Mutmaßliche Neonazis vor Gericht: "Nur Konzerte und Grillabende"
LEOBEN. Sieben Männer sind am Montag vor dem Leobener Gericht gestanden, weil sie einschlägige Postings auf Facebook getätigt, NS-Devotionalien gesammelt und verbotenes Kriegsmaterial besessen haben sollen.
Die Angeklagten waren teilweise geständig.
Den sechs Steirern und zwei Deutschen wird vorgeworfen, 2013 eine Vereinigung unter dem Namen "Legion Werwolf - Sektion Ostmark" als Untergruppe der in Deutschland ansässigen "Legion Werwolf" gegründet zu haben, um eine Plattform für gemeinsame Aktivitäten für nationalsozialistische Gleichgesinnte zu bieten.
Einige Angeklagte sollen außerdem auf Facebook Symbole mit NS-Bezug und Links zu rechtsradikalen Seiten gepostet haben. Einer der Männer soll zahlreiche Nazi-Tätowierungen und sich am Telefon gerne mit "Führerbunker" gemeldet haben. Einigen Beschuldigten wird vorgeworfen, Gegenstände mit NS-Bezug gesammelt und zugänglich gemacht haben, einer hatte laut Anklage sogar eine Kleiderpuppe mit Wehrmachtsuniform in seiner Wohnung aufgestellt und Besuchern gezeigt. Drei Männer sollen unbefugt verbotene Waffen und Kriegsmaterial besessen haben.
Der Prozess wurde auf vier Tage (bis 25.1.) anberaumt. Für den ersten Verhandlungstag ist die Einvernahme der Angeklagten geplant, erste Zeugen werden am Dienstag erwartet.
"Nur Konzerte, Grillabende und Kameradschaft"
Die Befragung des ersten Angeklagten im Prozess um NS-Wiederbetätigung erwies sich als äußerst zäh, da der 27-jährige Steirer zwar grundsätzlich geständig war, im Detail jedoch alles leugnete. Bei der "Legion Werwolf Ostmark" , die er leiten sollte, sei es "um Kameradschaft, Grillabende und zusammen sitzen" gegangen, außerdem habe man "Konzerte besucht".
"Wann sind Sie in die rechte Szene gekommen?", fragte Richterin Sabine Anzenberger. "Im Politechnikum, in der Schule habe ich das alles gehört, hinterfragt, dann ist eines zum anderen gekommen", beschrieb der 27-Jährige etwas vage, wie seine Begeisterung für das NS-Regime begonnen hatte.
Aus den Erzählungen des Mannes wurde deutlich, dass der Drahtzieher jener Angeklagte sein dürfte, der nicht zum Prozess erschienen ist. Der nicht erschienene Angeklagte, Harald F., ist in Deutschland bereits einschlägig vorbestraft. Dass es bei ihm weit über T-Shirts und Tätowierungen hinaus geht, zeigt die Tatsache, dass er unter Verdacht steht, Anschläge auf die Tochter von Charlotte Knobloch (Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, Anm), auf die US-Botschaft in Wien und die jüdischen Gemeinden in Frankfurt und Berlin geplant zu haben.