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Schwanger entlassen, Wohnung weg: Paar bekommt 20.000 Euro

Von nachrichten.at/apa, 27. Dezember 2017, 17:09 Uhr
Symbolbild. Bild: colourbox.de

ST. PÖLTEN. Ein in einem Gasthaus im südlichen Niederösterreich beschäftigtes Paar wurde entlassen, nachdem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft der Frau erfahren hatte.

Die beiden verloren auch ihre Dienstwohnung, teilte die Arbeiterkammer NÖ (AKNÖ) am Mittwoch in einer Aussendung mit. Sie unterstützte das Paar bei einer Klage. "Die beiden erhalten jetzt 20.000 Euro Lohnnachzahlung und Entschädigung.

Dies teilte AKNÖ-Präsident Markus Wieser mit. Demnach hatte die Frau mit ihrem Freund als Küchengehilfen gearbeitet, für die Vollzeit-Beschäftigung erhielten sie monatlich 1.000 Euro netto. Als Ausgleich gab es ein Gasthauszimmer als Dienstwohnung über dem Lokal. Dann wurde die Frau schwanger, ihr Partner erlitt einen Leistenbruch in der Arbeit. Anfang Jänner 2015 beendete der Chef das Arbeitsverhältnis für beide fristlos. Die Betroffenen standen mitten im Winter auch ohne Wohnung da und kamen bei Bekannten unter.

Das Paar wandte sich an die AK Niederösterreich, mittels Rechtsschutz wurde der ehemalige Arbeitgeber auf 20.000 Euro geklagt. Den Großteil des Betrages macht laut AK der Lohnentgang der schwangeren Mitarbeiterin aus: Sie stand unter Kündigungsschutz. Das Verfahren dauerte mehr als zwei Jahre, nun gibt es der Aussendung zufolge ein rechtskräftiges Urteil. Der Unternehmer muss demnach den vollen Betrag nachzahlen.

Die Frau - mittlerweile Mutter eines gesunden Buben - und ihr Freund haben laut AK einen neuen Arbeitsplatz in der Gastronomie gefunden. Dort werden sie nach Kollektivvertrag bezahlt.

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55  Kommentare
55  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
teja (5.824 Kommentare)
am 28.12.2017 14:07

Warum fehlt in den gastrobetrieben der Antrag auf einen ARBEITSPLATZ?

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zeissi65 (463 Kommentare)
am 28.12.2017 11:57

Und wieder ein Gastro - Betrieb,können manche Chefs den Hals nicht voll genug bekommen und diese Leute sind schuld, die ganze Branche jammert,wir kriegen kein Personal Solche Betriebe gehören auf eine SCHWARZE Liste

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 28.12.2017 08:12

Zwei Jahre dauerte der Rechtsstreit, gut, wenn einem da geholfen wird.
Die Sache ging für die beiden gut aus!
Eigentlich hätte dem Wirt eine saftige Strafe gehört

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Inmediasres (802 Kommentare)
am 28.12.2017 08:08

In Linz delegiert die AK an ein paar extrem schlechte Anwälte. Einer davon ist so schlecht vorbereitet bei Gericht erschienen, dass die Richterin ausgetickt ist. Mit einer Rechtschutzversicherung kann ich mir einen guten Arbeitsrechtler
aussuchen.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 28.12.2017 08:17

Bist du gerichtserfahren, schaffst du das.
K. war auch Anwalt (Ende der Siebziger), ich weiß nicht, ob er ein Guter war -meine Sache war Verfahren, bevor ich zu ihm ging.

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Harbachoed-Kater (4.909 Kommentare)
am 28.12.2017 08:19

Bist du gerichtserfahren, schaffst du das.
K. war auch Anwalt (Ende der Siebziger), ich weiß nicht, ob er ein Guter war -meine Sache war Verfahren, bevor ich zu ihm ging.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 28.12.2017 09:08

Kann ich bestätigen; erlebte in meiner Zeit als Laienrichter immer wieder sehr schlechte Leute auf Seiten der Arbeitnehmervertretung. Möchte jedoch betonen, dass es hier auch sehr versierte und sachorientierte Juristen gibt.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 22:46

Vor Gericht darf nur ein Anwalt vertreten. zwinkern“—- hast du einen Anwaltstick? Was glaubst du, wieviel das Nichtanwälten WURSCHT und POWIDL ist?
Ohne AK kämen viele nicht zu ihrem Recht.
Denn ein Verfahren zieht sich, und der Anwalt will Geld sehen, sofort, VOLLKOMMEN UNABHÄNGIG VOM FORTGANG des Verfahrens.
Die Versicherung? Wartet ab.
Tausende und Abertausende zahlen saumässig Prämien, um dann zu hören: siehe Kleingedrucktes, der Fall ist nicht gedeckt. 80% streifens ein, 20% maximal zählend aus, wenn sie auch geschönte Zahlen veröffentlichen. Beim Lottospielen bekommst mehr heraus.

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 28.12.2017 02:10

Blödsinn, mit einer verhältismäßig billigen RS-Versicherung hat man keinerlei Kosten beim Arbeitsgericht, weder beim Anwalt, noch Gerichtskosten. Das regelt die Versicherung.

Die AK pustet sich mit solchen Fällen auf, aber das rechtfertigt nicht deren aufgeblasene und überteuerte Organisation! Das kann man relativ lein und effizient organisieren, die Frage ist nur: wozu braucht man die restlichen 95%?

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Harbachoed-Kater (4.909 Kommentare)
am 28.12.2017 04:29

Für die beiden wars ein Segen, dass sie unterstützt wurden - eine Versicherung oder ein Anwalt macht das NIE; Ausnahmen bestätigen diese Regel.
KEIN ANWALT weltweit hat mit Themen wie dem hier so viel Erfahrung wie die AK.

Warum zum „Schmiedl“ gehen?

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 28.12.2017 07:43

Was für Quatsch! Bin ich guter Jurist, dann mache ich mich selbständig, bin ich schlecht, faul oder beides, dann heuere ich bei einer geschützten Werkstätte an...

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 28.12.2017 07:59

Und wie man sieht, machen die aus der geschützten Werkstätte auch ihre Arbeit. Oder wie ging das Verfahren jetzt aus?
Wobei ich nicht weiß, ob bei dieser Materie Anwaltspflicht besteht.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 28.12.2017 08:20

Selbständige Anwälte als "Schmiedl" abzuqualifizieren, ist einfach Quatsch.

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Harbachoed-Kater (4.909 Kommentare)
am 28.12.2017 08:55

Da steht’s schlimm um dich, wenn du die Tiefe mancher Sprichwörter nicht kennst. Läßt sich nachholen. Freilich entging dir schon viel.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 28.12.2017 09:25

Scheinst ja ein ziemlicher Flachwurzler zu sein...

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Harbachoed-Kater (4.909 Kommentare)
am 28.12.2017 11:28

warum?

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 28.12.2017 14:28

Vor dem Arbeitsgericht muss man als Vertreter nicht unbedingt Anwalt sein, aber Ausbildung und Erfahrungen helfen.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 19:51

Maxl erst willst mit anderem Drumherum die profane Leistung von gierigsten Anwälten auffetten, dann , wenns eng wird, machst einen lächerlichen Rückzieher.
Ich glaube, die bist auch einer.

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 27.12.2017 20:39

Du hast schon einmal intelligenter und sachlicher argumentiert.

Nun noch einmal zur Frage: wer hat in diesem Fall vor Gericht vertreten? Ein Mitarbeiter der AK oder ein Anwalt?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 20:50

Welchen Unterschied macht es für Dich - für mich macht es keinen; im Übrigen gibt’s auch bei der AK Anwälte, oder? Spielt auch keine Rolle. Ich kenne jedenfalls keinen freien Anwalt, der nicht wie der Teufel aufs Geld versessen wäre und sein ganzes Handeln danach richtet, das Schicksal der Mandanten ist Ihnen vollkommen wurscht, bei allen Beteuerungen anfangs

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 27.12.2017 21:00

Für 5 EUR pro Monat bekommt man so einen Anwalt, der einen (nicht nur vor dem Arbeitsgericht) kostenfrei vertritt.

Aber dann kann sich die AK nicht mit fremden Federn schmücken.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 21:25

Ich kenne aus dem Umfeld diese Versicherungen…

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Sturzflug (6.545 Kommentare)
am 27.12.2017 19:36

cyrill24
Wenn man 1990 die ÖBB privatisiert hätte, dann könnten wir die ÖBB samt kaputtgefahrener Infrastuktur wieder um teures Geld zurückkaufen. Nur damit in Österreich überhaupt eine Bahn fährt!
Siehe England!

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cyrill24 (653 Kommentare)
am 27.12.2017 19:20

Ja ja die Arbeiterkammer, diese hat laut Google 2014 ein Wertpapiervermögen und Anleihevermögen im Wert von 161 Millionen Euro gehabt.
Da kann man sehen was mit dem Geld der Einzahler gemacht wird!!!!!!!!!

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Ludwigg3 (492 Kommentare)
am 27.12.2017 19:26

Hast an Vogel. Wer hätte den diesem Paar geholfen. Vielleicht die neue Regierung?

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tatwaffe (883 Kommentare)
am 27.12.2017 19:47

und das ist jetzt schlecht?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 19:54

Wenns nicht in die Hände von G. mit der Weste und Konsorten fällt, sicher nicht.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 20:43

Wenns nicht in die Hände von G. mit der Weste und Konsorten fällt, sicher nicht.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.12.2017 18:29

Der klassische Wirt mit klassischen "Scheiss-Jobs".

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rudolfa.j. (3.599 Kommentare)
am 27.12.2017 17:33

Ob der Wirt freiwillig bezahlt,oder gepfändet wird? Ein Urteil bringt noch lange kein Geld

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.12.2017 18:31

Das liegt an ihm - so hart er's haben will, so hart kriegt er's. grinsen

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 27.12.2017 17:30

... händeringend...

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 27.12.2017 17:21

Dieser Bericht zeigt einmal mehr, wie wichtig die gesetzliche Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer ist. Gäbe es die Arbeiterkammer nicht, würden viele Arbeitnehmer so behandelt wie dieses Paar. Gott sei Dank, gibt es die Arbeiterkammer, welche die Ansprüche, wenn sein muss, auch gerichtlich durchsetzt. Privat gegen Arbeitgeber vorzugehen würde für viele Arbeitnehmer zu teuer werden und die schwarzen Schafe unter den Unternehmern würden sich eines lachen.

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meisteral (11.618 Kommentare)
am 27.12.2017 17:24

es gibt auch Rechtschutzversicherungen, sehr wohlfeil und genau maßgeschneidert nach dem Geschmack des Kunden.
In diesem Fall ist die Mitgliedschaft bei der AK sicher kein Nachteil, aber vielleicht sollte da jeder selbst entscheiden können.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 17:33

Privatisierungstendenzen
Wer die Jahre 1990-2011 bewußt und denkend erlebte, wird bei Privatisierungen vorsichtig sein.
Auch bei der Einschätzung von Monopol- und Quasi-Monopolbildungen.
Sie bringen dem Verbraucher/Kunden (das sind 96% der Bevölkerung) null Vorteile.

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cyrill24 (653 Kommentare)
am 27.12.2017 19:23

Wenn man 1990 die ÖBB privatisiert hätte dann wären unsere Staatsschulden nicht mal halb so groß!!! Von den 295 Milliarden Euro Schulden stammen über 200 von der ÖBB momentan hat die ÖBB schon wieder über 24 Milliarden Schulden!!!!!

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Ludwigg3 (492 Kommentare)
am 27.12.2017 19:32

Und die Bahn wäre ruinert. Was war den England.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 19:44

Ludwig nicht sicher, doch möglich.das heimliche Vermögen der öbb wurde doch schon vorher angehäuft.
Und Hypo und Buwog zusammen machten auch gehörig Dreck, ohne dass ein rechtschaffener Österreicher etwas davon gehabt hätte, nur Gesindel und Betrüger

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 27.12.2017 17:57

Hat die AK selbst die gerichtliche Auseinandersetzung geführt, oder ganz einfach an einen Anwalt delegiert? zwinkern

Nur so mal zum Überlegen, dass eine Rechtschutzversicherung um wenige EUR pro Jahr den gleichen Nutzen hätte. Da sind üblichgerweise auch regelmäßige kostenlose Beratungen beim Anwalt enthalten, welche sich dann übrigens nicht auf Konsumenten- und Arbeitsrecht beschränken.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 27.12.2017 18:05

@Klettermaxe: Dann nenne uns die Tarife für eine Privatrechtschutzversicherung und die jeweilige Versicherung. Um ein paar Euro, wie du sagst, bekommst du keine ordentliche Rechtschutzversicherung, samt Arbeitsrecht!!!!

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 27.12.2017 18:45

Ab ca. 5 EUR monatlich, Deckung: "Privat-Rechtschutz Kompakt, die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gericht bis 140.000 Euro. (Uniqa)"

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.12.2017 19:07

Kein Mensch geht zum Schmiedl, wenn er den Schmied haben kann! Die AK ist in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Schmied - davon kannst du ausgehen! Selbst ein Uniprofessor für (z.B.) Arbeitsrecht bringt's vor (z.B.) einem Arbeitsgericht nie so wie ein Praktiker; ich weiß wovon ich rede.

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 27.12.2017 20:35

Wer vertritt letztendlich vor Gericht?

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Ludwigg3 (492 Kommentare)
am 28.12.2017 08:08

Vor Vertrags Abschluss.

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Ludwigg3 (492 Kommentare)
am 27.12.2017 19:29

Genau.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.12.2017 18:36

Als klassischer ThinkTank hat die AK ein bissl sehr viel mehr drauf als irgendein Anwalt (nichts gegen Anwälte übrigens - die müssen alles ein bissl können).

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 27.12.2017 18:42

Ähhhm, wer vertritt vor Gericht?
DAS war die Frage!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 27.12.2017 19:03

Deine Unterstellung, die AK ließe sich in arbeitsrechtlichen Belangen von einem Anwalt vertreten (!!), bzw. könne nicht selbst vor Gericht für diese Leute auftreten (!!), ist derart lebensfremd und fern jeder rechtlichen Allgemeinbildung, dass sich jede Diskussion darüber erübrigt. Wir reden nicht vom OGH, sondern von der ersten, bestenfalls zweiten gerichtlichen Instanz!

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Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 27.12.2017 20:33

Vor Gericht darf nur ein Anwalt vertreten. zwinkern

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 27.12.2017 19:50

Maxl erst willst mit anderen Leistungen die profane Leistung von gierigsten Anwälten auffegten, dann , wenns eng wird, machst einen lächerlichen Rückzieher.
Ich glaube, die bist einer.

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