Bootsunfall am Wörthersee: Zwei Versionen des Unfallhergangs

Von nachrichten.at/apa   17.April 2018

Dem Medienmanager wird vorgeworfen, bei einer Bootsfahrt am Wörthersee am 2. Juni vergangenen Jahres den Tod eines 44-jährigen Niederösterreichers verschuldet zu haben. Ihm wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Richter Matthias Polak eröffnete die Verhandlung mit der Aufnahme der Personalien der beiden Angeklagten, die im Vorfeld beide auf ihrer Unschuld beharrt hatten. Zweitangeklagter ist ein 33 Jahre alter Klagenfurter, er war als Bootsführer an Bord gewesen und hatte dem Niederösterreicher das Steuer überlassen. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Staatsanwalt Christian Pirker erläuterte anschließend den Strafantrag der Anklagebehörde.

Opfer nach scharfer Kurve vom Boot geschleudert

Der angeklagte Medienmanager hatte am 2. Juni 2017 das Boot mit 1,2 Promille Alkohol gelenkt. Dabei dürfte er einige scharfe Kurven eingelegt haben. Ein Passagier, ein 44-jähriger Bauunternehmer aus dem Waldviertel, wurde dabei aus dem Motorboot geschleudert. Mit dem Kopf geriet das Opfer in die Schiffsschraube und wurde dabei getötet. Mehr zu dem Unfall lesen Sie hier.

Der Verteidiger des Angeklagten, Alexander Todor-Kostic, betonte beim Prozessauftakt, das Opfer habe seinem Mandanten ins Steuer gegriffen, dann seien beide über Bord gegangen. Die Alkoholisierung des Angeklagten sei unbestritten, sei aber nicht kausal, weil der Unfall auch in nüchternem Zustand durch das Ins-Lenkrad-Greifen nicht zu verhindern gewesen wäre. Auch Georg Schuchlenz, Anwalt des zweiten Angeklagten, wies die Darstellung des Staatsanwalts zurück.

Der Erstangeklagte betonte bei seiner Vernehmung eingangs, das Opfer sei einer seiner allerbesten Freunde gewesen, das Ereignis "wird nie mehr aus unseren Köpfen gehen". Man sei 20 Jahre "ziemlich beste Freunde" gewesen, auch gemeinsam auf Urlaub gefahren.

"Ich habe mich aber nicht angetrunken gefühlt"

Es sei ein großer Fehler gewesen, dass er sich an jenem Nachmittag spontan ans Steuer gesetzt habe, obwohl er Alkohol konsumiert habe, sagte der Angeklagte. "Ich habe mich aber nicht angetrunken gefühlt". Er habe daraus gelernt und trinke nie mehr einen Tropfen Alkohol, wenn er sich ans Steuer eines Autos setze. Der 45-Jährige betonte ebenfalls, er habe kein riskantes Manöver gefahren, vor allem kein einziges "Eindrehmanöver", wie es das Opfer zuvor gefahren sei. "Ich habe dieses Manöver nicht selbst eingeleitet, bin nicht selbst gefahren und habe sicherlich auch nicht den Retourgang eingelegt."

Laut Richter Matthias Polak hatte der Angeklagte ein großes Bier, etwa vier Achtel Rosewein, einen Gin Tonic und ein bis zwei Gläser Rum konsumiert. Danach habe er spontan entschieden, mit dem Boot von Klagenfurt zurück nach Pörtschach zu fahren. Das spätere Opfer habe dabei auf der Motorabdeckung Platz genommen. Unterwegs habe er die Idee gehabt, man könne noch kurz baden gehen. Er habe das Boot angehalten und die anderen gefragt. Dann sei man zur Schlangeninsel gekommen, da sei der erste Versuch des späteren Opfers gekommen, ins Lenkrad zu greifen, das habe er noch abwehren können. Bei dessen zweitem Versuch, ins Lenkrad zu greifen, sei es zu dem Unfall gekommen.

"Ich hatte beide Hände von ihm vor mir im Lenkrad, dann hat es nicht einmal eine halbe Sekunde gedauert und ich flog ins Wasser", sagte der Angeklagte. Er sei ziemlich hoch nach links hinten weggeflogen. "Ich bin durchaus weit vom Boot weggeschleudert worden, was für mich ein Glück war." Danach habe er sich unter Wasser orientieren müssen und sei wieder an die Oberfläche gekommen. Als er aufgetaucht sei, habe er das Boot gesehen, etwa in zehn bis 15 Meter Entfernung. Einer der am Boot Verbliebenen habe ihn registriert, kurz darauf sei klar gewesen, dass das Opfer verschwunden war. Der Bootsführer habe dann angeordnet, nach dem Verschwundenen zu tauchen.

Der Angeklagte im Prozess um tödlichen Bootsunfall am Attersee

Der Angeklagte 

Unfall aus Sicht des Zweitangeklagten

Während der Erstangeklagte darauf beharrte, das Opfer habe ins Lenkrad gegriffen und er sei keine "Eindrehmanöver" gefahren, widersprach der 33-jährige Zweitangeklagte. Auch im Zeitablauf beim Unfall selbst ergaben sich gravierende Unterschiede.

Einen Versuch des späteren Opfers, dem Angeklagten ins Lenkrad zu greifen, habe er nicht wahrgenommen, erklärte der 33-Jährige auf Nachfrage des Richters. Eine derartige Aktion wäre ihm aller Wahrscheinlichkeit nicht entgangen. Auch hätte er ihn angewiesen, Derartiges zu unterlassen, wenn es vorgekommen wäre. Er sagte auch, der Angeklagte sei "Eindrehmanöver" gefahren, was dieser in seiner Vernehmung bestritten hatte.

Den Unfall schilderte der 33-Jährige dann so: "Es wurde dann sehr stark eingelenkt, viel stärker als bei den vorherigen Manövern." Dabei sei der Erstangeklagte am Steuer gesessen, sagte er auf Nachfrage des Richters. Er habe sich zuerst noch festhalten können, sei dann aber ins Boot geschleudert worden. Er habe gemerkt, dass das Boot noch in Bewegung gewesen sei. Zuerst habe das Boot geschwankt, "da ist sehr viel Wasser über die Backbordseite eingedrungen". Dann sei das Boot rückwärtsgefahren, und zwar mit hoher Motordrehzahl. "Dann habe ich den Rumpler gehört." Er habe sofort gedacht, es sei etwas in die Schiffsschraube gekommen. Er sei aufgestanden und habe "sofort einen riesigen Blutfleck gesehen". Das Boot sei zu diesem Zeitpunkt noch langsam rückwärtsgefahren, er habe dann den Gashebel sofort auf Null gestellt.

Der angeklagte Niederösterreicher wies die Aussagen des Bootsführers zurück. So habe er nicht einmal gewusst, wie man ein solches "Eindrehmanöver" durchführe und sich erst nachträglich darüber informiert.

Für den Nachmittag waren erste Zeugeneinvernahmen geplant.