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"Kasperlstrafe zahle ich nicht": Wirt geht zwei Monate ins Gefängnis

Von nachrichten.at, 17. Februar 2018, 19:09 Uhr
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

SALZBURG. Weil er geringfügige Mitarbeiter zu spät abgemeldet hat, wurde ein Veranstalter aus Salzburg zu einer Geldstrafe von 13.400 Euro verurteilt. Statt zu zahlen, geht er ins Gefängnis.

Einzelhaft. 55 Tage und 13 Stunden. 15 Minuten Besuch pro Tag, Gespräche nur durch eine Plexiglas-Scheibe: Das erwartet den Salzburger Unternehmer Werner Purkhart in den kommenden Wochen. Der Veranstalter wurde zu einer Geldstrafe von 13.400 Euro verdonnert, die er eigenen Angaben zufolge weder zahlen kann, noch will. 

Der Grund dafür liegt schon gut eineinhalb Jahre zurück: Während der Fußballeuropameisterschaft organisierte Purkhart Public Viewings im Salzburger Volksgarten. Weil er, wie er auf Facebook schreibt, zwölf geringfügig angestellte Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß bei der GKK abgemeldet hat, wurde das Finanzamt aufmerksam.

"Wir wussten im Laufe des Turniers vorher nicht, ob Österreich weiterkommt, wie sich das Public Viewing entwickelt und haben deswegen unsere Mitarbeiter generell geringfügig angemeldet und erst abgemeldet als die Euro aus war", rechtfertigt sich Purkhart. Laut Gesetz hätten die Angestellten aber punktgenau abgemeldet werden müssen.

"Existenzbedrohende Schmähung" 

13.400 Euro sollte der Gastronom für seinen Fehler zahlen, eine "Kasperlstrafe", wie er meint. 2600 Euro hat er bereits in Raten überwiesen, jetzt ist Schluss. "Ich kann und will die ausstehende Summe nicht aufbringen", so Purkhart und weiter: "Die Höhe der Strafe ist für mich dermaßen absurd, dass es nicht in Frage kommt, hierfür Geld verschwenden". Das Strafsystem sei eine "existenzbedrohende Schmähung der Selbständigen in Österreich".

Seit Donnerstag sitzt der Unternehmer nun im Polizeianhaltezentrum in Salzburg ein. Seinen kleinen Sohn Aeneas wird er für zwei Monate nicht sehen. Die Zeit will er für Yoga, Meditation und Sport nutzen. Außerdem will er sich dem Lesen und Schreiben widmen.

"Probleme und negative Ereignisse haben das Potential, in etwas Wertvolles umgewandelt zu werden", schreibt er und erntet auf Facebook viel Zuspruch. Der Beitrag wurde mehr als 1000 Mal geteilt und hunderte Male kommentiert. 

 

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65  Kommentare
65  Kommentare
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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 18.02.2018 21:23

Und genau hier liegt der Hund begraben.
Hätte der Gastronom jemanden ordentlich auf die Nase gehauen, verletzt und eine Brille kaputt gemacht, dann wäre er auf freiem Fuß und hätte mit der Grundversorgung ein schönes arbeitsfreies Leben.
Das ist Österreich, seine Politik, seine Justiz.

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jago (57.723 Kommentare)
am 18.02.2018 22:56

falsch...

der gastronom hat sich gegen die obrichkeit aufgelehnt - wo kamat ma do hin

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aeskulap162 (185 Kommentare)
am 18.02.2018 21:06

Ich finde diese Strafe absurd angesichts der oft milden Urteile gegen Gewalt- und Sexualstraftäter. Da sieht man wieder einmal die Relationen der Rechtssprechung in Österreich.

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jago (57.723 Kommentare)
am 18.02.2018 19:08

Bei Streitereien mit der Gebiets kommt regelmäßig der "Raab-Schmäh" zurück. "Das hat damals euer Kanzler Raab so eingeführt". grinsen

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1949wien (4.127 Kommentare)
am 18.02.2018 17:56

....in St. Wolfgang geht es um andere Summen, damit sollten sich die Behörden intensiv befassen. Weil dabei (sogenannte) Politiker eine Rolle spielen, wird das Granze wieder einmal im Sand verlaufen. Da gilt dann die Unschuldsvermutung!

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 18.02.2018 14:22

Typisch Österreich!
Die kleinen Fische extrem bestrafen!
Den großen Fischen, KHG und Co, passiert mit Sicherheit nix!!

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jago (57.723 Kommentare)
am 18.02.2018 19:11

Das kommt schon noch. Wenn die wirklichen Kassierer / Handaufhalter in Sicherheit sind.

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Klettermaxe (10.506 Kommentare)
am 18.02.2018 13:53

So was macht sich bestimmt gut im Lebenslauf. zwinkern

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trollpower (784 Kommentare)
am 18.02.2018 14:08

Leute die Selbstaendig sind brauchen solche Demutsgesten
wie einen Lebenslauf nicht grinsen

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snooker (4.419 Kommentare)
am 18.02.2018 13:44

Ich kann die Wut des Mannes verstehen.

Aber warum muss er sich auf Facebook seinen Frust ablassen

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trollpower (784 Kommentare)
am 18.02.2018 14:10

Wo sonst ?
Beim Wirtn fliegt man ja gleich raus grinsen

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 18.02.2018 13:43

Würde man seitens der Gebietskrankenkasse bei dem Missbrauch der Plastikkarte ohne Foto ebenso konsequent vorgehen, dann würde man dem Steuerzahler Millionenbeträge ersparen.
Was will man anderes erwarten von Institutionen, wo Funktionäre mit Parteibuechern aus der Vergangenheit des klagen Krieges Vermögen verwalten, welches ihnen nicht gehört.
Ein Funktionärssumpf, wie man ihn nur in Mitteleuropa findet.

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Loeffelzwerg (84 Kommentare)
am 18.02.2018 12:00

Und was ist mit St. Wolfgang sowie dem zuständigen Landesrat und
dem Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde?

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Zabadak (92 Kommentare)
am 18.02.2018 11:42

Ich kann Herrn Purkhart verstehen und würde auch ins Gefängnis gehen. Die täglichen Kosten von EUR 123,- pro Hafttag, gesamt also EUR 6765,- werden, da Herr Purkhart nicht einmal die Geldstrafe bezahlen kann, selbstverständlich von uns Steuerzahlern übernommen.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 18.02.2018 13:02

@Zabak. Na, ob er die Strafe nicht zahlen kann - ist doch hinterfragenswert. Dass er sie nicht zahlen will, ist mir aber klar.

Nur wieder einer der typischen Fälle, wo halt jetzt auch schon Unternehmer wie unsere heiß ersehnten LandnehmerInnen, versuchen, dem Rechtsstaat auf der Nase herum zu tanzen. Die Strafe nämlich, das schreibt die Zeitung nicht, richtet sich doch ausschließlich nach der Höhe seiner Hinterziehung der Krankenkassen- und Lohnsteuerbeträge. Also in seinen Augen halt ein typisches Kavaliersdelinkt. Na ja, da wird schon was zusammen gekommen sein.... grinsen

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Zabadak (92 Kommentare)
am 18.02.2018 13:58

Für die Ersatzfreiheitsstrafe gibt es keine Wahlmöglichkeit, sie muß angetreten werden, wenn die Geldstrafe tatsächlich uneinbringlich ist. Herrn Purkhart‘s Wirtshaus und seine Wohnung wurden also schon vom Gerichtsvollzieher nach pfändbaren Gegenständen durchsucht. Da gab es offensichtlich nichts verwertbares.
Wie können Sie behaupten daß Herr Purkhart Steuern und Krankenkassenbeiträge hinterzogen hat. Wo haben Sie das gelesen?

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KleineHexe (72 Kommentare)
am 19.02.2018 06:53

Das ergibt sich aus dem gesamten Kontext des Artikels. Und bei 12 geringfügig Beschäftigten muss mehr passiert sein als "nur" zu spät abgemeldet. Ist sicher nicht der erste Fall gewesen. Dann wäre die Strafe nämlich nicht so hoch. Die setzt sich zusammen aus Beträgen die der DG selbst der GKK meldet. Wenn man dann auch noch verspätet rückwirkend abmeldet stehen dem Sozialbetrug Tür und Tor offen. Vor allem wären alle anderen DG die sich an Gesetze halten schön dumm. Als Veranstalter ist der werte Herr immer wieder mit Meldungen konfrontiert, also sollte er die Gesetze kennen. Und wenn er die Einsatzdauer im Vorhinein nicht kennt gibt es immer noch die Möglichkeit die DN fallweise zu melden. Das ist nur mit erheblichen Mehraufwand verbunden.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 18.02.2018 10:52

Naja, da versteht unser Gesetzgeber halt keinen Spaß.

Der Rest (Messerstecher-, Übergriff-, Belästigerbagage ....) wird auf freiem Fuß angezeigt.

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Perry22 (619 Kommentare)
am 18.02.2018 08:49

Es macht anscheinend Schule, dass sich Unternehmer, die Probleme mit Finanzamt oder Sozialvbersicherung haben, versuchen die Öffentlichkeit für sich einzuspannen.

Es gibt einen Grundsatz: die Gesetzeslage muss man kennen, wenn man Unternehmer ist.

Ist also Unrecht geschehen, dann kann man sich wehren. Aktionismus zu betreiben, obwohl man sich selbst wissentlich ins Unrecht gesetzt hat, ist aber lächerlich.

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boris (1.939 Kommentare)
am 18.02.2018 10:10

Lieber Perry,
ich möchte Dir dringend empfehlen Dich selbständig zu machen (Würstelstand oder so...) damit Du künftig nicht soviel Unsinn verbreitest.

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KleineHexe (72 Kommentare)
am 19.02.2018 06:58

Warum sollte sich Perry selbständig machen? Er hat doch recht!? Als DG hat man auch Pflichten!! Und wenn man sich selber zu wenig auskennt muss man einen Steuerberater oder einen kompetenten Lohnverrechner anstellen.
Wenn man sich das nicht leisten kann muss man sich eben selber weiterbilden und die Materie lernen oder man lässt es. Aber dann in den Medien gross zu schreien wie unfair das alles ist geht einfach nicht. Zigtausend andere schaffen es auch ihr Unternehmen ohne Strafen zu führen, weil sie sich an Gesetze halten.

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gerald160110 (5.609 Kommentare)
am 18.02.2018 13:19

Das die Gesetzeslage nicht immer einfach ist und das Fristen bei FA SVA und GKK auf den Tag genau eingehalten werden müssen, sollte jedem Ubternehmer bekannt sein, bevor man sein Unternehmen eröffnet. Steuerberater und Anwalt sollte man sich schon leisten können, dann werden kleine Probleme nicht zu unlösbaren. Leider verwechseln viele Unternehmer Brutto und Netto und da beginnt bereits das eigentliche Problem...

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 18.02.2018 08:38

Wurde er zu geldstrafe verurteilt oder zur nachzahlung für den zeitraum endedienstverhältnis bis abmeldung?

Das wäre dann keine strafe, sondern die bezahlung einer leistung der KK, auch wenn sie nicht in anspruch genommen wird.

Könnte das die OÖN nachreichen? 13 TEUR erscheint mir völlig unrealistisch, wenn die beiträge bis zum abmeldedatum bezahlt wurden

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 18.02.2018 10:20

Ich vermute, dass sich der Betrag daraus ergibt, es mehrere (deutliche niedrigere) Einzelstrafen addiert worden sind. Zum Beispiel: 500 Euro Strafe, 26 Dienstnehmer = 13.000 Euro.

Das ist neu eingeführt worden, weil zum Beispiel auf Baustellen (aber auch in der Gastronomie, siehe hier) es in der Vergangenheit zu Verstößen gekommen ist, die Gesamtstrafe aber nur für 1 Delikt gerechnet worden ist und daher keinerlei abschreckende Wirkung hatte.

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Klettermaxe (10.506 Kommentare)
am 18.02.2018 08:34

Es geht offensichtlich gar nicht um eine "verspätete" Abmeldung als mehr um die nicht erlaubte Herabstufung auf "geringfügig".

Das ist Sozialbetrug, man kann Mitarbeiter nicht im Wochentakt ummelden, um sich Beiträge zu sparen, aber die Versicherungsleistung aufrecht zu erhalten.

Journalismus wird immer manipulativer und dümmer, shitstormähnlich. Hauptsache, man patzt jemanden an!

Bei den Behörden hat offensichtlich niemand nachgefragt oder den Bescheid im Originaltext gelesen...

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Commendatore (1.407 Kommentare)
am 18.02.2018 07:58

Er macht das einzig richtige und geht ins Häfen. Wer verdient in 2 Monaten 13.400 Euronen bei freier Kost und Logie?

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SRV (14.567 Kommentare)
am 18.02.2018 09:06

Eär doch was für Dich: 8 Monate Häfen = ein neuer Camaro!

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 18.02.2018 07:35

Ein typischer Fall von Krankenkassa Beitrag Hinterziehung! Wenn er was gelernt hat. weis er wie die Bediensteten anzumelden sind, aber das wird gerne übersehen, der Ergebnis ist, keine Kassenbeiträge zahlen, und jetzt die Mitleidsmasche mit dem Gefängnis, ihm bleibt nichts anderes übrig, wenn kein Geld da ist!

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Ritarita (181 Kommentare)
am 18.02.2018 08:06

Es ist immer gut, alles genau zu lesen.Er hat anscheinend etwas gelernt, denn ANGEMELDET hat er seine Mitarbeiter noch, gescheitert ist er an der Abmeldung.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 18.02.2018 08:18

Ja, ist Richtig! das mir der Abmeldung.

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Gebirgsjaeger (60 Kommentare)
am 18.02.2018 06:56

Hier sind so viele Wichtigtuer am kommentieren!
Eröffnetes doch eine eigene Chatseite.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 17.02.2018 22:43

LIebe OÖN,

leider häufen sich die Artikel, wo sich irgendwelche Leute aus irgendwelchen Gründen gegen irgendwas empören (am liebsten gegen Obrigkeiten und Gesetze), wo die OÖN aber nur eine völlig einseitige Darstellung bringen, ohne die andere Seite auch nur gefragt zu haben nach deren Sichtweise.

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sameshit (754 Kommentare)
am 17.02.2018 22:42

Jetzt kostet er den Staat doppelt Geld.

1. entgeht dem Staat die restliche Kohle
2. Zahlt jetzt der Staat die Gefängniskosten wie Kost, Heizung, Bedienstete, Betriebskosten usw.

und Ihm kostet es sehr viel Überwindung und 2 Monate seines Lebens und keine Familie.
Ich könnte nicht sagen, ob meine Freiheit mir das Wert wäre.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 17.02.2018 22:48

Er ist völlig pleite, deswegen stellt sich die Frage gar nicht. Übrigens ist die Ersatzfreiheitsstrafe keine lockerlustige Wahlmöglichkeit, sondern nur dann möglich, wenn eine Geldstrafe tatsächlich uneinbringlich ist.

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( Kommentare)
am 17.02.2018 22:51

OK, das vervollständigt Ihr Posting von 22:41.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 17.02.2018 22:41

Wieder einmal so ein Fall, wo genau einer, der hoch verschuldet ist, die Go am größten aufmacht. Weil er genau weiß, dass er nichts mehr zu verlieren hat. Der gute Mann hat bereits im März mit seiner Firma Konkurs angemeldet. Allerdings wurde das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, weil er nicht einmal das bisserl Geld für die Kosten des Verfahrens hinlegen konnte.

LG Salzburg (569), Aktenzeichen 23 Se 39/17f
Konkurseröffnungsverfahren
Bekannt gemacht am 11. April 2017
"Rechtskraft: Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig."

Nachzulesen unter www.edikte.at und bei "Einfache Suche" als Schuldner "purkhart" eingeben.

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( Kommentare)
am 17.02.2018 22:46

Das klingt jetzt recht gescheit, was Sie hier zum Besten geben. Allerdings weiß jeder, dass die Freiheitsstrafe kein Wahlrecht ist.
Außer Ihnen offensichtlich.
Und in Edikten nachzulesen schafft auf der Großteil der Bevölkerung. Da braucht´s nicht zwingend Ihre Anleitung. Sie tun ja grade so, als ob der Rest der Menschheit komplett verblödet wäre.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 17.02.2018 22:51

Welche Laus ist denn dir über die Leber gelaufen heute Abend?

Die Ersatzfreiheitsstrafe habe ich in diesem Beitrag nichtmal irgendwie erwähnt (oder liest du da anderes?) und dass es sich dabei um keine Wahlmöglichkeit handelt, habe ich in einem anderen Kommentar erwähnt. Dieser hat sich mit dem deinen hier bloß zeitlich überschnitten.

BTW ist meine reale Erfahrung sehr wohl, dass viele Leute "zu blöd" sind, um einfach mal einen bestimmten Namen/Firma auch unter den Edikten zu súchen. Ein Direktlink aufs Edikt ist leider nicht möglich, darum die Angabe, wie man hinkommt = Quellenangabe für mein vorheriges Zitat.

Also fang deine Laus wieder ein grinsen

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( Kommentare)
am 17.02.2018 23:03

Mir ist gar nichts über die Leber gelaufen.
Ihr "Wieder einmal so ein Fall, wo genau einer, der hoch verschuldet ist, die Go am größten aufmacht. Weil er genau weiß, dass er nichts mehr zu verlieren hat." hat allerdings den Eindruck erweckt, als hätte Besagter sich die Ersatzfreiheitsstrafe "ausgesucht", um zu protestieren.

Eine Überschneidung der Postings ist sicher zutreffend.

Und jetzt schaumma mal, ob sich die Ediktsdatei verlinken lässt:
[url]http://edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/suche!OpenForm&subf=e[/url]

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( Kommentare)
am 17.02.2018 23:03

http://edikte.justiz.gv.at/edikte/edikthome.nsf/

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( Kommentare)
am 17.02.2018 23:06

Ich denke, dass sich auch das Suchergebnis verlinken lassen würde.
Allerdings würde ich das als unpassend empfinden, daher sehe ich davon ab.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 18.02.2018 00:00

Nein, das Suchergebnis ist NICHT verlinkbar.

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( Kommentare)
am 18.02.2018 00:03

Offensichtlich ja doch.
Ich hab jetzt nur eine zufällige Buchstabenkombination eingegeben... ohne weitere Hintergründe.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 18.02.2018 10:53

Ich gebe mich geschlagen und habe wieder was dazugelernt grinsen

http://bit.ly/2GmBhja

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 18.02.2018 10:53

http://bit.ly/2GmBhja

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 18.02.2018 00:01

Malefiz, wenn du deinen Link ausprobiert hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass er exakt dahin führt, wo man auch mit der normalen Startseite www.edikte.at landet.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 18.02.2018 00:03

Gemeint hast du wohl das hier:

[url]http://edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/suche!OpenForm&subf=e[/url]

Siehst du, soooo einfach ist die Sache ja doch nicht grinsen

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( Kommentare)
am 18.02.2018 00:08

Für mich ist die Sache ganz, ganz einfach, alleswisser.
Ich bin technik-affin und schwimme nicht auf der sprichwörtlichen Nudelsuppe daher.

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leapingfox (615 Kommentare)
am 17.02.2018 22:55

Das Bissl Geld fängt einmal an mit € 4000.- (viertausend) Gerichtsgebühren. Im Vorhinein zu erlegen.
Dann kommt der Masseverwalter und räumt, was immer er auf deinen Konten findet, ab.

Ließ erst einmal das Insolvenz Gesetzt.
Und da ganz genau den §82!

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