 Kommentare)
am 23.01.2018 16:21

De Fackel is wascheinli mitn Schnözug duach Kindastum grauscht

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Selten (13.716 Kommentare)
am 23.01.2018 15:44

Ja, Familien sind sehr praktisch.

Da kommen auch gleich mal bis zu wie viel Personen nach?

Man diskutiert das gerade sehr intensiv in Deutschland. Die Regierungsbildung könnte daran scheitern!

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Schuno (6.582 Kommentare)
am 23.01.2018 16:17

Sama heit wieda a bissal beleidigend?

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( Kommentare)
am 23.01.2018 12:21

auch wenn ich finde, dass ihr Kommentar nicht falsch ist, sollte man vielleicht auch im Sinne der Objektivität versuchen, andere Perspektiven einzunehmen.
deskaisersneuekleider hat auch nicht unrecht:
Den ersten negativen Bescheid gab es bereits 2012. Man könnte also auch schreiben dass durch sinnlose Einsprüche das Verfahren mutwillig verschleppt wurde und der österreichische Steuerzahler dadurch 6 Jahre lang finanziell für eine Familie aufkommen musste die überhaupt keinen Anspruch auf Asyl hat.

VdB bringt´s auf den Punkt:"Kommt's ein bissl oba"

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Pippilangstrumpf008 (2.145 Kommentare)
am 23.01.2018 14:09

Asyl ist auch immer auf Zeit und hat nichts mit illegaler Einwanderung zu tun, also auch wenn sie Asyl bekommen hätten und noch so gut integriert sind haben sich nach Ende des Krieges heimzukehren, Ihr Linken müsst endlich einmal Unterscheiden lernen zwischen Asyl( kann eigentlich in Österreich keiner bekommen, denn wir sind umgeben von sichern Drittstaaten) oder illegaler Einwanderung und genau hier gehört ein riegel vorgeschoben. Es kann jeder ganz legal nach Österreich kommen und hier um Arbeitsbewilligung ansuchen, aber dann kann man halt nicht 6 Jahre mit der gesamten Familie auf Staatskosten leben.

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milli34 (3.636 Kommentare)
am 23.01.2018 10:08

.......wann wird endlich solchen Vorfällen auf den tatsächlichen Grund gegangen, sind lauter "Theater Figuren" am Werk.

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 23.01.2018 09:39

Den ersten negativen Bescheid gab es bereits 2012. Man könnte also auch schreiben dass durch sinnlose Einsprüche das Verfahren mutwillig verschleppt wurde und der österreichische Steuerzahler dadurch 6 Jahre lang finanziell für eine Familie aufkommen musste die überhaupt keinen Anspruch auf Asyl hat.

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jamei (25.489 Kommentare)
am 23.01.2018 10:13

...das würde aber dem Asylgewerbe finanziell sehr Schaden und die eine oder andere Gutmenschenaktion in Frage stellen.

Das darf doch nicht sein - wo kämen wir den da hin.....

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