Krankenpfleger verurteilt
SALZBURG. Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein Fachkrankenpfleger eines Salzburger Spitals zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Vom zusätzlichen Vorwurf der "besonders gefährlichen Verhältnisse" wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Anklage soll der 57-Jährige bei der Vorbereitung zur Anästhesierung einer Krebspatientin für eine anstehende Operation gepfuscht haben. Er soll der Patientin ein unvollständig entlüftetes Druckset an die Arterie angelegt haben, sodass es zur Verfrachtung der Luft in das Gehirn der Frau gekommen sei. Die Frau starb schließlich an einer Luftembolie im Gehirn. Der Angeklagte rechtfertigte sich, dass ihm eine Kollegin ein bereits entlüftetes Druckset übergeben habe. Dennoch habe er es nochmals kontrolliert und mit Kochsalzlösung durchgespült. "Es war zu hundert, zu tausend Prozent luftleer", schloss der Anästhesie-Fachpfleger eigene Fehler aus. Die Krebspatientin hatte sich im Juni 2012 einer Folge-OP unterzogen: Ihr sollte ein künstlicher Darmausgang gesetzt werden.
Die Patientin sei vor der Operation "verfallen", sagte der Angeklagte. "Sie wurde ohnmächtig." Er habe sie noch auf die Intensivstation begleitet und dort dem Personal übergeben. "Was die dann mit dem Druckset gemacht haben, weiß ich nicht."