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Estibaliz C.: Höchstrichter prüfen Urteil

Von staro, 24. November 2012, 00:04 Uhr
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Bildergalerie Estibaliz C. vor Gericht
Bild: APA

WIEN. Nachdem die spanische Eisdielen-Betreiberin Estibaliz C. (34) am Donnerstagabend wegen Mordes an zwei Männern eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten hatte, verbrachte die Verurteilte eine „ruhige Nacht“ im Gefängnis, sagte am Freitag Helene Pigl, Leiterin der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Es wurde darauf geachtet, dass Estibaliz C. nach der Urteilsverkündung in keine Einzelzelle kam. „Sie hatte eine Mitgefangene zum Reden im Haftraum“, sagte Pigl.

Wie berichtet, ist die erstinstanzliche Entscheidung – lebenslang und zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – noch nicht rechtskräftig: Die Verteidiger Rudolf Mayer und Werner Tomanek kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist klar, dass der Fall der zerstückelten Kellerleichen von Meidling vom Obersten Gerichtshof (OGH) geprüft werden wird. Finden die Höchstrichter keine Formalfehler, wird jedenfalls der Schuldspruch rechtskräftig, und das Oberlandesgericht Wien muss über die Höhe der Strafe entscheiden. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt die Spanierin formal ein Untersuchungshäftling und wird in der Josefstadt betreut. Erst ab Rechtskraft wird die Frau einer Gefängnisanstalt zugewiesen. Beobachter sind sich einig, dass nur die Justizanstalt Schwarzau im südlichen Niederösterreich in Frage kommt: das bundesweit einzige Gefängnis für schwerkriminelle Frauen, wo es auch eine eigene Abteilung für „geistig Abnorme“ gibt.

Der OGH kann sich aber erst mit der Strafsache beschäftigen, wenn das Urteil in Schriftform vorliegen wird, was Wochen oder gar Monate dauern kann. Würde der OGH gravierende Mängel in dem Prozess finden, müsste das Urteil annulliert und das Gerichtsverfahren wiederholt werden. Als problematisch wertet der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer, dass ein Gerichtsmediziner im Schwurverfahren per Videobeamer die zersägten Leichenteile präsentierte und damit bei Publikum und Geschworenen vor allem Entsetzen ausgelöst hatte.

„Der Vorsitzende des Gerichtshofs hat unnötige Erörterungen von Sachverständigen zu unterbinden“, sagt Birklbauer. Ein Verteidiger könne dies aber nur dann als Nichtigkeitsgrund beim OGH ins Treffen führen, wenn er den Verfahrensfehler noch während der Verhandlung ausdrücklich für das Protokoll gerügt habe. Doch weder Anwalt Tomanek noch Verteidiger Mayer übten Kritik an der schauderhaften Video-Präsentation des Gerichtsmediziners. Es ist auch möglich, dass die Spanierin die Haftstrafe in ihrem Heimatland absitzt. Bei diesem Prozedere müssen sowohl die spanischen als auch die österreichischen Behörden zustimmen.

Lesen Sie ausführlich im Liveticker vom vierten und letzten Prozesstag!

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