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Mutter bekam Kind nach Sterilisation: Prozess in Graz vertagt

Von nachrichten.at/apa, 19. Mai 2015, 15:18 Uhr

GRAZ. Der Prozess gegen drei Ärzte und ein Spital, die von einer fünffachen Mutter geklagt worden sind, ist am Dienstag im Grazer Zivillandesgericht vertagt worden.

Die Frau hatte trotz Sterilisation ein Baby bekommen. Die Richterin erörterte in Anwesenheit eines Gutachters die von der Klägerin vorgebrachte "behandlungsbedürftige psychische Störung". Sie gilt als Grund für die Klage auf Schmerzensgeld.

Die Frau hatte im September 2009 ihr fünftes Kind in Graz gesund zur Welt gebracht, obwohl sie sich nach der Geburt ihres vierten Kindes im Jänner 2008 sterilisieren hatte lassen. Knapp drei Jahre später klagte die Mutter die Mediziner und das Krankenhaus, weil sie ihr beim Aufklärungsgespräch nicht gesagt hätten, dass ein Restrisiko für eine Schwangerschaft auch nach der Operation besteht. Als die Frau nach der OP wieder ein Kind erwartete, habe sie sich nicht auf das Baby gefreut, sondern nur Angst gehabt, bei einem fünften Kaiserschnitt eventuell zu sterben.

Die 41-jährige gebürtige Ägypterin habe aus religiösen Gründen eine Abtreibung abgelehnt und den Sohn zur Welt gebracht: "Ich habe gezittert und oft geweint", ließ sie sich vom Dolmetscher vor Gericht übersetzen. Anvertraut habe sie sich jedoch niemanden, dass sie "psychisch am Ende" gewesen sei. Sie sei auch nicht in der Lage gewesen, sich darüber zu informieren, dass keine Lebensgefahr bestanden habe. Kein Arzt habe sie in Sorge versetzt, "ich habe mir das eingebildet", meinte sie am Dienstag.

Alle vier Geburten davor waren Kaiserschnitte und schon nach dem dritten Kind habe sie eine Verhütung mit der Pille versucht, diese aber nicht regelmäßig genommen, weshalb sie zum vierten Mal schwanger wurde. Danach hätten ihr die Ärzte zur Sterilisation geraten, die sie dann auch durchführen ließ.

Weder im Mutter-Kind-Pass noch in sonstigen ärztlichen Befunden ist von einer Depression oder psychischen Erkrankung zu lesen, brachte der Anwalt der Ärzte und des Spitals vor. Nun ist der Gutachter gefragt: Er soll nun klären, ob bei der Klägerin eine psychische Störung vorlag und ob Schmerzensgeld zusteht. Außerdem muss das Gericht noch klären, ob der Fall nicht verjährt ist: Die Verjährungsfrist von drei Jahren sei laut dem Anwalt schon abgelaufen gewesen, weil die Frist nicht mit der Geburt, sondern mit der Kenntnis der Schwangerschaft begonnen habe.

Die Ausführungen des Gutachters erfolgen in den kommenden Tagen und Wochen schriftlich. Der Prozess wird an einem nächsten Verhandlungstag unter anderem mit der Befragung des Ehemannes fortgeführt. Er hatte sich am Dienstag entschuldigen lassen, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht aufstehen könne. Der Ehemann leide seit einem schweren Autounfall an den Folgen massiver Verletzungen an der Wirbelsäule.

Die Frau hatte die Mediziner und das Krankenhaus neben dem Schmerzensgeld auch auf Unterhalt geklagt. Dieses Begehren wurde jedoch bereits vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig abgewiesen.

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