Posting auf Strache-Seite: Pensionistin verurteilt
WIEN. Eine 73-jährige Wienerin ist am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden.
Sie hatte am 14. Juli 2016 auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ein Posting abgesetzt, das nach Ansicht des Richters den Tatbestand erfüllte.
Nachdem ein Asylwerber aus Afghanistan in der Bundeshauptstadt eine Frau niedergestochen hatte, hatte sich Strache zu Wort gemeldet. "Afghanischen Messerstecher mit der ersten Hercules abschieben", verlautete er per Presseaussendung. "Importierte Gewalttäter" dürfe man "nicht länger bei uns durchfüttern", forderte der FPÖ-Obmann weiters. Strache-Fans legten darauf hin auf dessen Facebook-Profil das eine oder andere Schäuferl nach. "Dann schmeißt's die Bagage über ihrer Heimat aus dem Flieger", schrieb die 73-Jährige.
"Ich kann mich an vieles gar nicht erinnern", erklärte die Mindestpensionistin nun zunächst Richter Gerald Wagner. - "Haben Sie das verfasst?" - "Wenn es dort steht, wird es so sein." "Was denken Sie sich dabei, wenn Sie so was schreiben? Das kann ja nicht ihr ernst sein", hakte der Richter nach. "Ich enthalte mich der Aussage", erwiderte die Angeklagte. - "Tut's Ihnen leid?" - "Ja." - "Weil Sie jetzt hier sitzen oder weil Sie das geschrieben haben?" - "Es tut mir nicht leid, was ich geschrieben habe", betonte die 73-Jährige. Zu weiteren Angaben war sie nicht mehr bereit.
Der Richter verhängte über die bisher unbescholtene Frau 50 Tagessätze zu je vier Euro. Eine bedingte Strafnachsicht kam aus general- und spezialpräventiven Gründen nicht in Betracht. "Das geht nicht, was Sie gemacht haben. Das muss Ihnen auch aufgezeigt werden", meinte Wagner. Die 73-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Interessant, dass bei Straffälligen aus MigrantInnenkreisen praktisch nie über Generalprävention gesprochen wird, sondern dass es da sehr oft eine bedingte Strafe oder gleich nur eine Diversion gibt. Oder eine lächerlich niedrige Geldstrafe, die dann oft noch von der betreuenden NGO bezahlt wird. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an einen jugendlichen Afghanen aus einem Heim in Steyregg, der für mehrfaches Onanieren vor Frauen in Regionalzügen eine solche sehr niedrige Geldstrafe gekriegt hat, die dann gleich von der NGO bezahlt worden ist. Davon abgesehen geht das natürlich nicht, was die Frau geschrieben hat - weil Rausschmeissen aus einem fliegenden Flugzeug ist ja praktisch Aufforderung zu einer Tötung. Ich weiss allerdings nicht, ob man, hätte sie das Rauswerfen aus so einem Flugzeug zusammen mit einem selbstöffnendem Fallschirm angeregt, dies auch bestrafen hätte können. Aber es wird schon welche geben, die das auch als strafwürdig ansehen. Nur gut zureden, das geht.
sagst aber schon auch, dass das eine
mit dem anderen nichts zu tun hat,
oder?
Ich bin wahrlich kein Freund von Verhetzung oder Wiederbetätigung. Es muss aber die Frage erlaubt sein ob wirklich jeder dümmliche Einzeiler verfolgt werden muss?
Das Internet verleitet leider durch die vermeintliche Anonymität zu übertrieben harten Formulierungen.
Und ein weiteres Problem sehe ich darin dass ein momentan bestehender Ärger innerhalb von Sekunden schriftlich im Netz stehen kann, obwohl es oft besser wäre nochmal nachzudenken bevor man etwas veröffentlicht.
Zudem finde ich muss ein Straftäter mit einem gewissen Ausmaß an negativem Feedback rechnen.
Die Aufforderung z.B. ein Flüchtlingsheim anzuzünden ist konkret und daher natürlich zu verurteilen, die "Aufforderung" man solle jemanden beim Heimflug aus dem Flieger werfen ist wohl eher abstrakt und kaum Potential dass jemand dieser Aufforderung nachkommt.
Abstrakt ist diese menschenverachtende Aussage nun wirklich nicht, sie sagt schon einiges aus (dass diese menschen nichts wert sind) und es erinnert mich an durchaus übliche Judenwitze aus meiner Kindheit. Da wurde echt noch über Vergasungswitze am Mittagstisch gelacht.
Heute sieht man das alles glücklicherweise mit anderen Augen und es spielt in einer ähnlichen Liga wie das Ertrinken-lassen auf offener See oder die berühmte Aussage mit dem Flammenwerfer.
So was ist kein Spiel, auch wenn "nur" über online über die Tastatur ausgetragen.
Was ich eigentlich meinte ist, dass ja zum Straftatbestand der Verhetzung auch der Aufruf zur Gewalt gehört, welchen ich bei dem Flugzeugbeispiel nicht erkennen kann, wenngleich es selbstverständlich menschenverachtend ist.
Aber Menschen sind nun mal keine Heiligen. Sie ärgern sich über irgendwann und sagen/schreiben dann etwas dummes.
Natürlich muss man unterschieden ob jemand einmal über die Stränge schlägt bzw. sich im Ton vergreift, oder ob er mit System Stimmung macht.
„"Es tut mir nicht leid, was ich geschrieben habe", betonte die 73-Jährige.“
noch Fragen?
Ich würde der 73 jährigen Wienerin einen Teil der Geldstrafe abnehmen bitte melde dich bei mir
06505914007
Von welchem puff ist diese nr?😆
Überweisen Sie an AT23 2011 1000 0123 4560.
Von einem solchen Idioten würde
ich niemals Geld annehmen.
Das meine ich ernst das ist die Meinungen vieler Österreicher! Da können leicht solche Ausrutscher passieren sich strafbar gemacht zu haben
Dafür sollte es einen Rettungsschirm geben
das man menschen töten sollte in dem man sie von einem flieger rauswirft? vlt sollte man sie auch vor den kadi zerren, extrem dumme aussage, sie müßen ein sehr verbitterter und intelligenzresistenter mensch sein ein bissi
Der Status als Mindestpensionistin schützte vor einer höheren Strafe (Tagsatzprinzip). Mitleid ist bei solchen Aussagen nicht angebracht, speziell wenn die ehrliche Einsicht auch noch fehlt.
obwohl sie von den Eliten bestraft wurde, ist die Mehrheit der Bevölkerung ihrer Meinung. Merkt euch der Krug geht so lange zum Brunnen
bis er bricht. Da hilft auch kein Diktat der Gutmenschen.
Auf welcher Umfrage basiert Ihre Behauptung dass die Mehrheit der Bevölkerung die Meinung der Frau vertritt?
Oder sind das Ihre gefühlten, alternativen Fakten?
Diese Aussagen basieren auf Bauchgefühl und Hausverstand, den einzigen kognitiven Mitteln, zu denen besorgte Bürger fähig sind, ....*gg*
Kann man solchen Personen nicht den Internetzugang entziehen?
Wenn nicht, was steht da entgegen?
Wenn man sich die Reden des jüngsten Parteitages anhört, dann wundert einem nichts mehr. Im Prinzip sagen HC, Kiggl und Haimerl genau dasselbe, nur einen Tick geschickter in der Wortwahl.
Vom Verletzungsgrad für die Menschenwürde aber gleich schlimm.
Wenn derartige Verbrechen gegen die Menschlichkeit konsequent verfolgt würden, dann würde die Justiz kollabieren. Da ist die "Auslendakriminalität" vermutlich a Lercherlschas dagegen. ):
Sie hat sicher den Fallschirm noch in Gedanken aber das Senden war zu eilig in der Aufregung.
Sie wollte das sicher noch dazuschreiben, ist dann aber mit der Maus abgerutscht...
Könnte man nicht die Geldstrafe in 40 Tage soziale Dienste, z. B. in Einrichtungen mit jugendlichen Flüchtlingen umwandeln, wo dann auch Lebensgeschichten ausgetauscht werden?
das wäre ein Ansatz,
es ist aber á priori nicht jeder, nicht jede geeignet.
Wenn dieser Strache seine ärgsten Verbalinjurien bei seinen Bierzeltveranstaltungen ausgräbt, schreitet kein Richter oder Staatsanwalt ein, man will doch seine Karriere nicht ruinieren.
"Ich kann mich an vieles gar nicht erinnern"
Das kennt man auch von Wahlversprechen vieler Politiker,wenn sie dran erinnert werden...
Und die sind noch keine 73!