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Geistig Beeinträchtigten gefoltert: Haftstrafen

25. April 2017, 14:09 Uhr
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolfoto)

WIEN. Die beiden Angeklagten schlugen den 19-Jährigen mit einem Gürtel und urinierten auf den Körper des Opfers. 

Als "besonders widerwärtiges Verbrechen" hat Staatsanwältin Anja Oberkofler am Dienstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen das bezeichnet, was zwei junge Burschen einem geistig beeinträchtigten 19 Jahre alten Burschen angetan hatten. Sie schlugen am 7. Dezember 2016 den intellektuell Minderbegabten, der ihnen schutzlos ausgeliefert war, in einer Wohnung in Wien-Donaustadt grün und blau.

Alkohol und Drogen als Ursachen

Ursprünglich wollten die 18 und 20 Jahre alten Angeklagten mit ihrem Bekannten "Party machen", wie sie nun vor einem Schöffensenat erklärten. Der Konsum von Alkohol und Kokain hätte sie enthemmt, gaben sie zu Protokoll. Sie begannen zunächst auf den 19-Jährigen einzuschlagen, indem sie gezielt Fausthiebe gegen Kopf und Gesicht des Burschen richteten. Als dieser sie anflehte, endlich aufzuhören, löste der Jüngere seinen Gürtel vom Hosenbund und drosch mit dem Leder, später mit der Schnalle auf den 19-Jährigen ein. Als ihn die Kräfte verließen, überließ er dem 20-Jährigen den Gürtel, der weitermachte. 

Damit nicht genug. Laut Anklage forderte der 18-Jährige den bereits völlig verängstigten jungen Mann, der auch mit einem Messer bedroht wurde, noch auf, ihn oral zu befriedigen. Am Ende urinierte der 18-Jährige auf sein Opfer. Der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger sprach wörtlich von "Folter". Der Betroffene sei "stundenlang gequält" worden, so Gerstberger.

Teller und Tassen auf Kopf zerschlagen 

Die Angeklagten behaupteten, sich aufgrund ihres Drogenrauschs an fast nichts mehr erinnern zu können. Der 18-Jährige machte ein "Blackout" geltend, der 20-Jährige konnte sich "an drei, vier Schläge" erinnern. Mehr wisse er nicht mehr. Als ihm die Verletzungen des 19-Jährigen vorgehalten wurden und er gefragt wurde, was er dazu sage, bemerkte der Beschäftigungslose, sein mitangeklagter Freund sei "ausgezuckt". Und weiter: "Ich genier' mich nicht dafür." "Ich hab' aus'gschaut wie nach einem Mixed Martial Arts-Kampf", so der 19-Jährige, der im Vorfeld kontradiktorisch als Zeuge vernommen worden war und daher nicht mehr in der Verhandlung aussagen musste. Auf seinem Kopf waren auch Teller und Tassen zertrümmert worden. Seine Interessen wurden von seiner Anwältin Barbara Steiner vertreten. 

Beide Angeklagte wiesen Vorstrafen auf, der Jüngere wegen Einbruchsdiebstahls, der 20-Jährige wegen Vergewaltigung. Letzterer war im Jänner 2016 aus einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe vorzeitig bedingt entlassen worden, nachdem er 18 Monate verbüßt hatte. Nun setzte es für beide bei einer Strafdrohung von maximal fünf Jahren zwei Jahre unbedingt wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung. Der 18-Jährige wurde zudem wegen versuchter Vergewaltigung schuldig erkannt. Ihm wurde außerdem eine offene bedingte Vorverurteilung von acht Monaten widerrufen, der 20-Jährige muss zusätzlich die zwölf Monate verbüßen, die aus der vorangegangenen Vergewaltigung offen waren. Dem malträtierten 19-Jährigen muss der 20-Jährige 2.000 Euro, der 18-Jährige - dieser war zuletzt als Küchenhelfer beschäftigt - 1.500 Euro an vorläufiger finanzieller Wiedergutmachung bezahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während die beiden Angeklagten mit den Strafen einverstanden waren, legte die Staatsanwältin in beiden Fällen Berufung gegen die Strafhöhe ein.

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1  Kommentar
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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 26.04.2017 11:55

Der 20-Jährige hätte die Tat nicht verüben können, wäre er nicht vorzeitig aus der Haft entlassen worden, insofern stellt sich die Frage, ob nicht der Staat eine gewisse Mitschuld trägt. Und: Beim ersten Mal ist es offensichtlich gründlich daneben gegangen, möge es jetzt gelingen, die beiden Verbrecher im Gefängnis zu resozialisieren.

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