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Schaulustigen droht künftig Geldstrafe bis zu 500 Euro

Von nachrichten.at/apa, 21. Juni 2018, 16:17 Uhr
Unfall
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

WIEN. Schaulustige, die Rettungseinsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern machen, müssen künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen.

Bei besonders erschwerenden Umständen droht sogar einwöchige Haft. Der Innenausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag einhellig eine entsprechende Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) beschlossen, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Mit der Novelle wird die Exekutive ermächtigt, unbeteiligte Dritte vom Ort des Geschehens wegzuweisen, wenn diese Hilfeleistungen behindern oder die Privatsphäre von Unfallopfern unzumutbar beeinträchtigen. Geld- bzw. Haftstrafen drohen den "Gaffern" allerdings erst, wenn sie sich trotz Abmahnung nicht an Anordnungen der Polizei halten. Bei Vorliegen erschwerender Umstände kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche bzw. im Wiederholungsfall von bis zu zwei Wochen verhängt werden.

Es sei eine Zumutung für die Rettungskräfte und pietätlos gegenüber den Betroffenen, was hier manchmal passiere, sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Ergänzend will er bewusstseinsbildende Maßnahmen setzen. Mit der Asfinag würden Gespräche über eine Informationskampagne im Bereich der Autobahnen geführt.

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Kurzfristig eingefügt wurden in die SPG-Novelle weitere Bestimmungen, die lediglich die Zustimmung der Koalitionsparteien erhielten. Dabei geht es um die Ermächtigung der Exekutive, den öffentlichen Raum rund um Botschaftsgebäude und andere völkerrechtlich unter besonderem Schutz stehende Objekte im Falle einer besonderen Gefährdungslage künftig per Video zu überwachen und auf diese Weise personenbezogene Daten zu ermitteln. Laut Kickl ist das Material grundsätzlich nach 48 Stunden zu löschen. Die "klar ersichtliche" Videoüberwachung habe auch präventiven Charakter. Als Beispiel für einen Anwendungsbereich nannte er das "Russen-Denkmal" am Wiener Schwarzenbergplatz, das immer wieder von Vandalen beschädigt wird.

Genehmigt hat der Innenausschuss darüber hinaus ein Abkommen mit Ungarn, das eine Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit mit dem östlichen Nachbarstaat zum Inhalt hat. Ein Antrag der NEOS betreffend die Befolgung von Anordnungen des UN-Menschenrechtsausschusses wurde abgelehnt. Vertagt wurden die Beratungen über einen Antrag der Liste Pilz, der auf die Weiterfinanzierung bestehender Gewaltschutz-Schulungen für Polizeischüler abzielt.

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
kpader (11.506 Kommentare)
am 21.06.2018 20:58

Richtige Entscheidung!

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.06.2018 17:15

Unfallbeteiligten und anderen Geschädigten muss _die_Polizei_ erst nachweisen, dass sie "Gaffer" sind.

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dobisam (871 Kommentare)
am 21.06.2018 18:19

Wie schon im Text steht. Mit Gaffern sind solche Personen gemeint, die den Einsatz behindern und nach einem Hinweis damit fortfahren. Photos von Menschen, welche sich in einem hilflosen Zustand (verletzt, etc. ) befinden in Umlauf zu bringen, waren außerdem schon immer verboten. Wirkliche Geschädigte und Beteiligte drängeln sich meiner Erfahrung auch nicht in die erste Reihe um zu photografieren oder um ungewollten Rat zu geben.

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.06.2018 22:58

Die Einsatzpersonen(tm) sind aus meiner Erfahrung bei einem Unfall nicht zimperlich, alle wegzurempeln, die sie für wegrempelwürdig halten. Das dürfte dann beim 500-Euro-Strafen auch zutreffen.

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Gamundianer (651 Kommentare)
am 22.06.2018 08:49

aus deiner persönlichen Erfahrung? Na dann wirst wohl im weg gstanden sein zwinkern

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rudolfa.j. (3.595 Kommentare)
am 21.06.2018 16:38

Warum "bis"500???? Das soll ein fixpreis sein!!!!

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vale46 (268 Kommentare)
am 21.06.2018 16:55

Dem kann ich nur zustimmen!

"Ab" 500,00 aufwärts wäre besser - und das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ebenso!

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.06.2018 17:18

Boah! Ees zwee saaz gägrächt! grinsen

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 21.06.2018 17:55

Und für Vergewaltigung könne man die Strafe von 12 Monaten auf 2 Monate reduzieren,
Für Mädchenmord auf 2 Jahrd reduzieren.
Gilt natürlich nur für Islamische Täter

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