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Mann stach in Wien auf neuen Partner seiner Ex-Freundin ein

Von nachrichten.at/apa, 22. Dezember 2017, 10:37 Uhr
(Symbolbild) Bild: vowe

WIEN. Ein 37-Jähriger hat am Donnerstagabend in Wien-Döbling seiner Ex-Freundin aufgelauert, sie mit dem Umbringen bedroht und schließlich auf ihren neuen Lebensgefährten eingestochen.

Der Verletzte begab sich noch selbst zur Polizei, die Beamten verständigten die Rettung. Dem Angreifer gelang die Flucht, nach ihm wird gefahndet, berichtete die Polizei am Freitag.

In der Nähe der Wohnung der Frau in der Heiligenstädter Straße traf der Syrer gegen 22.30 Uhr auf das ebenfalls aus Syrien stammende Paar. Er verlangte von der 24-Jährigen, zu ihm zurückzukommen, da er sie andernfalls umbringen werde. Als sich der neue Freund, ebenfalls ein 37-Jähriger, schützend vor die junge Frau stellte, zog deren Ex-Partner ein Messer und stach zu. Er fügte dem 37-Jährigen mehrere Stichverletzungen am Oberarm und an den Beinen zu und rannte davon.

Der Verletzte und seine Freundin kamen noch eigenständig zur Polizeiinspektion am Julius-Tandler-Platz im Bezirk Alsergrund, um Anzeige zu erstatten. Von dort wurde er ins Krankenhaus gebracht. Der Angreifer hat keinen Wohnsitz in Österreich. Die Polizei ermittelt wegen schwerer Körperverletzung.

 

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19  Kommentare
19  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 22.12.2017 17:27

Wird bald von Rudi gestreichelt werden.....der Arme

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( Kommentare)
am 22.12.2017 15:19

Einzelfall: Mann stach in Wien auf neuen Partner seiner Ex-Freundin ein
Einzelfall: 18-Jähriger unter Verdacht der Vergewaltigung in Krems in Haft
Einzelfall: 33-jähriger Pakistani in Flüchtlingsunterkunft erstochen

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.12.2017 17:42

Mein Telebanking fragt auch immer, ob ich einzel-oder Sammelausdrucke will und unterm Strich kommt das Gleiche raus.

Ziemlich primitiv, das als Einzelfälle iSv Phänomen zu präsentieren.

Wenn man zu Dreiviertel nichts sagen darf, wird´s auch nicht besser.

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u25 (4.904 Kommentare)
am 22.12.2017 13:34

Früher Kamm in der Hose
Heute Messer

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 22.12.2017 21:12

Irrtum. Siehe Text vom Gschupften Ferdl: ...."Mitzi reib ma's Messa aus da Toschna"

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 22.12.2017 13:23

In manchen Ländern sitzen die Messer locker .... Solche Leute gehören sofort abgeschoben oder wirklich ins Gefängnis und nicht Anzeige auf freiem Fuß!

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rudolfa.j. (3.598 Kommentare)
am 22.12.2017 12:44

Solches ist dort Tradition? ?????

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dachbodenhexe (5.629 Kommentare)
am 22.12.2017 12:23

Der Krieg ist in Syrien vorbei, damit fällt der Grund für Asyl in Österreich weg.

Auf die Syrer wartet in ihrem Land viel konstruktive Arbeit, nämlich der Wiederaufbau der zerstörten Bereiche des Landes.

Auf was warten sie noch ? Ihre Familien werden sie sicherlich schon sehnsüchtig erwarten.

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klettermaxl (6.817 Kommentare)
am 22.12.2017 12:19

...loss de Frau aus de gheat miaa. (Eigentum!!)

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( Kommentare)
am 22.12.2017 11:18

Einzelfall...

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.12.2017 11:06

21.12.17 23 Uhr Zell/See

"Iraker setzte sich mit Pakistani tödlich auseinander"

Das Messer taucht erst im Text auf.

Rubrik: Was man nicht kommentieren darf

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jamei (25.489 Kommentare)
am 22.12.2017 11:03

..."In der Nähe der Wohnung der Frau in der Heiligenstädter Straße traf der Syrer gegen 22.30 Uhr auf das ebenfalls aus Syrien stammende Paar. Er verlangte von der 24-Jährigen, zu ihm zurückzukommen, da er sie andernfalls umbringen werde. Als sich der neue Freund, ebenfalls ein 37-Jähriger, schützend vor die junge Frau stellte, zog deren Ex-Partner ein Messer und stach zu"....

...ja was soll er den als traumatisierter von Fassbomben verfolgter Kriegsflüchtling sonst machen?...
(Ausgleichszahlung mit Kamelen geht bei uns so schlecht, da hat der Tierschutz was dagegen)

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tofu (6.973 Kommentare)
am 22.12.2017 11:02

Gibt es Statistiken, welche Folgekosten durch die Messerfolklore pro Jahr anfallen?

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 22.12.2017 11:03

Teile der Antwort könnten Sie beunruhigen...

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tofu (6.973 Kommentare)
am 22.12.2017 11:18

Da ich von Horrorzahlen ausgehe, wird der Schock nicht allzugroß sein

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 22.12.2017 10:53

Syrer und KEINEN Wohnsitz in ÖSterreich.
Na dann: Abflug

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.12.2017 13:07

www.fraubock.at/fraubock/post-und-meldeservice

Bei Bock sind ca. 600 wohnsitzlose Asylsuchende/subsidiär Berechtigte gemeldet. Die HP: „Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Menschen Obdach bei uns haben… der Meldeschein mit dem Vermerk "Obdachlos" ermöglicht aber Postzustellung…“

Ist das legal?

Wer in einer Wohnung/einem Beherbergungsbetrieb UNTERKUNFT nimmt, also dort WOHNT UND SCHLÄFT, ist gem MeldeG spätestens am 3. Tag anzumelden, wer dort nicht mehr wohnt und schläft, ist abzumelden.

Eine Sonderbestimmung ermöglicht, Menschen in Gefährdungslage am Sitz der Einrichtung, die sie betreut anzumelden, aber eben nur, WENN sie in einem Gebäude der Einrichtung WIRKLICH UNTERKUNFT haben, also dort wohnen und schlafen.

Der Bock-Verein betreibt in der Zohmanngasse 70 Einzelzimmer, extern 50 Wohnungen. Wenn eine Wohnung mit 4 Personen belegt ist, beherbergt er 270 Menschen.

330 Personen streunen in Übereinkunft zwischen Bock und der entgegen § 2 Abs 4 MeldeG agierenden Behörde herum.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.12.2017 13:11

PS

Nebenbei muss jede Unterkunft in einem Haus exakt lokalisierbar sein (Stockwerk, Türnummer).

§ 22. MeldeG (1) Wer
2. eine Anmeldung vornimmt, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro, zu bestrafen.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.12.2017 19:19

Ich finde es eine bodenlose Frechheit, dass die Behörde dem Bockverein und vielleicht auch anderen Vereinen Meldescheine mit dem Vermerk "Obdachlos" bestätigt, insbesondere als der Verein frank und frei auf seiner HP sagt "das bedeutet jedoch nicht, dass diese Menschen Obdach bei uns haben".

Das MeldeG sagt ganz klar, dass es zur polizeilichen Meldung jedenfalls einer Unterkunft bedarf, und diese ist im genannten Gesetz definiert als Wohnen und Schlafen.

Handelte die Behörde rechtens, müsste sie dem Verein eine gewaltige Verwaltungsstrafe aufbrummen.

Bestimmte Staatsbürgerschaften dürfen auch nur verliehen werden, wenn der sich Antragsteller x Jahre rechtmäßig und UNUNTERBROCHEN im Bundesgebiet aufgehalten hat.

Würde man prüfen, was die Spatzen von den Dächern pfeifen, hätten wir mindestens ein Drittel weniger Neubürger.

Wer weist die Beamten an gesetzwidrig vorzugehen?

Dieser Frage sollten das Kontrollorgan NR und der zuständige Minister als Spitze der Weisungskette mal nachgehn

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