Nach tödlichem Sturz in Baugrube: Polier vor Gericht
ZELL AM SEE. Nach einem tödlichen Sturz eines Alkoholisierten in eine Baugrube im November 2016 stand heute ein Polier aus Oberösterreich in Zell am See vor Gericht. Dem 62-Jährigen wurde vorgeworfen, er habe die Grube mangelhaft abgesichert. Der Polier beteuerte seine Unschuld.
Das 54-Jährige war nach einer Veranstaltung in Wald im Pinzgau auf dem Heimweg in eine Baugrube gestürzt und auf eine Betonplatte geprallt. Er starb an seinen schweren Kopfverletzungen.
Dem Strafantrag zufolge hatte der Baupolier die Baugrube unzureichend abgesichert. Er stand wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der Oberösterreicher beteuerte, er sei für die Absicherung nicht verantwortlich gewesen. Die Zuständigkeit treffe den Baukoordinator. Er sei an diesem Tag der letzte auf der Baustelle gewesen. Als er ein Loch in der Absperrung bemerkte, habe er dieses in Eigenkonstruktion beseitigt.
Das Opfer hatte zum Unfallzeitpunkt 2,4 Promille. Die Verhandlung wurde auf 1. Juni vertagt. Es sollen noch weitere Zeugen befragt werden.
Lassen wir die Kirche im Dorf: ursächlich war der Verunglückte durch seine Alkoholisierung nicht in der Lage, die Baustelle rechtzeitig zu sehen und entsprechend zu reagieren. Den Bauarbeitern und dem Polier muss allerdings die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle bei Dienstschluss niemand extra anordnen.
Wo bleibt der sinn für eigenverantwortung
Aber nein, nur die Verordnungen waren Mangelhaft.
Der Polier war völlig damit ausgelastet, die Kindergartentante für die Arbeitnehmer zu machen (Arbeitsplatzevaluierung(tm))