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Mädchen trank Hustensaft und war am nächsten Tag tot

11. Februar 2015, 00:04 Uhr

KLOSTERNEUBURG. Der plötzliche Tod eines vierjährigen Mädchens aus Kritzendorf in Niederösterreich beschäftigt nun die Strafverfolgungsbehörden.

Die Staatsanwaltschaft Klosterneuburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet, vorläufig gegen unbekannte Täter.

Seit Mitte Jänner litt das Mädchen an starkem Husten. Die Mutter suchte eine Hausärztin auf, die ein Rezept für einen codeinhältigen Hustensaft ausstellte. Codein ist eine natürlich vorkommende chemische Verbindung aus der Gruppe der Opiate, die zur Hustenreizlinderung eingesetzt wird. Es ist für Kinder ab dem dritten Lebensjahr zugelassen.

Keine Hilfe möglich

Doch einen Tag später, am 22. Jänner, entdeckte die Mutter ihre Tochter regungslos im Bett. Die Niederösterreicherin verlor keine Zeit und fuhr mit dem Kind noch in das Sozialmedizinische Zentrum Ost in Wien. Doch dort konnte nur noch der Tod der Vierjährigen festgestellt werden. Wie in solchen Fällen üblich, zeigten die Spitalsmediziner den Todesfall bei der Justiz an.

"Wir ermitteln wegen fahrlässiger Tötung", bestätigte gestern der Klosterneuburger Staatsanwalt Friedrich Köhl auf Anfrage der OÖNachrichten die strafrechtlichen Untersuchungen. Die Verdachtslage sei aber noch nicht konkret und beziehe sich vorläufig auf unbekannte Täter. "Es ist eine gerichtsmedizinische Obduktion erfolgt. Der Leichnam wurde bereits zur Bestattung freigegeben", sagt Köhl. Entscheidend seien nun die Laborergebnisse. Es werde auch eine sogenannte "Zeitreihenanalyse" vorgenommen. Dies bedeutet, dass die Gerichtsmediziner herausfinden wollen, an welchen Tagen das Kind etwaige Substanzen erhalten hatte. "Erfahrungsgemäß wird die Auswertung der toxikologischen Ergebnisse mehrere Wochen in Anspruch nehmen", sagt Staatsanwalt Köhl.

In zu hohen Dosen kann Codein einen Atemstillstand verursachen. Daher wird jetzt bei der chemischen Analyse des Blutes des Kindes die Höhe der Konzentration geklärt. Auch soll geprüft werden, ob das Kind unter Asthma gelitten hatte: Bei einer bestehenden derartigen Erkrankung darf kein Codein verabreicht werden. Daher ist es jetzt auch Gegenstand von Ermittlungen, ob die Einnahme dieses Hustensaftes in dem Fall erlaubt war.

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