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Drei Jahre Haft für Mordversuch unter jugendlichen Asylwerbern

Von nachrichten.at/apa, 23. September 2014, 16:44 Uhr

WIEN. Ein 18-Jähriger, der in einer betreuten Wohngemeinschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Wien einen befreundeten 17-Jährigen im Streit niedergestochen hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Der anklagekonforme Schuldspruch der Geschworenen fiel mit 5:3 Stimmen sehr knapp aus. Die Burschen waren am 17. Mai 2014 wegen 20 Euro in Streit geraten. Der Jüngere hatte dem 18-Jährigen zu Jahresbeginn 35 Euro geborgt und nach einiger Zeit 15 Euro zurückbekommen. Weil der 18-Jährige notorisch unter Geldnot litt, erließ ihm der 17-Jährige die Restschuld. Als der Ältere jedoch sein Handy verkaufte und plötzlich doch über Bares verfügte, wollte sein Freund die 20 Euro nicht mehr in den Wind schreiben.

In der Küche der WG kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Der 17-Jährige soll schließlich gegen die Schwester und Mutter seines Freundes ausfällig geworden sein. Der 18-Jährige lief darauf in sein Zimmer, kam mit erhobenem Messer (Klingenlänge: 17 Zentimeter) in die Küche zurückgerannt, und obwohl ein Betreuer und ein anderer Mitbewohner dazwischen gingen und ihn wegzureißen versuchten, gelang es ihm, dem 17-Jährigen die Klinge in den Bauch zu stoßen. Von weiteren Stichen konnte ihn der Betreuer mit entsprechender Körperkraft abhalten.

Die fünf Zentimeter tiefe Stichwunde hatte eines Beschädigung des Darms zur Folge. Wäre nicht umgehend für notärztliche Hilfe gesorgt worden, "hätte Lebensgefahr bestanden", gab der Staatsanwalt zu bedenken.

"Ich gebe zu, dass ich das Messer geholt habe und zustechen wollte. Aber ich habe nicht daran gedacht, dass ich ihn damit verletzten könnte", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe nur dafür sorgen wollen, "dass er Angst bekommt. Ich wollte, dass er nicht mehr schimpft und aufhört, meine Familie zu beleidigen." Als er zugestochen habe, "war da auch kein Blut an meiner Hand oder dem Messer".

Nach dem Stich war der 18-Jährige davongelaufen und spazieren gegangen. Dabei telefonierte er mit einem weiteren WG-Mitbewohner und erfuhr, dass der 17-Jährige ins Spital gebracht worden war. Darauf fuhr er mit der Schnellbahn zum Praterstern und stellte sich der Polizei: "Ich wusste, dass ich etwas falsch gemacht habe und einen Fehler begangen habe."

Der 18-Jährige war erst im vergangenen Dezember nach Österreich gekommen. Sein Vater habe sich den Taliban angeschlossen und ihn dazu überreden wollen, es ihm gleich zu tun. Als er sich weigerte, sei er geschlagen und misshandelt worden, berichtete der Jugendliche dem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger).

Bei der Strafbemessung waren die bisherige Unbescholtenheit, die schwierigen Lebensumstände des Asylwerbers und sein junges Alter - zum Tatzeitpunkt war er noch 17 - mildernd. Erschwerend wurde demgegenüber gewertet, dass er mehrfach auf seinen Freund einzustechen versucht hatte. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren erschien dem Gericht die verhängte Strafe tat- und schuldangemessen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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10  Kommentare
10  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jamei (25.489 Kommentare)
am 24.09.2014 19:34

weil 3 Jahre Haft und dann?...bringt gar nix!

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 23.09.2014 23:05

...

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am 24.09.2014 00:04

...

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am 23.09.2014 17:21

Ein österreichischer Landwirt 50+ fährt alkoholisiert zwei Menschen zu Tode und verletzt eine Dritte schwer und kriegt acht Monate Haft.

Und der zum Tatzeitpunkt 17- jährige Asylant kriegt drei Jahre unbedingte Haft, für das, dass er nicht einmal jemanden umgebracht hat.
Bitte nicht falsch verstehen: Ist eh' schlimm, was er getan hat.

Aber trotzdem...
Sieht so Gerechtigkeit aus?

Oft stellt sich für mich schon die Frage, ob Täter mit Migrationshintergrund oder selbst Ausländer sind, härtere Strafen kriegen.
Ich denke schon...

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observer (22.145 Kommentare)
am 23.09.2014 23:41

die Strafe viel zu mild ausgefallen ist, kann man schwerlich die auch milde Strafe für diesen versuchten Mord als zu schwer empfinden. In Wirklichkeit sind beide Strafen zu mild. Im ersten Falle war zwar keine Absicht da, aber die Folgen schrecklich, im zweiten Fall aus purem Glück die Folgen nicht so schwer, aber dafür pure Absicht vorhanden und das bei klarem Bewusstsein. Es ist also absolut kein Mitleid angebracht.So jemand passt nicht in unsere Gesellschaft und gehört nach der Strafverbüssung, die ja wahrscheinlich weit nicht so lange dauern wird wie das Urteil, in sein Heimatland abgeschoben. Wird aber nicht passieren, da sein ein paar NGOs und manche andere vor, die dann af humanitäres Bleiberecht und so gut Integrierung blödieren werden (ich weiss, dass das anders heist, aber blödieren passt hier so gut).

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am 24.09.2014 00:06

Hab' nie was davon geschrieben.

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satan13 (917 Kommentare)
am 23.09.2014 17:09

darf unsere Grenze besichtigen. Raus mit Kriminellen!

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FranzausWels (2.700 Kommentare)
am 23.09.2014 16:52

und gutmenschlichen Irrlichter? Nach Absitzen der 3 Jahre, verleihung der Staatsbürgerschaft und humanitäres Aufenthaltsrecht! Wetten

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jakobhollnstein (6.792 Kommentare)
am 23.09.2014 16:57

und die grüne Innenministerin.

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oberthom (3.062 Kommentare)
am 23.09.2014 17:19

ha ha ha der ist gut.

der wird in einem halben jahr schon wieder auf die menschheit losgelassen.

aber was mir gefällt ist das die bisherige unbescholtenheit strafmilderned war, soll er nach einem halben jahr in östereich schon 10 vorstrafen haben?

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