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Sex mit Zwölfjähriger: Zweieinhalb Jahre Haft

Von nachrichten.at/apa, 30. Juni 2016, 13:06 Uhr

GRAZ. Sex mit einer Zwölfjährigen hat einen 28-Jährigen in Graz vor ein Schöffengericht gebracht. Der Mann soll mit dem Mädchen ein halbes Jahr lang ein Verhältnis gehabt haben.

Die Mutter des Kindes war ebenfalls angeklagt, weil sie nichts gegen den Mann unternommen hatte. Beide wurden des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger für schuldig befunden, die Frau als Beitragstäterin.

Das zwölfjährige Mädchen hatte sich in den jungen Mann verliebt, und er schickte ihr daraufhin ständig SMS. Seine Lebensgefährtin war gerade schwanger, und er überredete sie schließlich zum Sex. Das ging über ein halbes Jahr so, und dabei ließ er laut Anklage kaum eine Variante aus. Das Mädchen vertraute sich zwar der Mutter an, nahm ihr aber das Versprechen ab, nichts gegen ihren "Freund" zu unternehmen. Erst ein Onkel des Mädchens zeigte den Steirer schließlich an.

Daraufhin bekam die Zwölfjährige einen Nervenzusammenbruch und musste in der Klinik behandelt werden. Seit damals verletzt sie sich ständig selbst und ritzte sich zwei Tage vor der Verhandlung des Namen des Angeklagten in den ganzen Unterarm. Sie muss permanent beaufsichtigt werden und ist in Therapie. Der Beschuldigte war geständig, meinte aber: "Ich war schon verliebt, aber nicht stark genug für eine Beziehung". Immerhin gab er zu "Ich hätte schalten sollen", als ihm ihr Alter bewusst wurde. "Ich hätte mich beherrschen sollen, wäre vielleicht passender", meinte Richter Martin Wolf.

Die Mutter des Mädchen fühlte sich "moralisch schuldig, aber nicht gesetzlich". Sie habe den Mann nicht angezeigt, weil sie das Vertrauensverhältnis zu ihrem Kind nicht zerstören wollte. Die Tochter versprach ihr, keinen Sex mit dem Mann mehr zu haben. "Zur Sicherheit" ging die Mutter mit ihr aber zum Arzt und ließ ihr die Pille verschreiben. "Das könnte für das Mädchen so ausgesehen haben, als wenn Sie doch einverstanden wären", warf ihr Staatsanwalt Alexander Birringer vor, was die Frau aber bestritt.

Die Strafe für den Mann beträgt zweieinhalb Jahre unbedingte Haft, bei der Mutter blieb es bei drei Monaten bedingt. "Ein Freispruch wäre ein völlig falsches Zeichen", begründete der Richter in Hinblick auf die Mutter. Beide Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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