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Kehle durchgeschnitten: Acht Jahre Haft für Muttermörder

Von nachrichten.at/apa, 26. März 2014, 14:19 Uhr

WIEN. Ein 50 Jahre alter Mann, der am 2. Oktober 2013 in Wien-Währing seine 73-jährige Mutter mit zahlreichen Messerstichen zu Tode gebracht hatte, ist am Mittwoch im Straflandesgericht wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der Angeklagte seine Strafe akzeptierte, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

Der Schuldspruch im Sinne der Anklage fiel einstimmig aus. Da die Richter der Ansicht waren, dass in diesem Fall zahlreiche Milderungsgründe vorlagen - die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, sein Geständnis, die finanziellen Probleme, die Belastung durch die kranke Mutter sowie seine erhebliche Persönlichkeitsstörung -, gelangte das außerordentliche Milderungsrecht zur Anwendung. Für Mord ist an sich eine Mindeststrafe von zehn Jahren vorgesehen. Der vorsitzende Richter Friedrich Forsthuber empfahl dem 50-Jährigen, sich im Gefängnis einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, was der Mann mit bejahendem Kopfnicken quittierte.

Wegen finanzieller und gesundheitlicher Probleme habe er beschlossen, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Die 73-Jährige habe er "mitnehmen" wollen.

Wortreich schilderte der Angeklagte zunächst seinen eigenen gesundheitlichen Verfall, wobei er dabei zusehends den Eindruck vermittelte, ihm wären gewisse hypochondrische Züge eigen. Ab 2008 seien bei ihm "allergische Schübe" aufgetreten, die Asthma, eine chronische Nebenhöhlenentzündung und "kaltes Schwitzen" bewirkt hätten, was angeblich bis zur Arbeitsunfähigkeit führte, schilderte der 50-Jährige. Der "beständige Kampf gegen die Allergie" habe zu einer "Angst vor einer Lungenentzündung" geführt, wobei seine Überlebenschancen in diesem Fall "höchstens zehn Prozent" ausgemacht hätten.

Daneben plagten den 50-Jährigen, der geraume Zeit als Versicherungsmakler gearbeitet und zuletzt vom Wertpapierhandel gelebt hatte, finanzielle Sorgen. Nach dem Tod seines Vaters veräußerte er um 215.000 Euro das Elternhaus in Wien-Hietzing und brachte seine Mutter in einer Wohnung im selben Gebäude in Wien-Währing unter, in dem er seit langem lebte. Die gesamten Mietkosten machten jedoch nicht unbeträchtliche 4.500 Euro aus, zumal der Mann es nicht schaffte, eine dritte Wohnung in der Wasagasse zu kündigen, in der seine Bücher, Schriften und Akten gelagert waren. Immer, wenn er diese Wohnung betrat und ausräumen wollte, hätte ihn "starke Atemnot" geplagt. Nach spätestens 30 Minuten habe er sein Vorhaben stets abbrechen und die Räumlichkeiten seiner Beschwerden wegen, die der Mann auf "das viele Papier" zurückführte, abbrechen müssen. Folglich sei er die Wohnung und die allein dafür fälligen Mietkosten von 800 Euro im Monat nicht losgeworden.

Als er auch noch beachtliche Verluste im Wertpapierhandel hinnehmen musste, hätten ihn "die finanzielle ausweglose Situation und die gesundheitlich ausweglose Situation" zum Selbstmord bewogen, erklärte der Angeklagte. Gedanken, diesen "Übergang" gemeinsam mit seiner Mutter anzutreten, hätten ihn bereits 2012 ergriffen, gab der Mann zu Protokoll: "Wovon soll man leben, wenn man nicht mehr arbeiten kann? Nach einem vierjährigen Kampf gegen Allergien wird man mürbe."

Seine Mutter habe er ohne deren Wissen in die Tötungsabsichten miteinbezogen, zumal die Frau "seit meiner Kindheit immer krank" gewesen sei. Sie sei manisch depressiv gewesen, habe daneben unter Schizophrenie, Asthma und Altersvergesslichkeit gelitten. Außer ihm habe sich niemand um die 73-Jährige gekümmert: "Da war natürlich die Frage, was ich mit der Mutti mach', wenn ich nicht mehr bin." Diese hätte seiner Einschätzung zufolge nach seinem Ableben ihre Tage in einem Pflegeheim "nur mehr im Dämmerzustand verbracht. Das wollte ich ihr ersparen."

Nachdem er bereits im August verfasste Abschiedsbriefe an seine Cousine und die Polizei zur Post gebracht und die 73-Jährige sich schlafen gelegt hatte, betrat der Sohn seiner Schilderung zufolge am Abend des 2. Oktobers ihre Wohnung, schritt mit einem Küchenmesser an ihr Bett und wollte "kurz und schmerzlos, wie man es in Filmen sieht" vorgehen. "Ein Schnitt, und dann ist es ausgestanden", habe er sich vorgenommen.

Der "Kehlenschnitt" sei ihm nicht gelungen, erzählte der Angeklagte: "Es ist gründlich schiefgegangen. Plötzlich war da ein Widerstand. Sie ist aufgewacht". Da sei er "in Panik gekommen". Laut Gerichtsmediziner stach der Sohn der Frau das Messer rund 20 Mal in Brust, Bauch und Hals. Er habe dabei "fast einen Schwächeanfall, Atemnot bekommen", so der Angeklagte. Er habe "weitergemacht, nicht in einer Brutalität, sondern um zu vermeiden, dass sie schwer verletzt zurückbleibt."

Der anschließende Versuch, sich in der Badewanne die Pulsadern aufzuschlitzen, habe sich nicht umsetzen lassen: "Ich konnte nicht. Ich konnte nicht tief hineinschneiden." So habe er "in einer völligen Erschöpftheit [...] letztlich nur auf die Polizei gewartet."

Nachdem im Wiener Landespolizeikommando am folgenden Morgen der Abschiedsbrief geöffnet wurde, brachen Beamte des Einsatzkommandos Wega um 10.30 Uhr die Wohnungstür auf und stießen auf die Leiche, neben der Grabkerzen aufgestellt waren. Der 50-Jährige, der den Beamten entgegenkam, ließ sich widerstandslos festnehmen.

Es sei "von Anfang an grauenhaft, entsetzlich" gewesen, bilanzierte der Mann, der nie in einer Beziehung mit einer Frau gelebt hatte und sich vor den Geschworenen als "Einzelgänger" bezeichnete, am Ende seiner Einvernahme. Auf die Frage des vorsitzenden Richters, ob er glaube, "das Richtige" getan zu haben, erwiderte der 50-Jährige: "Ich glaube, das Richtige getan zu haben, wenn es nicht so furchtbar abgelaufen wäre und wenn es bei mir auch gegangen wäre." Mit dem Wissen von heute würde er aber "die Entscheidung für einen anderen Menschen vermutlich nicht mehr übernehmen".

 

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