Nacktfotos von Mädchen gefordert: 15 Monate bedingt
KLAGENFURT. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist am Montag ein 20-jähriger Fotograf aus Kärnten zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Der Mann hatte Nacktfotos von zum Teil noch minderjährigen Mädchen verlangt und auch geschickt bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Markus Kitz warf dem 20-Jährigen neben dem Missbrauch auch noch pornografische Darstellung Minderjähriger und sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren vor. Der Angeklagte hatte die Mädchen teilweise über das Internet und teilweise auch durch persönlichen Kontakt auf einem Reiterhof kennengelernt. "Er hat sie aufgefordert, ihm Fotos und Videos von sich selbst zu schicken. Dem sind einige bereits nach kurzer Zeit auch nachgekommen", sagte Kitz. Was bei den älteren Jugendlichen unproblematisch war, war aber umso problematischer bei den unmündigen Mädchen.
Der 20-Jährige war von Anfang an geständig, was ihm auch mildernd zugutekam, begründete der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Alfred Pasterk, das Urteil. Auch seine Unbescholtenheit war mildernd, erschwerend war, dass in dem Fall mehrere Verbrechen und Vergehen zusammentrafen. Neben der bedingten Haft ordnete der Schöffensenat auch eine Psychotherapie und Bewährungshilfe an. Der 20-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwalt Kitz gab keine Erklärung ab.
Eigentlich sollte man auch schon als Minderjährige wissen, dass man keine Nacktbilder von sich an andere Personen verschickt. Aus dem Umstand, dass der Fotograf Frauen und Mädchen auffordert das zu tun kann ich noch keinen kriminellen Akt erkennen. Was anderes wäre es gewesen wenn der Mann die Frauen und Mädchen mit irgendwelchen Drohungen zur Übersendung von Bildern erpresst hätte.