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Schwangere mit Messer attackiert: Einweisung

Von nachrichten.at, 31. März 2017, 12:02 Uhr

WIEN. Eine Messerattacke auf eine Schwangere hat am Freitag am Wiener Landesgericht mit einer Verurteilung der 28-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Drohung und ihrer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter geendet.

Richter Andreas Böhm konnte das Verfahren erst im vierten Versuch abschließen, als man endlich das Opfer zu dem Vorfall befragen konnte. Die 37-Jährige war der Verhandlung zuvor nämlich immer fern geblieben, da sie als bereits verurteilte Straftäterin, deren Strafaufschub abgelehnt wurde, ihre Verhaftung befürchten musste. Inzwischen ist man ihrer habhaft geworden und sie sagte zu den Vorfällen im Oktober 2016 aus.

Die 37-Jährige hatte damals nach einem Kaffeehausbesuch ihre 28-jährige Nachbarin zu sich zum Essen eingeladen. Während die Schwangere in Rudolfsheim-Fünfhaus kochte, nahm die Jüngere ein Küchenmesser und hielt es der Gastgeberin plötzlich an den Hals. Das Opfer konnte sich nach einem Gerangel losreißen und ins Stiegenhaus flüchten. Da die Frau zuvor laut um Hilfe gerufen hatte, war die Polizei bereits von einem Anrainer alarmiert worden.

Die Beamten entdeckten die 28-Jährige mit dem Messer in der Hand im Stiegenhaus. Laut Protokoll ging sie mit den Worten "Ich muss töten, Satan!" und lautem Geschrei erneut auf die Schwangere los. Die Polizisten konnten Schlimmeres verhindern und die junge Frau festnehmen. "Ich habe nichts dergleichen gesagt, ich hab nur gesagt, dass ich krank bin", sagte die gebürtige Rumänin. Denn es sei zwischen den beiden Frauen ausgemacht gewesen, dass die 28-Jährige mit dem Messer herumfuchteln soll, die 37-Jährige würde dann die Rettung holen, damit die Jüngere eine krankheitsbedingte Pension bekäme.

Das Opfer gab nun an, immer wieder Satan-Rufe aus der Nachbarwohnung gehört zu haben. Dass die Frau offenbar psychische Probleme hatte, war ihr bewusst. An der angeblichen Absprache bezüglich der Pension sei nichts dran. Die Jüngere habe das Messer drohend gegen sie gerichtet, aber nicht zugestochen.

Laut dem psychiatrischen Sachverständige ist eine dauerhafte Unterbringung notwendig, weil Schübe der schizophrenen Krankheitsform wieder auftreten könnten. Die 28-Jährige hatte vor dem Vorfall ihre Medikamente abgesetzt, da ihr eine Wiener Ärztin gesagt habe, dass die Tabletten die Leber angreifen würden. "Deshalb hab' ich sie nicht mehr genommen." Das Urteil ist rechtskräftig.

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