Rechtsanwalt muss wegen Millionen-Betrugs in Haft
WIEN. Nach über achtmonatiger Verhandlungsdauer ist am Dienstag ein Wiener Rechtsanwalt am Landesgericht wegen versuchten Millionen-Betrugs zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Gericht erachtete es als erwiesen an, dass sich der Jurist mit einem nicht rechtmäßig zustande gekommenen Testament das Vermögen eines im Jahr 2011 verstorbenen Ex-Diplomaten verschaffen wollte.
Von einem zweiten Anklagefaktum - dabei ging es um ein ebenfalls fragwürdiges Testament, mit dem sich der Anwalt laut Staatsanwaltschaft ein Zinshaus in Hernals im Wert von rund zwei Millionen Euro unter den Nagel reißen wollte - wurde der Jurist freigesprochen. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Florian Kranz gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Als im August 2011 ein ehemaliger Botschafter im 88. Lebensjahr verstarb, hinterließ dieser ein Vermögen von insgesamt 1,7 Millionen Euro. In einem Testament, das in weiterer Folge vorgelegt wurde, wurden neben der Witwe überraschenderweise die Ehefrau sowie die ehemalige Sekretärin und Ex-Geliebte des Anwalts mit je einem Drittel bedacht. Dass es sich dabei - wie von der Staatsanwaltschaft angenommen - um eine glatte Fälschung handelte, war nicht mehr feststellbar. Sehr wohl ließ sich aber dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge beweisen, dass das Testament nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Denn nachgewiesenermaßen waren keine Testamentszeugen anwesend, als der betagte Ex-Diplomat seinen Letzten Willen bekundete. Der angeklagte Anwalt hatte jedoch drei Personen im Nachhinein dazu gebracht, mit ihren Unterschriften zu bezeugen, persönlich anwesend gewesen zu sein, als der 88-Jährige das Testament unterschrieb. Zwei dieser Zeugen behaupteten später auch vor Gericht, sie hätten den 88-Jährigen bei der Unterschriftleistung gesehen. Der dritte deckte jedoch den Schwindel auf, wandte sich an die Strafverfolgungsbehörden, kam damit selbst ungeschoren davon und bewirkte letzten Endes die Verurteilung des Anwalts und der beiden Zeugen, die als Mitangeklagte wegen Beteiligung am versuchten schweren Betrug und falscher Zeugenaussage nicht rechtskräftig jeweils ein Jahr auf Bewährung ausfassten.
Manchmal doch....
vielleicht wird doch manchmal noch Recht gesprochen.