Prozess gegen Staatsverweigerer: 18 Monate teilbedingt
KREMS. Ein Staatsverweigerer hat am Montag am Landesgericht Krems 18 Monate Haft, davon zwölf Monate bedingt, wegen versuchter Erpressung und versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt ausgefasst.
"Ich verzichte auf dieses Privileg, verurteilt zu werden", reagierte der 46-Jährige. Er verfolgte die Verhandlung stehend und mit großteils geschlossenen Augen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte habe sich Mitte 2015 entschieden, sich vom Staat zu verabschieden, sagte der Staatsanwalt. Der 46-Jährige "trat einem Wahnsystem bei und spielt diese Rolle bis jetzt konsequent weiter". Der Eigentümer einer Liegenschaft im Bezirk Horn hatte laut Anklage monatelang Müllabfuhr- und Gemeindegebühren sowie Pflichtversicherungsbeiträge nicht bezahlt und mehreren Personen, etwa dem Bürgermeister, "Rechnungen" über jeweils rund zehn Millionen Euro für die Copyrightverletzung seines Namens geschickt.
Pfandrechtstitel
Außerdem soll er im US-Schuldenregister Uniform Commercial Code (UCC) Pfandrechtstitel gegen einige Empfänger eingetragen haben. Dem Amtsleiter des Gemeindeabfallwirtschaftsverbandes teilte der 46-Jährige laut Staatsanwaltschaft schriftlich mit, ihn privat und unbegrenzt haftbar machen zu wollen, sollte er nicht für die Einstellung aller aktuellen und künftigen Exekutionen des Verbandes gegen ihn sorgen.
Der 46-Jährige, der seit 23. Dezember in U-Haft saß, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen der Anklagebehörde. Stattdessen meinte er immer wieder zur Einzelrichterin: "Ich bin ein lebender Mann aus Fleisch und Blut, ein beseeltes Wesen. Ich bin nur dem Schöpfer unterworfen. Nur mein Schöpfer kann über mich richten. Sind Sie mein Schöpfer?" Auf dem für ihn vorgesehenen Stuhl wollte er nicht Platz nehmen, er blieb im hinteren Teil des Gerichtssaales stehen.
"Ich habe mich bedroht gefühlt, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin. Wenn es wirklich um zehn Millionen Euro geht, weiß ich, dass ich diesen Betrag nicht zahlen kann", sagte der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde des Angeklagten als Zeuge. "Ich fühlte mich massiv unter Druck gesetzt. Ich bin als Privatperson nicht gerne in einem Schuldenregister eingetragen", meinte die ebenfalls betroffene Vizeortschefin.
Bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) bezahlte der 46-Jährige Beiträge in Höhe von 244,66 Euro nicht, auch hier gingen Schreiben des Angeklagten ein. Den ersten Brief habe er nach drei gelesenen Zeilen in den Papierkorb geworfen, erzählte ein hochrangiger SVB-Vertreter. Später sei er "darauf aufmerksam gemacht worden, dass das doch ernst zu nehmen ist". Ein SVB-Funktionär wunderte sich über die vom Beschuldigten vorgeworfene Copyrightverletzung: "Dann könnte in Österreich ja nichts mehr vollzogen werden, wenn kein Name verwendet werden darf."
Zahlreiche der zwölf Rechnungs-Empfänger berichteten, dass sie sich bedroht gefühlt hätten. "Ich bin jetzt noch baff", betonte eine SVB-Vertreterin. Sie habe die Briefe des Angeklagten ernst genommen: "Ich habe mir gedacht, das darf nicht wahr sein. Wir leben in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie. Da gibt es Rechte, aber auch Pflichten." Sie habe Bedenken gehabt, dass es bei einer Einreise in die Vereinigten Staaten Probleme geben könnte, wenn sie in einem US-amerikanischen Schuldenregister eingetragen sei.
Die Richterin hatte keine Zweifel, dass die Schreiben vom Angeklagten verfasst wurden und den Zweck hatten, sich zu bereichern und die zuständigen Beamten an einer Amtshandlung - nämlich der Eintreibung von Gebühren - zu hindern. "So ein Vorgehen darf natürlich keinesfalls Schule machen, da muss man als Staat vehement dagegen auftreten", betonte sie mit Verweis auf Gruppierungen, die Rechte, aber keine Pflichten anerkennen würden. Der Angeklagte verharre "eins zu eins" in seinem Verhalten.
Als mildernd wurde der bisher ordentliche Lebenswandel des Mannes berücksichtigt. Die Strafe sei bei einem Rahmen von bis zu fünf Jahren im unteren Bereich geblieben, so die Richterin. Der 46-Jährige wollte sich auch nach der Urteilsverkündung nicht mit seinem Verteidiger besprechen, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Na, da hat ja die Justitz wieder ganze Arbeit geleistet !
Für den Meinl brauchen's e schon 9 Jahre.
War der Staat Kugelmugel der Beispiel für Freeman & Co?
Psychiatrisches Gutachten erstellen und die nötigen Konsequenzen ziehen!
Sollten derartige Spinnereien (wie seine Klagsdrohungen etc.) durchgehen, kommt unser Rechtsstaat ins Wanken!
Was ist unterschied zwischen Staatenlose und Staatsverweigerer
Staatsverweigerer: 18 Monate teilbedingt
Staatenloser: Asyl trotz gefälschtem Reisepass 50 Euro Bußgeld
Gute Nacht Österreich
von ohnooo (554) · 30.01.2017 12:38 Uhr
die Erde gehört keinem, das stimmt. Aber für das Zusammenleben muss es Spielregeln geben, auch um Schwächere vor Stärkeren zu schützen.
ok
und WER SCHÜTZT EINEN VOR DER Willkür DIVERSER POLITIKER ODER DENEN DIE GLAUBEN BEFUGT ZU SEIN MACHT AUF ANDERE AUSÜBEN ZU KÖNNEN
alle Staaten, in denen es keine Menschenrechte gibt, sind Diktaturen oder Pseudo-Demokratien. Es gibt keinen absoluten Schutz. Aber am vergleichsweise sichersten ist die persönliche Freiheit noch in einer Demokratie geschützt.
Im Zeitalter der Globalisierung wird es früher oder später globale Spielregeln geben müssen.
Das geht gar nicht:
einen Staatsverweigerer auf Steuerzahlerkosten
in einem sündteuren Staatsgefängnis aufzunehmen;
wo er doch so gerne draußen in der Oaschicht
bei Wind & Wetter vom Sammeln & Jagen überleben möchte.
ins Gefängnis oder in die Klapsmühle....das ist hier die Frage !
Also ich find das ungerecht!
Ein Christ wird man durch eine Taufe*) aber wie wird man ein Staatsbürger?
*) Bei vollem Bewusstsein der Taufpaten.
Mein Kompliment der Frau Vorsitzenden,
Urteil mit Augenmaß und nicht auf dem " Würde -des - Gerichts " - Klavier gespielt. Sollte flott rechtskräftig werden, weil wenn der Herr Reichsbürger nicht mit seinem Pflichtverteidiger kommuniziert, kann er ihn auch nicht beauftragen, Rechtsmittel anzumelden.
WWW.ZWEI-KLASSEN-JUSTIZ.AT
Gut so.
Zeitgleich würde ich mir wünschen, dass mit dieser Konsequenz auch jenen muslimische Bürgern verfolgt werden, welche den Staat nicht respektieren.
Selbst gutiapproved Medien haben Umfragen veröffentlicht, welche recht klare Tendenzen zeigen.
Angesichts der Anzahl und Aktivitäten, sind die Freemen vergleichsweise ein Mäusep..rz
Seit wann muss die Rechtssprechung i.Ö. auf islamophobe Forumszurufe reagieren??
Zeigens an bei der Staatsanwaltschaft, falls Ihnen Fakten bekannt sind!
Ihre Aufwiegdlung könnens aber echt sein lassen!
"Acht Monate Haft, davon zwölf Monate bedingt"..?!? - wie geht das bitte?.....
naja, in Zeiten von alternativen Fakten müssen sie schon ein wenig um die Ecke denken
Gibt da ein Mathe-Beispiel dazu:
wenn sich 5 Personen in einem Bus befinden und 8 aussteigen, wie viele müssen dann einsteigen, damit keiner drin ist?
3
Beispiel aus der Mengenlehre...
lesen sollte man können. 18 Monate Haft, davon 12 Monate bedingt. Ist doch ganz einfach !
8 Monate - stand zuvor im Bericht.
Wurde eben (durch den Hinweis von jamei) korrigiert - also reg de ned auf.
Die Gesellschaft ist voller Rosinenpicker.
Wer einen Staat und dessen Rechtssystem ablehnt, gleichzeitig aber staatliche Systeme nutzt (Mindessicherung, medizinische Versorgung) ist für mich ein sich selbst widersprechender Idiot - und sonst schon gar nichts.
Bestes Beispiel - wegen angeblich missbräuchlicher Verwendung des eigenen Namens klagen, aber selbst andere in ein Schuldnerregister eintragen? Geht's eigentlich noch dümmer?
Auffallend ist, dass der größte Teil dieser "Freeman" oder Reichsbürger oder wie sie sich nennen sowohl intellektuell als auch finanziell au den weniger privilegierten Schichten kommen. Die kapieren leider nicht, welchen wortgewandten Predigern sie da auf den Leim gehen und erhoffen sich persönlich finanzielle orteile. Einerseits indem sie ihre Ausgaben gegenüber öffentlichen Einrichtungen auf Null reduzieren, andererseits durch absurde Schadenersatzforderungen unterm Motto "naja, wenn ich nur einen kleinen Teil davon bekomme, dann sind das noch immer ein paar 100.000 Euro".
"Geht es noch dümmer?"
berechtigte Frage...
Naja- man könnte z.B. vor laufenden Fernsehkameras Lügenmärchen erzählen und sich dann verfolgt fühlen, wenn jemand draufkommt, daß das "alternative Fakten" waren.....
Oder man könnte einen Milliardär wählen, in der Hoffnung, dass er gemeinsam mit anderen Milliardären jenes System bekämpft, dass sie alle zu Milliardären gemacht hat.
Man könnte auch versuchen, patriotisch der Heimat zu dienen, indem man eine Partei wählt, die bereits mit russischen Putin-Jüngern und Rechtsextremisten über ein "großrussisches Reich unter Putins Protektorat" verhandelt...
Der Dummheit sind also kaum Grenzen gesetzt... (Einstein hat das viel schöner formuliert...)
Man könnte auch vermuten, dass alles nach Plan läuft.
Ich meine jetzt aber nicht den gewissen "Plan A"
Schade dass das Urteil "18 Monate teilbedingte Freiheitsstrafe" nicht näher erläutert wird. Sollte der bedingte Teil (wie oft üblich) in gleicher Dauer wie die bisherige U-Haft sein, dann geht es jetzt frei raus und hat das Gefühl eines Freispruches.
alleswisser
ich hoffe er bleibt unter Beobachtung ...
Ah, inzwischen ist es ergänzt worden. Mit 8 Monaten unbedingt hat er ordentlich ausgefasst.
Steht eh alles im Artikel:
18 Monate, davon 12 bedingt. Er muss also für ein halbes Jahr sitzen. Seit 23. 12. in U-Haft, bleiben 5 Monate.
Der Artikel ist einmal ergänzt und einmal korrigiert worden. Aber das Urteil finde ich okay.
Warum dreht man diesem Lebewesen nicht Wasser, Strom und Gas ab? Ausserdem darf er doch keine öffentlichen Straßen benützen oder zum Arzt gehen, ausser er bezahlt in bar.
Die Erde ist durch einen Akt der Schöpfung entstanden und gehört keinem.
Ergo kann er gehen wohin er will.
Generell kann es keine Eigentumsrechte an der Erde geben.
die Erde gehört keinem, das stimmt. Aber für das Zusammenleben muss es Spielregeln geben, auch um Schwächere vor Stärkeren zu schützen. Ansonsten hätten wir die Anarchie. Was passiert wenn Regeln fallen sieht man bei Naturkatastrophen. Die Einen helfen, die Anderen plündern. Regeln sind etwas Natürliches, zum Beispiel auch im Tierreich. Wer sich nicht daran hält der soll auch nicht davon profitieren.
@onooh: die Erde gehört keinem das stimmt, wir dürfen die Erde nur während unserer Lebenszeit nützen, mitnehmen kann sie sich keiner. Leider werden die Spielregeln für unser Zusammenleben mehr und mehr zugunsten der Hochfinanz verzerrt. Mehr als 5 Milliarden Menschen der Weltbevölkerung werden von diesen Spielregeln ausgegrenzt, diese Gruppe wird auf Hungerlohnniveau gehalten.
Daß unser System daher stark verbesserungswürdig ist, wird wohl auch bald der letzte Realitätsverweigerer erkennen, ich hoffe es zumindest.
Unsere Spielregeln sind nämlich so aufgestellt daß die wenigen Reichen auf der Welt immer reicher auf Kosten einer immer größer werdenenden unteren Einkommenschicht werden.
Es gibt keine gemeinsamen Spielregeln, das wäre aber die Lösung.
erklären sie das mal ihrem Trumpl! Bin gespannt, wie weit si im "Land of the free" mit der Einstellung kommen.
Habens an Rechtstitel für Ihre Vorschläge??
Wer sucht, findet.
@vinz...
leider gibt es keinen - aber wenn diese "Verweigerer" konsequent wären, dann würden sie auf die Annehmlichkeiten der Zivilisation verzichten!
Copyrightverletzung? Ja, gehört ihm denn der Name überhaupt, der ihm von den bösen Behörden nachgesagt wird?
Hoffentlich bekommt er viel Nachdenkzeit in der Klapsmühle.
Wo es ihm gebührt, wurde es ihm vom Staat gegeben. Den er nicht anerkennt, der Vogel.
.. außerdem haben den Namen vermutlich seine Eltern erfunden...
.. aber so weit zu denken, dürfte den Hochbegabten wohl überfordern.
Aber das System trotzdem ausnutzen: zu Ärzten gehen, im Krankenhaus behandeln lassen, auf öffentl.Stassen fahren, die Scheeräumung " in Anspruch nehmen", viell.auch noch Fam.beihilfe oder Sozialhilfe kassieren...und und und.Schmarotzer, sonst nichts.
Nehmen ist seliger denn geben. Aus Sicht der Reichsbürgerspinner.