Flug und Kreuzfahrt verpasst, weil Koffer fehlte: Reisebüro muss zahlen
WIEN. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Eine Wiener Familie, die ihre Karibik-Kreuzfahrt nicht antreten konnte, weil ein Koffer am Flughafen verloren ging, bekommt die Kosten vom Reisebüro erstattet.
Die fünfköpfige Familie flog über Barcelona nach Miami. Nach ihrem ersten Halt in Barcelona fehlte plötzlich ein Koffer. Warum, blieb unklar. Faktum ist, dass die fünf Leute vom Sicherheitspersonal angehalten wurden und das Flugzeug schon weg war, als man ihnen sagte, dass Gepäckstück gefunden wurde. Weil der nächste Flug erst zwei Tage später verfügbar war und die Familie das Kreuzfahrtschiff nicht mehr erreicht hätte, trat die Familie die Rückreise nach Wien an.
Reisebüro haftet für Verschulden der "Gehilfen"
Das Erstgericht gab der Klage auf Rückzahlung des Reisepreises und Ersatz für entgangene Urlaubsfreunden durch das Reisebüro statt. Begründet wurde das damit, dass es für die Erbringung der Veranstaltungsleistungen hafte und sich das Verschulden der Fluglinie als ihrer "Erfüllungsgehilfin" zurechnen lassen müsse. In zweiter Instanz war das Reisebüro erfolgreich: Ein Verstoß des Reisebüros oder der ihm zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen gegen haupt- oder nebenvertragliche Verpflichtungen sei nicht erkennbar, befand das Berufungsgericht.
Der OGH stellte das Ersturteil wieder her. Im Wege einer "Erfüllungsgehilfenkette" hat das Reisebüro demnach auch für Erfüllungsgehilfen einzustehen, die von den Airlines beigezogen werden - zur Registrierung und Beförderung und besonders zum Durchchecken des Gepäcks. "Es steht zwar nicht fest, aus welchen Gründen der Koffer eines der Reiseteilnehmer fehlte oder als fehlend galt. Die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts geht aber zu Lasten der beklagten Reiseveranstalterin, der der Entlastungsbeweis nicht gelungen ist, dass ihre Erfüllungsgehilfen bei der Handhabung des Reisegepäcks der Familie des Klägers und bei der Zusammenarbeit mit dem Sicherheitspersonal die objektiv gebotene Sorgfalt einhielten", erklärte der OGH auf seiner Website.
Dürfte passiert sein, gerade weil die Koffer durchgecheckt wurden, dann dürfen die Leute nur an Bord, wenn der Koffer vorhanden ist. Die Airlines haben nicht ohne Grund Todesangst vor Koffern, mit denen kein Passagier mitfliegt.
Gut zu wissen, denn mir ist in Malta auch der Koffer vorerst abhanden
gekommen und ich fast das Kreuzfahrtschiff versäumt.
....Recht ist nicht immer Gerechtigkeit: de facto kann ja ein Reisebüro nix dafür, wenn die Fluggesellschaft oder das Personal der Flughafen-Betriebsgesellschaft Gepäck verschlampt. Was ich an dem Bericht komisch finde ist die Tatsache, dass das Gepäck offensichtlich nicht bis zum Zielort durchgecheckt wurde...sonst wäre ja nicht schon in Barcelona aufgefallen, dass ein Koffer fehlt...und wegen einem fehlenden Koffer einen Flug verpassen...sehr eigenartig...
Glück hatten die Kunden letztendlich, dass sie offensichtlich im Reisebüro eine Pauschale gebucht hatten und somit das RB „belangt“ werden konnte!
Bei einer separaten Flugbuchung im Internet hätte man den Reisenden „viel Spaß“ bei der Einforderung wünschen können.....
Informationswert 0 , weil man nicht weiß welches Reisebüro man meiden muss. Wüsste ich es , ginge ich dort nicht hin, wenn es wegen so etwas herumprozessiert. Dazu gäbe es eine Pressefreiheit. Schließlich wurde das alles auch in einem öffentlichen Gerichtsverfahren abgehandelt und es wäre kein Problem die Beteiligten zu nennen. " Es war einmal ein König und ein Zauberer", Namen werden keine genannt, so lauten Grimm`s Märchen.
Es geht weniger um das Reisebüro, das sich
eventuell an der Fluggesellschaft schadlos
halten kann, als eben um diese!
Trotzdem ist es interessant, wie hier
geurteilt wurde!