Neuerliche Schuldsprüche im Testament-Prozess
SALZBURG. OGH hatte Ersturteil aufgehoben – Strafen fielen bei der Neuauflage des Verfahrens teilweise milder aus.
Nachdem der Oberste Gerichtshof Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche aufgrund von Feststellungsmängeln gekippt hatte, ist gestern im Landesgericht Salzburg die zweite Auflage des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn zu Ende gegangen. Alle fünf Angeklagten wurden neuerlich schuldig gesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der geständige Hauptbeschuldigte Jürgen H. (50), ehemals Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, erhielt sechs Jahre unbedingte Haft. Der Schuldspruch fiel wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Beitrag zu letztgenanntem und der Fälschung besonders geschützter Urkunden. Sein gleichaltriger ehemaliger Schulfreund Peter H. hat die Taten ebenfalls gestanden und wurde zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz (51), hatte auch im zweiten Verfahren ihre Unschuld beteuert. Dennoch wurde sie am Freitag verurteilt und erhielt 32 Monate, davon 22 bedingt. Die beiden restlichen Angeklagten erhielten 32 und 21 Monate jeweils teilbedingte Haft.