Seisenbacher: Auslieferung steht nichts im Weg

Von nachrichten.at/apa   02.August 2017

Die entsprechenden Modalitäten sind im Europäischen Auslieferungsübereinkommen geregelt, dem auch die Ukraine beigetreten ist. "Die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden der Ukraine ist gut. Die Abwicklung vergleichbarer Fälle erfolgt in der Regel unkompliziert", hieß es dazu am Mittwoch aus dem Justizministerium in Wien.

Die Ukraine bewilligt die Auslieferung ausländischer, zur Strafverfolgung ausgeschriebener Verdächtiger dann, wenn ihnen vom ersuchenden Staat strafbare Handlungen vorgeworfen werden, die mit mehr als einem Jahr Haft oder "schwerer Strafe" bedroht sind. Das trifft auf den unter mehrfachen Kindesmissbrauchs-Verdacht geratenen Seisenbacherzu. Für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen sieht das österreichische Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren vor.

Ein weiteres Auslieferungshindernis wäre gegeben, wenn - wie es in einem Vorbehalt der Ukraine zum Auslieferungsübereinkommen heißt - die betreffende Person "im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand nicht ohne Schaden für ihre Gesundheit ausgeliefert werden kann". Hinweise auf eine Erkrankung oder schwerwiegende Beeinträchtigung des 57-jährigen Ex-Sportlers liegen derzeit nicht vor.

Wie viel Zeit verstreichen wird, bis seitens der ukrainischen Behörden eine Entscheidung über das Wiener Auslieferungsersuchen vorliegt, ist unklar. "Die Dauer bis zur tatsächlichen Übergabe kann nicht abgeschätzt werden, zumal diese maßgeblich davon abhängt, ob die auszuliefernde Person mit rechtlichen Mitteln gegen die Auslieferung vorgeht oder dieser zustimmt", so Rudolf Jocher, amtierender Ressort-Mediensprecher im Justizministerium.

Haftverhandlung wohl am Donnerstag

Die Entscheidung, ob Seisenbacher in der Ukraine in Auslieferungshaft genommen wird, dürfte am Donnerstag fallen.  Ein Haftantrag der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft sei bisher noch nicht beim zuständigen Bezirksgericht Kiew-Petschersk eingelangt, so eine Sprecherin der ukrainischen Gerichtsverwaltung.

Man gehe deshalb davon aus, dass es am Mittwoch zu keiner Haftverhandlung in Bezug auf Seisenbacher mehr kommen werde, sagte die Sprecherin. Die Haftfrage muss innerhalb einer Frist von 48 Stunden geklärt werden. Laut der ukrainischen Strafprozessordnung können in Auslieferungsfällen zunächst bis zu 40 Tagen Haft verhängt werden.

Peter Seisenbacher wurde Dienstagmittag von der ukrainischen Polizei in seiner Wohnung in Kiew gestellt. Dem waren monatelange Ermittlungen der Zielfahnder des Bundeskriminalamtes (BK) vorangegangen. Ein Auslieferungsantrag wurde bereits gestellt. 

Seisenbacher war am 19. Dezember unentschuldigt nicht zu seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht erschienen, wo er sich vor einem Schöffensenat verantworten hätte müssen. Über Antrag der Staatsanwaltschaft war schon wenige Stunden nach dem geplatzten Prozess eine Festnahmeanordnung aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr ergangen. In Verbindung damit wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen.

Video: Vergangenen Dezember hätte sich Peter Seisenbacher, Österreichs erfolgreichster Olympionike, in Wien wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verantworten sollen - doch der Ex-Judoka blieb dem Prozess fern. Nach einer monatelangen Fahndung konnte er jetzt in Kiew verhaftet werden.

 

Unmündige Mädchen missbraucht?

Seisenbacher hatte 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles Gold geholt und seinen Titel 1988 in Seoul verteidigt. Nach dem Ende seiner aktiven Karriere als Trainer soll er, so die Vorwurfe der Staatsanwaltschaft, in seinem Wiener Judo-Verein zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben.

Eine weitere Jugendliche wehrte ihn laut Anklage ab, als er zudringlich wurde - die Staatsanwaltschaft hat dieses Faktum als versuchten Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt. Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen bisher nicht öffentlich geäußert hat. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. 

"Von Festnahme völlig überrascht"

Der 57-Jährige reagierte auf seine Festnahme völlig überrascht und leistete keinen Widerstand. Auf die Spur des untergetauchten Ex-Judokas war man nach umfangreichen Telefonüberwachungen und Observationen durch Kontaktbeamte des Bundeskriminalamts in der Ukraine gekommen. Seisenbacher wechselte zwar regelmäßig seine Handys, kontaktierte aber immer wieder dieselben Personen, darunter auch seine in Wien wohnhafte Mutter.

Vor seinem für Mitte Dezember 2016 geplanten Prozess dürfte sich Seisenbacher schon länger nicht mehr in Aserbaidschan aufgehalten haben, wo er zuletzt als Trainer der Judo-Nationalmannschaft fungiert hatte. Fest steht, dass er am 14. Dezember einen Flieger von Georgien in die Ukraine genommen hatte und dort in weiterer Folge in Kiew eine Wohnung bezog. An seiner Seite soll sich in den Monaten seit seinem Verschwinden eine Frau befunden haben.

"Vor ein paar Wochen sind konkrete Hinweise auf seinen Aufenthaltsort eingegangen", präzisierte Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Dienstagabend den Verlauf der Ermittlungen. Verstärkte Erhebungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts und umfassende Observationen vor Ort hätten schließlich zum Fahndungserfolg geführt. In welches Gefängnis Seisenbacher von den Kiewer Behörden gebracht wurde, ließ sich vorerst nicht eruieren.