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Strafzettel gelten auch während des Urlaubs als zugestellt

Von nachrichten.at/apa, 01. September 2015, 10:42 Uhr
Strafzettel (Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Auch während man im Urlaub weilt, gelten Strafzettel als zugestellt - nämlich mit der Verständigung, dass das Schriftstück bei der Post oder einem Postpartner hinterlegt worden ist, warnte der ÖAMTC am Dienstag.

Damit beginnen wichtige Rechtsmittelfristen zu laufen - also nicht erst an dem Tag, an dem man das Schriftstück tatsächlich abgeholt hat.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer empfiehlt, unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Urlaub den gesamten Posteingang genau durchzusehen: "So kann man vermeiden, dass man wichtige Fristen, wie etwa die zwei Wochen für einen Einspruch oder die vier Wochen für eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht, versäumt." Zudem sollte man Belege von Hotelrechnungen, Flugtickets und dergleichen jedenfalls aufheben. "Wenn es hart auf hart kommt, können solche Dokumente zum Nachweis der Urlaubsreise sehr hilfreich sein."

Wer urlaubsbedingt die vierwöchige Einzahlungsfrist ab Ausstellung der Anonymverfügung versäumt hat, kann im Regelfall nur auf die meist höhere Strafverfügung warten. Wurde die Frist aber nur um wenige Tage versäumt, habe man mit sofortiger Einzahlung durchaus eine Chance, dem Verfahren zu entgehen. Im Zweifelsfall gibt es für Mitglieder bei der ÖAMTC-Rechtsberatung juristischen Beistand.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 01.09.2015 15:28

Das stimmt nicht , wenn man nicht da ist kann nicht zugestellt werden, eine etwas differenziertere Ausführung würde ich mir von dieser ach so foinen Gwalidädszeidung schon erworten!

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 01.09.2015 14:43

Ein weiterer Grund, warum grundsätzlich JEDE Rechtsmittelfrist mindestens 4 Wochen betragen muss. Der erste Grund ist in den immer schlechteren Zustellpraxen der ehemals k&k Post zu sehen.

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EinsameSocke (2.186 Kommentare)
am 01.09.2015 14:41

Leute wenn ihr länger auf Urlaub seid dann nehmt euch doch ein Urlaubsfach bei der Post.
Dann werden solche Schriftstücke mit dem Vermerk*Empfänger derzeit auf Urlaub* zurückgeschickt.
Die Zustellung erfolgt dann in der Regel einige Wochen später.

Wenn ihr noch einen vertrauenswürdigen Briefträger habt dann genügt es auch wenn ihr ihm euren Urlaubsantritt und Dauer eures Urlaubes kundtut.
Er wird dafür sorgen das euer Postkasten nicht überfüllt ist und solche Schriftstücke ebenfalls retournieren.

Erstgeschriebenes ist aber sicherer für alle Beteiligten.

OON mit solchen Artikeln kommt ihr immer erst wenn die meisten schon wieder auf der Heimreise sind.
Es wäre für einige Unwissende hilfreich wenn ihr solchen Artikel vor dem großen Urlaub ende Juni daherkommt.

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marchei (4.370 Kommentare)
am 01.09.2015 15:05

wieso sollte so eine Anonymverfügung wieder zurückgehen?
ist ja nicht eingeschrieben oder so, also landets im Postkastl oder im Urlaubs-Postfach, von dem ich ohnehin JEDEM abrate, denn das normale Postkastl ist dennoch bummvoll, weil ja Werbung und sonstiges dennoch zugestellt wird.

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 02.09.2015 09:22

Oder sich über Internet bei www.post.at registrieren und abmelden oder es dem Briefträger sagen, wenn er es weiß, darf er nicht hinterlegen!

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