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Flüchtlinge nach Schweden geschleust: Zwei Jahre Haft

07. Oktober 2015, 00:04 Uhr
Flüchtlinge nach Schweden geschleust: Zwei Jahre Haft für den Haupttäter
Die österreichische Polizei geht rigoros gegen Schleppermafia vor. (Symbolbild) Bild: APA

KORNEUBURG. 42-jähriger Ägypter wollte sein Einkommen aufbessern – bedingte Haft für Mitangeklagte.

Zwei Jahre unbedingte Haft für den Hauptangeklagten, fünf und sechs Monate bedingt für seine beiden Mittäter: So lautete gestern am Landesgericht Korneuburg das Urteil über drei Männer, denen die Schleusung von 40 Flüchtlingen zur Last gelegt wurde. Die drei Ägypter waren der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Mit gefälschten Papieren sollen sie die Flüchtlinge über den Flughafen Wien-Schwechat nach Skandinavien geschleust haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Die vierte Beschuldigte, eine Rumänin unbekannten Aufenthalts, war nicht erschienen.

Flugtickets und falsche Papiere

Die in Wien lebenden Beschuldigten im Alter von 42, 54 und 56 Jahren sind in Österreich unbescholten. Laut Anklage hatte der erstangeklagte 42-Jährige, ein Hilfsarbeiter und Vater von vier Kindern, im Herbst 2014 beschlossen, sein Einkommen durch Schlepperei aufzubessern. Er soll Syrer, die nach Skandinavien wollten, in einem Wiener Hotel und im Islamischen Zentrum angeworben und an zwei Männer weitervermittelt haben. Einer der beiden ist flüchtig, der andere sitzt in Haft. Außerdem soll der 42-Jährige Flugtickets gebucht und gefälschte Papiere besorgt haben. Von Oktober 2014 bis März 2015 soll er auf diese Weise für je 25 Euro Entgelt pro Monat acht bis zehn Syrern geholfen haben, nach Schweden und Dänemark zu kommen.

Den beiden beschäftigungslosen Mitangeklagten wurde vorgeworfen, in einem Fall Tickets gekauft und Flüchtlinge zum Flughafen transportiert zu haben. Via Dolmetscher gaben sie zunächst an, nicht gewusst zu haben, dass es sich um illegal nach Österreich Eingereiste handelte. Richterin Xenia Krapfenbauer hielt ihnen aber vor, das hätte ihnen spätestens klar werden müssen, als ihnen eine Bekannte des Hauptangeklagten, eine 22-jährige Bardame, stoßweise gefälschte Papiere übergeben habe.

In der Urteilsbegründung verwies die vorsitzende Richterin des Schöffensenates auf das vorliegende Geständnis, wonach der 42-Jährige mit weiteren Tätern zusammengearbeitet habe. Sie betonte auch, dass sich die mit Taxi-Anfahrten zum Flughafen organisierten Weiterschleusungen nicht mit den verwerflichen Schleppungen, bei denen Flüchtlinge in Kastenwagen zusammengepfercht würden, vergleichen ließen.

Der Zweit- und Drittangeklagte seien da "hineingerutscht" und hätten nur einen geringen Tatbeitrag geleistet.

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