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Mit Baseballschläger vor Parlament: Einweisung

Von nachrichten.at/apa, 07. Oktober 2016, 14:38 Uhr

WIEN. Ein 29-Jähriger, der am 22. Februar 2016 nach vorangegangenen Drohungen gegen Spitzenpolitiker mit einem Baseballschläger vor dem Parlament zwei Überwachungskameras zerstört hatte, ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie und war im Tatzeitraum nicht zurechnungsfähig.

Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde dem Betroffenen unter Verweis auf die Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer bedingt nachgesehen, wobei eine fünfjährige Probezeit festgelegt wurde. Der 29-Jährige, dessen Zustand sich zuletzt deutlich gebessert hat, wurde noch am Freitag in eine teilbetreute Wohngemeinschaft für psychisch Kranke überstellt. Außerdem wurden ihm die Weisungen erteilt, seine psychopharmakologische Therapie fortzusetzen, Drogen und Alkohol zu entsagen und sich einer regelmäßigen ambulanten Kontrolle zu unterziehen.

"Unter diesen Bedingungen erscheint die bedingte Nachsicht vertretbar", meinte Richter Andreas Böhm in der Urteilsbegründung. Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Der 29-Jährige war damit einverstanden, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Der mit einem Baseballschläger bewaffnete Übeltäter hatte zunächst zwei Überwachungskameras beim Besucherzentrum des Parlaments kaputt geschlagen, das direkt an der Ringstraße liegt. Dann stürmte er auf der Außenrampe zum zentralen Eingang vor der Säulenhalle, fand diesen aber verschlossen vor. Er setzte sich darauf einige Zeit hin, entfernte sich schließlich vom Gebäude, warf den Baseballschläger weg und ließ sich von der mittlerweile eingetroffenen Polizei widerstandslos festnehmen.

"Ich hol' jetzt meinen Baseballschläger"

Zuvor hatte der 29-Jährige im Internet ein Video veröffentlicht, in dem er Drohungen gegen den damaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer, den damaligen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache sowie weitere, nicht namentlich genannte Politiker ausstieß. "Ihr findet das lustig, ha, wie findet ihr das? Ha, ich hab' euch g'sagt, das ist eure letzte Chance heut' g'wesn, es war eure letzte Chance. Ich hol' jetzt meinen Baseballschläger und komm vors Parlament, und jedes einzelne Hurenkind von euch kommt raus. Ich schwör's euch, ich erkläre euch den Krieg, ich erkläre euch den Krieg."

"Ich wollte etwas kaputt machen. Ich hätte vor gehabt, dass ich mich mit dem Baseballschläger vors Parlament setze und mit wem rede, wenn einer rauskommt", legte der 29-Jährige dem Gericht dar. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er allerdings deutlich drastischer geklungen. Eine Polizistin erklärte dem Gericht, der Mann habe von einer "Abreibung" bzw. "Lektion" gesprochen, die sich - wäre er ins Hohe Haus gelangt - gegen Politiker gerichtet hätte. Der 29-Jährige habe "denen ordentlich die Fresse polieren wollen", zitierte ein Kollege der Beamtin einen angeblichen Sager des Mannes.

Das passte zu Eintragungen, die der zuletzt Beschäftigungslose kurz zuvor auf Facebook gepostet hatte, wo es hieß, es würden "Bomben fliegen" und "mehrere Personen sterben". "Er war in einem Zustand, wo für mich eine akute Gemeingefährdung gewesen ist. Deswegen habe ich ihn eingewiesen. Er war aber in keinem akuten Erregungszustand. Er war nicht hochpsychotisch", gab der Amtsarzt zu Protokoll, den die Polizei beigezogen hatte.

Nach vier Tagen wurde der 29-Jährige auf eigenen Wunsch wieder aus der psychiatrischen Anstalt entlassen, da es nach dem Unterbringungsgesetz keine Handhabe gab, ihn länger hierzubehalten. Keine glückliche Entwicklung, wie sich alsbald zeigte. Am 2. März postete der Mann auf Facebook unter anderem: "Heinz Fischer stirbt!!! Faymann stirbt!!! Strache stirbt!!!" Drohungen richtete er diesmal auch gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, einen Mobilfunkanbieter, die Ex-Kollegen, die das über Facebook mitbekamen, an höhere Stellen weiterleiteten. Das führte dazu, dass der Sicherheitsdienst in der Firmen-Zentrale und in dem Shop, in dem der 29-Jährige früher tätig war, verstärkt wurde. Aus Sicherheitsgründen wurde sogar eine Großveranstaltung abgesagt.

"Er hat seinem Unmut ziemlichen Lauf gelassen. Er ist quasi ausgezuckt", stellte Thomas Preclik, der Rechtsbeistand des 29-Jährigen, fest. Dieser habe von seiner psychischen Erkrankung nichts mitbekommen: "Er hat geglaubt, er führt ein normales Leben."

Nach Precliks Darstellung blieb der Mann nach dem Zwischenfall vor dem Parlament und seiner nach dem Unterbringungsgesetz verfügten Entlassung aus der Psychiatrie wochenlang unbehelligt. "Nach drei Monaten klopft es an seiner Tür. Die Polizei steht draußen und er wird wieder abgeholt", schilderte der Anwalt. Der Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten vorlegt, in dem er zum Schluss kam, dass der 29-Jährige an paranoider Schizophrenie leidet und gefährlich ist. "Das hat ihm die Schuhe ausgezogen", beschrieb Preclik die Reaktion des 29-Jährigen.

Dieser wurde nunmehr nach Paragraf 429 Strafprozessordnung (StPO) auf die Psychiatrische Abteilung der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt gebracht und dort bis zur Hauptverhandlung vorläufig angehalten. Aufgrund des Unterbringungsantrags der Staatsanwaltschaft war von seiner gerichtlichen Einweisung in eine geschlossene Anstalt auszugehen.

Seit er in der JA Josefstadt behandelt wird, hat sich der Zustand des Mannes deutlich gebessert, erklärte Dantendorfer dem Schöffensenat. Ausschlaggebend dafür: der 29-Jährige erhält erstmals Medikamente gegen seine Krankheit, die laut Dantendorfer heutzutage "gut behandelbar ist". Außerdem verfügt der Mann über kein Cannabis mehr, das er bis zu seiner Inhaftierung täglich geraucht hatte. Dieser exzessive Konsum dürfte dem Psychiater zufolge neben einer genetischen Disposition - auch die Mutter des Betroffenen soll an Schizophrenie leiden - den Ausbruch der Krankheit bewirkt haben.

"Die Gefährlichkeit ist auf jeden Fall prinzipiell hoch", sagte Dantendorfer. Infolge der Krankheitseinsicht des Betroffenen und der psychopharmakologischen Therapie sei aber ein "stabilisierter, noch nicht ganz gefestigter Zustand" erreicht worden. Unter strengen Auflagen hielt der Sachverständige eine bedingte Nachsicht der Unterbringung im Maßnahmenvollzug für vertretbar.

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