Testamentprozess: Vier Urteile nicht rechtskräftig
SALZBURG. Nachdem alle fünf Angeklagten im zweiten Rechtsgang des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn am Freitag in Salzburg schuldig gesprochen worden waren, ist bisher nur das Urteil gegen den Hauptbeschuldigten Jürgen H. (50) rechtskräftig geworden.
Über den Prozess hatte nachrichten.at berichtete. Der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn hatte sechs Jahre unbedingte Haft erhalten.
Im Fall der restlichen vier Angeklagten geht das Verfahren voraussichtlich in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft meldete bei Peter H., einem gleichaltrigen Schulfreund des Hauptbeschuldigten, sowie bei zwei Arbeitskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. (51) und Walter M. (75), und auch bei der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Richterin Kornelia Ratz (51), Strafberufung an. "Es werden strengere Freiheitsstrafen angestrebt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Marcus Neher.
gabs die Vorfälle nicht schon seit gut 30 Jahren?
sicher sind alle Beteiligten UNSCHULDIG