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Messerstiche in Disco: Hells Angel vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 12. September 2017, 11:29 Uhr
Hells Angels
Bild: privat

FELDKIRCH. Ein 31-Jähriger muss sich seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Dem in der Schweiz lebenden Kosovaren wird zur Last gelegt, im März 2016 einen 47-jährigen Türsteher einer Diskothek in Lustenau mit einem Messer attackiert und schwer verletzt zu haben.

Der 31-Jährige bestreitet, etwas damit zu tun zu haben.

Fest steht, dass der 47-Jährige von mehreren Männern brutal angegriffen wurde. Ihm wurden unter anderem mehrere Gesichtsknochen gebrochen. Deswegen standen in der vergangenen Woche fünf Mitglieder der Rockergruppe Hells Angels wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht - und wurden im Zweifel nicht rechtskräftig freigesprochen, weil die Richter nicht feststellen konnten, wer das Opfer geschlagen und getreten hatte.

Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Angeklagte - ebenfalls ein Hells Angel - dem Türsteher mit einem Klappmesser mit acht Zentimeter langer Klinge vier wuchtige Stiche in den Oberkörper versetzt haben. Obwohl einer der Stiche zehn Zentimeter tief ging, wurden keine Organe verletzt. Für den Mann bestand keine Lebensgefahr.

Seinen eigenen Angaben zufolge will der 31-Jährige damit nichts zu tun haben. Als er bemerkt habe, dass eine Schlägerei im Gang sei, habe er seinen Freunden zu Hilfe eilen wollen. Da sei der Türsteher aber schon blutend auf dem Boden gelegen. Damit seine Freunde nicht in Schwierigkeiten geraten, habe er das neben dem Verletzten liegende Messer aufgehoben und wenig später auf dem Parkplatz der Diskothek weggeworfen. Dass sich auf dem Messer lediglich DNA-Spuren von ihm und dem Türsteher befanden, sahen der Angeklagte und sein Verteidiger Thomas Raneburger nicht als Widerspruch. Der Täter müsse offenbar Handschuhe getragen haben, so ihre Argumentation.

In ihrem Eingangsplädoyer verwies Staatsanwältin Karin Dragosits darauf, dass "etliche Zeugen den Angeklagten als 'Mann mit dem Messer' wiedererkannt haben, einer sogar, wie er zugestochen hat". Einige Zeugen hätten wahrgenommen, wie der Angeklagte gezielt nach dem Opfer gesucht habe. Verteidiger Raneburger hielt dem entgegen, dass "es sich um eine Verwechslung handeln muss. Die Typen sind alle sehr kräftig und sehen einander auch ähnlich", sagte der Anwalt. Zudem erinnerte er die Geschworenen daran, "dass Sie meinen Mandanten nur verurteilen können, wenn Sie sich hundertprozentig sicher sind, dass er zugestochen hat".

Der Prozess ist auf drei Tage anberaumt, ein Urteil schien eventuell aber auch schon am Mittwoch möglich. Geladen sind 15 Zeugen sowie drei gerichtsmedizinische Sachverständige. Im Falle eines Schuldspruchs sieht der Strafrahmen Haft im Ausmaß von mindestens zehn Jahren vor.

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