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Urteil im "Nazikeller"-Prozess: Zehn Monate bedingt

Von nachrichten.at/apa, 02. Juli 2015, 17:09 Uhr
Der 58-jährige "Kellerbesitzer" mit Anwalt Werner Tomanek Bild: APA

EISENSTADT. Im Prozess um die "Nazikeller"-Affäre im Burgenland hat der Geschworenensenat am Donnerstagnachmittag den Angeklagten wegen Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes schuldig gesprochen.

Der 58-Jährige wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach dem Vorliegen einer Wiederbetätigung mit 7:1 Stimmen. Ebenfalls mit 7:1 wurde die Eventualfrage, ob der Angeklagte das Unrecht seiner Tat aufgrund eines Rechtsirrtums nicht erkannt habe, verneint. Das Gericht ordnete weiters an, die Gegenstände mit Bezug zur NS-Zeit wie Hakenkreuzfahnen, Hitlerbilder und Ähnliches zu konfiszieren.

Der Schuldspruch begründe sich auf dem Wahrspruch der Geschworenen, so die Vorsitzende Richterin Karin Lückl. Als mildernd sei der bisherige unbescholtene Lebenswandel ebenso berücksichtigt worden wie der Umstand, dass dem Verurteilten die Gelegenheit, sich zu präsentieren, durch einen Dritten gegeben worden sei. Außerdem habe er hinsichtlich der von ihm geäußerten Bedenken auf das vertraut, was ihm gesagt worden sei und nicht selbst eine Rechtsmeinung eingeholt.

Aufgrund des Überwiegens der Milderungsgründe habe man bei der Strafbemessung unter den Strafrahmen von ein bis zehn Jahren geben können. Der 58-Jährige nahm das Urteil auf Anraten seines Verteidigers an.

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3  Kommentare
3  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
muecke100 (194 Kommentare)
am 02.07.2015 22:50

Frage: Warum wird der ORF nicht geklagt, der dauernd Filme über den Nationalsozialismus sendet? Warum werden die Filme nicht konfisziert?

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Sturzflug (6.545 Kommentare)
am 03.07.2015 08:53

Frage: Warum schreibt uns die EU vor dass eine Banane krumm sein muss?
grinsen

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EugeniehGalton (2.880 Kommentare)
am 02.07.2015 20:03

Wäre bei uns unvorstellbar solche Sachen wie Fahnen und Bilder zu konfiszieren und bestrafen.
Sollen sie doch wenn es ihnen Spaß macht.
Die die das mitbekommen deuten Ihnen aber den Vogel.
Es treten andere Symbole auf um deren Gleichgesinnung zu erkennen.
Ein Hitlerbild zu konfiszieren also wisst ihr, die findet man zu Hauf in Büchern oder sonst wo.
In Bayern wird sogar Mein Kampf wieder gedruckt. Und wer meint Bildung schützt vor so einer Gesinnung, der sollte sich den Lebenslauf von Heinrich Himmler genauer ansehen.
Ich finde diesen Film Gut, denn er zeigt, dass es immer Menschen gibt die sich für etwas Besseres halten als der Rest der Menschheit. So etwas lässt sich auch per Gesetz nicht verordnen. Denn der Mensch hält sich an keine Gesetze. Mord, Diebstahl, Betrug, ... Gelegenheit macht Diebe.
Meine Meinung eben zu diesen Thema

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