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Aus Eifersucht Ex-Freundin erstochen: Lebenslange Haft

14. Oktober 2015, 00:04 Uhr
Aus Eifersucht Ex-Freundin erstochen: Angeklagter erhielt lebenslange Haft
Eskortiert von zwei Justizwachebeamten betrat der Angeklagte gestern den Gerichtssaal. Reue zeigte er nicht: Die Tat sei "eine Notwendigkeit" gewesen. Bild: APA

GRAZ. Wegen Mordes ist gestern ein 31-jähriger Rumäne im Grazer Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Er soll heuer im Jänner seine Ex-Freundin mit Messerstichen getötet haben, weil sie ihm den Laufpass gegeben hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte und das 25-jährige Opfer hatten sich nach einer sechsjähriger Beziehung Ende 2012 getrennt, die junge Frau hatte den 31-Jährigen damals aus der Wohnung geworfen. Seither waren sie aber weiterhin in Kontakt geblieben. Anfang 2015 teilte das spätere Opfer ihrem "Ex" dann mit, dass sie wieder heiraten wolle. Das war für ihn offenbar zu viel.

Er lauerte ihr vor der Grazer Jugendservicestelle auf, wo sie als Reinigungskraft beschäftigt war. Als sie nach Hause gehen wollte, drängte er sie zurück in den Flur. Die Frau setzte sich mit aller Kraft zur Wehr, doch ihr Angreifer würgte sie eine Stunde lang bis zur Bewusstlosigkeit. Als er schon gehen wollte, sah er ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser auf dem Boden liegen, ging damit zurück und stach immer wieder auf die Frau ein.

"Er war von ihr besessen"

Als eine Mitarbeiterin der Servicestelle das blutüberströmte Opfer fand, war die 25-Jährige bereits tot. Der Täter war zunächst geflüchtet und hatte das Messer in die Mur geworfen. Danach steckte er sein Auto in Brand und ließ sich mit dem Taxi zur Polizei bringen. Dort gestand er die Tat.

Als Zeugin war eine Nachbarin geladen, die den Angeklagten als "nett und hilfsbereit" beschrieb. Er sei nie aggressiv gewesen. Der bisher unbescholtene Mann gab an, dass die Tat "eine Notwendigkeit" gewesen sei. Wenn er sie nicht haben könne, solle sie auch kein anderer haben. Auch mit seiner Verhaftung habe er gerechnet. Beim Prozess schilderte er emotionslos, dass er zwar eifersüchtig gewesen sei, "aber nicht extrem".

Bereits zu Weihnachten 2014 habe er erstmals mit dem Gedanken gespielt, die 25-Jährige umzubringen, aber erst drei bis vier Tage vor der Tat habe er dann den Entschluss gefasst.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Es habe sich um keine "Tat im Affekt" gehandelt, vielmehr habe er alles genau geplant. "Er hat mit aller Macht an ihr festgehalten, und diese Besessenheit hat letztlich zur Tat geführt."

Die Geschworenen befanden den 31-Jährigen einstimmig des Mordes für schuldig. Er wurde wegen der "besonders grausamen Vorgehensweise" zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Verteidiger wird gegen das Urteil berufen.

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