Schlepper zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

19.Juni 2017

Am Landesgericht Eisenstadt ist am Montag ein mutmaßlicher Schlepper zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage warf dem 39-Jährigen, der selbst als Flüchtling nach Österreich gekommen war, vor, an der Schleppung von 36 Afghanen und Pakistani nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein. Die im Juli 2015 durchgeführte Fahrt war schließlich in Bayern von der Polizei beendet worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Flüchtlinge mussten laut Anklage während der Fahrt sieben bis acht Stunden im Laderaum eines Kastenwagens der Marke Peugeot Boxer verbringen, zusammengedrängt auf engem Raum und ohne etwas zum Trinken. Dadurch seien sie in einen qualvollen Zustand versetzt worden. Der Angeklagte, ein gebürtiger Aserbaidschaner, der mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, bekannte sich vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Wolfgang Rauter schuldig. Allerdings mit der Einschränkung, dass er nicht gesehen hätte, wie die Leute in Ungarn eingestiegen seien und daher nicht gewusst habe, dass sich "so viele" Menschen in dem Kastenwagen befunden hätten. Er habe auch geglaubt, dass die Menschen etwas zu trinken gehabt hätten. Und die Fahrt habe nicht sieben, sondern fünf bis sechs Stunden gedauert. Nach seiner Rolle bei der Schleppung befragt, gab er an, dass er Beifahrer im Begleitfahrzeug, einem BMW X5, dabei gewesen sei. 

Seine damaligen Komplizen - der Fahrer des Kastenwagens und der Lenker des BMW, wurden inzwischen zu Haftstrafen verurteilt. Der 39-Jährige musste sich auch wegen einer zweiten, im Dezember 2014 begangenen Schleppung vor Gericht verantworten. Er war damals mit 18 Flüchtlingen aus Pakistan in Ungarn aufgegriffen und dort zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Nach zwei Tagen wurde er jedoch wieder freigelassen. Über dieses Faktum müsse man daher nochmals entscheiden, erläuterte der Vorsitzende. 

Der Angeklagte schilderte vor Gericht, dass er 2005 als Flüchtling nach Österreich gekommen sei. Bei der ersten Schleppung 2014 habe er mitgemacht, nachdem ihn der Auftraggeber angesprochen hatte, weil er Geld gebraucht habe. Als "Lohn" habe er 1000 Euro bekommen. Nach seiner Verurteilung in Ungarn habe er nichts mehr mit Schlepperei zu tun haben wollen. Wegen eines beschädigten Autos, wofür er den Schaden ersetzen musste, habe er dann doch noch einmal mitgemacht. 

Sein Verteidiger Rudolf Mayer wies darauf hin, dass sich der 39-Jährige nach der zweiten Schleppung eindreiviertel Jahre nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. Er habe auch alle Kontakte zu den Schleppern abgebrochen. Der Umstand des qualvollen Zustandes im Hinblick auf die 36 Flüchtlinge im Kastenwagen werde zudem für seinen Mandanten nicht schlagend, argumentierte Mayer. Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schuldig. "Das Gericht geht nicht davon aus, dass der Angeklagte der große Auftraggeber ist", sagte der Vorsitzende. Als mildernd wurde das Geständnis, als erschwerend die große Zahl der Geschleppten berücksichtigt. Der 39-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.