Schüler über Gleise gelotst: Lehrerin wieder angestellt
WIEN. Ein Arbeitsgericht entschied, dass eine 42-jährige Lehrerin zu Unrecht entlassen wurde. Es geht um den Fall in Döbling, als vier Volksschullehrerinnen 83 Kindern über einen geschlossenen Bahnübergang gelotst hatten.
Ein Jahr, nachdem vier Lehrerinnen einer Volksschule in Wien-Döbling 83 Kinder über einen geschlossenen Bahnübergang in Leobendorf (Niederösterreich) gebracht hatten, gibt es laut "Kurier" nun das erste nicht rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichtes: Dieses entschied im Sinne einer 42-jährigen Lehrerin. Die Frau muss demnach wieder angestellt werden.
Die Begründung laut dem Medium: Die Frau habe ihr Möglichstes getan, um die Kinder aus der Gefahrensituation zu bringen. Der Vorfall ereignete sich am 28. Juni 2016. Nach einem Ausflug auf die Burg Kreuzenstein wollte die Gruppe noch unbedingt einen Zug erreichen. Dieser stand bereits in der Haltestelle. Die Schranken, welche die Gruppe queren musste, waren schon geschlossen. Dennoch schlüpften Schüler, Lehrer und Begleitpersonen unter den Schranken durch. Nur wenig später fuhr ein Eilzug durch die Haltestelle. Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei informiert.
Gute Entscheidung.
Ein zweites Mal passiert ihr das sicher nicht.
Und außerdem ist es nicht wirklich leicht, mit 4 Pädagoginnen (und wie war das mit den Begleitpersonen?) 83 Schüler zu beaufsichtigen.
Was ist mit den anderen Lehrerinnen?
Weiss gar nicht, warum sich hier einige echauffieren.
Sieht man den Ösls beim Autofahren zu, wunderts mich nicht, dass die kids die Verkehrsregeln nicht lernen dürfen.
Stopptafeln ignorieren, handynieren, Tempolimit usw. im Beisein der jugendlichen Mitfahrer sieht man überall ...
Ergo --> regts Euch ab
Was muß passieren, daß ein Lehrer rausgeschmissen wird?
Bildungsreform wichtig,.. aber bei der Einstellung unserer arroganten Lehrer wird noch immer nicht geschaut.
Die sind nicht umsonst so untendurch bei der Bevölkerung!
"Lehrerhasser"?
Kein Wunder, bei der Rechtschreibung....
Besser nicht unter der Schranke durch als perfekt rechtschreiben, das ist gesünder1
Halten wir fest:
1. Es ist zum Glück nichts passiert!
2. Es haben mit ziemlicher Sicherheit die meisten Beteiligten (und viele Medienkonsumenten) aus dem Fehlverhalten gelernt - auch ohne Entlassung der Lehrerin!
Was will man mehr? Rache?
Wenn es stimmt wie ursprünglich berichtet, dass die Lehrerinnen die Kinder über den geschlossenen Bahnübergang gelotst haben, dann haben sie ihre Sorgfaltspflicht aufs Äußerste verletzt.
Sie haben eine große Anzahl an Kindern vorsätzlich in Todesgefahr gebracht.
Eigentlich hätte es Anzeigen der Eltern hageln müssen.
Für 83-fache, vorsätzliche Gefährdung Schutzbefohlener hätte es eigentlich Knast geben müssen.
Es ist ein grundlegendes Problem dass Lehrer es nicht zugeben können wenn sie unrecht haben. Dieses Verhalten ist wohl auch einer enorm starken Lehrervertretung geschuldet, welche Lehrer quasi unantastbar zu machen versucht.
Gefährlich wird es immer, wenn sich Dummheit mit Arroganz paart.
Das Dumme ist nur, dass etliche Eltern bei dieser Aktion dabei waren und mitgemacht haben!
Eltern würden ihre eigenen Kinder niemals in Gefahr bringen, also, kann es nicht so wild gewesen sein!
Ich lese aus dem Artikel heraus, dass die Kinder zuerst losgelaufen sind, und dass die Lehrerin dann versucht hat, das Ganze in halbwegs kontrollierte Bahnen zu bringen.
Sie sind wahrscheinlich von der selben Berufssparte
Richtig so! Aus einer Mücke wurde ein Elefant konstruiert, von Eltern und der Schurnaille...
Mit Kindern bei geschlossenem Bahnschranken die Gleise überqueren ist keine Mücke, das ist lebensgefährlicher Leichtsinn. Was haben die Kinder daraus gelernt? Man braucht sich an keine Verkehrvorschriften halten, so schaut es aus.
Ich glaube nicht, dass der ganze Wirbel danach an den Schülern völlig vorbei gegangen ist.
Die haben sicher auch gelernt, dass sie da gefährlichen Blödsinn gemacht haben.
In erster Linie hat sie ihr Möglichst getan, um die Kinder IN die Gefahrensituation zu bringen. Mutet daher eher als vorsätzliche Gefährdung denn als Rettungsversuch an.
Das ist leider ein Fehlurteil. Die Eltern können einem leid tun. Wie soll denn nun Verkehrserziehung funktionieren,wenn einem nicht Mal Bahnschranken stoppen. Kann man nun mit seiner Klasse bei Rot über die Strasser laufen? Das Mindestens ist wohl diese Lehrerin nicht an die Schule zurückkehren zu lassen,sonst glaubt sie wohl sie hätte eine Heldentat vollbracht. Wer zählt das alles Wir Steuerzahler.
Hmmm, da waren doch etliche Eltern als Begleitperson mit dabei... *kopfkratz*
die Begleitpersonen waren Eltern von Schülern. Die haben dieser Aktion zugestimmt.
Wenn die Lehrerin die Schüler bei geschlossenem Schranken über die Bahngleise geführt hat dann hat sie NICHT ihr Möglichstes getan um die Kinder aus der Gefahrensituation zu bringen - sondern dann hat sie das Gegenteil getan. Immer wieder ärgerlich wie sich ein Arbeitsgericht, selbst bei groben Verstößen, auf die Seite der Arbeitnehmer schlägt.