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Nur bedingte Haft für Rapid-Hooligans

02. August 2014, 00:04 Uhr
Nur bedingte Haft für Rapid-Hooligans
Nachwuchsspieler als Opfer Bild: GEPA

WIEN. Nach brutaler Attacke auf Nachwuchskicker Grubeck: Anti-Gewalt-Training für Täter.

Nachdem Hooligans von Rapid Wien im April 2014 den damaligen Austria-Spieler und U19-Nachwuchskicker Valentin Grubeck spitalsreif geprügelt hatten, wurden gestern am Landesgericht Wien zwei Angeklagte wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar zehn Beschuldigte angeklagt, doch acht erhielten aus Mangel an Beweisen einen Freispruch.

Die Gewalttat passierte vor dem Wiener Derby. Die "Rapid-Fans", die sich im Bereich des Austria-Stadions aufhielten, erkannten den gebürtigen Schärdinger Valentin Grubeck nicht. "Bist Austrianer?", schnauzten sie den Nachwuchsspieler an. Als dieser schwieg, rissen ihn angeblich zwei Rapidler zu Boden und schlugen und traten auf ihn ein.

Grubeck erlitt eine schwere Brustkorbprellung, Prellungen im Bereich der Lendenwirbelsäule und Abschürfungen an Knien und Händen. Die zum Vorwurf der Körperverletzung geständigen Angreifer – der eine von Beruf Rauchfangkehrer, der andere ein Elektriker – wurden zu jeweils drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem müssen sie ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

Die Attacke wurde vom Gericht nicht – wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich angeklagt – als schwere Körperverletzung qualifiziert. Nach Ansicht von Richterin Michaela Röggla-Weiss lag keine verabredete Vorgangsweise einer "Verbindung" vor, wofür die Mitwirkung von mindestens drei Personen erforderlich gewesen wäre. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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oblio (24.760 Kommentare)
am 02.08.2014 10:51

Oder muss da der Geschädigte noch
extra klagen, Anwalt selber im
Voraus bezahlen und, und, und?
Ich sags ja: Schildbürgerjustiz!

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 02.08.2014 08:56

Das ist Österreich´s Jusiz und wegen eine umgeschmissenene Mistkübel wird man 6 Monate eingesperrt!

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oblio (24.760 Kommentare)
am 02.08.2014 10:47

Nein, für einen wieder aufgestellten Mistkübel!
Wer ihn umgeworfen hat ist nicht bekannt!
Wer ordentlich ist, riskiert in Österreich
U-Haft und Verurteilung! Schildbürgerjustiz!

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