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Spanner attackierte einschreitenden Vater und wurde verhaftet

18. Oktober 2017, 10:45 Uhr
Der Spanner wollte unter der Toilettentür des Frauen-WCs durchschauen. Bild: APA

GRAZ. Ein 56-jähriger Mann versuchte unter der Damen-WC-Tür durchzuschauen. Nachdem er bemerkt worden war, kam es zu Tumulten.

Die Polizei hat am Dienstag in Graz einen Spanner verhaftet. Dieser wollte unter einer Damen-WC-Tür durchschauen und eine 28-Jährige beobachten. Anschließend ging er auf den einschreitenden Vater der Frau los. Das teilte die Landespolizeidirektion am Mittwoch mit. Dann attackierte der Mann auch noch einen Polizisten. Er wurde festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum eingeliefert. 

Der 56-Jährige aus dem Bezirk Graz-Umgebung hatte gegen 14.20 Uhr auf der Toilette eines Lokals am Bahnhofgürtel seinen Kopf unter dem Türspalt durchgesteckt. Die Frau bemerkte das und begann zu schreien. Der 56-Jährige flüchtete in den Gastgarten, wo er vom Vater der 28-Jährigen zur Rede gestellt wurde. Der Spanner versuchte weiter zu flüchten und dabei den ihn verfolgenden Vater mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. In der nahen Volksgartenstraße stellten Polizisten den Steirer, der daraufhin einen Beamten attackierte und durch einen Tritt verletzte.

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Habakuk (606 Kommentare)
am 18.10.2017 13:20

Das könnt er alles im Internet gratis sehen....

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 18.10.2017 11:49

„Die hätt net schreien, sondern glei hintreten sollen!…“, für Verletzungen haften und eine EMPFINDLICHE Strafe bekommen.

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( Kommentare)
am 18.10.2017 12:23

Täterschützer? Grauslig solche Leut...

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 18.10.2017 13:18

Vox
Wenns einmal groß bist, Mußt lernen abzuwägen.

Der Kerl hat nichts getan - nimm ein Lexikon und Schlag nach bei Notwehrüberschreitung; das wird dir helfen.

Im Übrigen hat er wirklich nichts getan. Notwehr liegt heute erst vor, wenn einiges Blut geflossen ist.

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( Kommentare)
am 18.10.2017 13:27

§3 StGB:

"(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist."

Wenn ich eine Frau wäre, und jemand würde bei mir unter der Klotüre spannen, dann wäre es mal nicht OFFENSICHTLICH, dass mir "bloss ein geringer Nachteil droht" - ICH würde von einer bevorstehenden Vergewaltigung ausgehen.

Und noch was, Karli:

"Wenns einmal groß bist..."

Sehr erwachsen deine Argumentation, also schau mal in den Spiegel, Karli Täterschützer.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 18.10.2017 15:45

Vox
Entscheidend ist die Unangemessenheit.
Hilft alles nichts.
Definieren tuts letztenendes der Staatsanwalt,
wenns Glück hast, der Richter.

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( Kommentare)
am 18.10.2017 15:51

Is eh recht.

Im Ernstfall hätte ICH jedoch sicher weniger Angst vor dem STA oder Richter, als vor dem Angreifer.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 18.10.2017 17:23

Vox
Worauf wir nicht trainiert sind:
Soweit (sofern) es gehen, fliehen.
Was du (mit dem Gesetzestext) ins Treffen brachtest das mit dem Sex, das ist offensichtlich neu, und ich halte es für gut, dass es explizit angeführt ist. Ich habs jedenfalls zu wenig berücksichtigt gehabt.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 18.10.2017 17:00

Du bist das letzte.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 18.10.2017 17:17

Vox
Entscheidend ist die Unangemessenheit.
Hilft alles nichts.
Definieren tuts letztenendes der Staatsanwalt,
wenns Glück hast, der Richter.

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( Kommentare)
am 18.10.2017 11:02

Die hätt net schreien, sondern glei hintreten sollen!

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