Ex-OGH-Präsident wegen Falschaussage angeklagt
LINZ / WIEN. Der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), Johann Rzeszut, ist von der Staatsanwaltschaft Linz wegen falscher Zeugenaussage angeklagt worden.
Dies bestätigte heute der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, Philip Christl, auf Anfrage der OÖNachrichten. Die Linzer Anklagebehörde hatte vor dem Hintergrund des Entführungsfalls Natascha Kampusch Ermittlungen gegen den pensionierten OGH-Präsidenten aufgenommen. Rzeszut hatte einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission angehört, die allfälligen behördlichen Versäumnissen in der Causa Kampusch nachgehen sollte. In dieser Funktion sorgte Rzeszut für Irritationen, indem er in diversen Medien ein Gerichtsgutachten anzweifelte, das Wolfgang Priklopil als Einzeltäter auswies, oder dem Entführungsopfer Natascha Kampusch unterstellte, dass diese habe eine Schwangerschaft verheimlicht.
Als ein niederösterreichischer Polizist illegal in einer Volksschule "ermittelte" und versuchte, an die DNA eines Mädchens zu gelangen, um Klarheit zu erlangen, ob es sich dabei um die leibliche Tochter Kampuschs handelte, berief sich der Beamte auf Rzeszut. Der pensionierte Spitzenjurist wurde im Ermittlungsverfahren gegen den - mittlerweile in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilten - Polizisten als Zeuge vernommen. Dabei versicherte Rzeszut unter Wahrheitspflicht, den Mann nicht zu kennen.
Die Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung sollen allerdings den früheren OGH-Präsidenten widerlegen. Demnach sollen Rzeszut und der Beamte mehrfachen telefonischen Kontakt gehabt haben.