Anschlag auf Polizei geplant: Schuldsprüche im Wiener IS-Prozess

Von nachrichten.at/apa   14.Februar 2018

Die Angeklagten sollen einen Mordanschlag auf eine Polizeistation in St. Pölten geplant haben sollen. Zwei mittlerweile 19-jährige und ein 22 Jahre alter Bursch wurden anklagekonform verurteilt.

Nach Ansicht eines Schöffensenats erfüllte das Trio mit den inkriminierten Handlungen die Tatbestände der terroristischen Vereinigung, des verbrecherischen Komplotts und der Bildung einer kriminellen Organisation. Der 2002 von Tschetschenien nach Österreich geflüchtete 22-Jährige fasste unter Bedachtnahme auf eine vorangegangene 33-monatige Haftstrafe für drei Raubüberfälle eine Zusatzstrafe von sechs Monaten unbedingt aus.

Ein aus Wien-Simmering stammender, bisher unbescholtener Schüler, der bis zu seiner Festnahme im April 2017 über soziale Medien Propaganda für den IS betrieben hatte, erhielt 26 Monate unbedingt. Ein gebürtiger Tschetschene, der sich seit 2005 in Österreich befindet, bekam 15 Monate, davon fünf unbedingt. Der Rest wurde dem 19-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen.

Geständige Verantwortung strafmildernd

Bei der Strafzumessung schlug sich die geständige Verantwortung der Angeklagten strafmildernd nieder. Ohne die Aussagen, zu denen die jungen Männer im Ermittlungsverfahren bereit waren, wäre der Großteil der inkriminierten Fakten gar nicht bekannt geworden, betonte Richter Georg Allmayer in der Urteilsbegründung.

Der 22-Jährige wurde zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der gebürtige Tschetschene an einer ausgeprägten kombinierten Persönlichkeitsstörung. Der Expertise zufolge war er im Tatzeitraum aber zurechnungsfähig. Aufgrund seiner Erkrankung stufte ihn die Sachverständige als derart gefährlich ein, dass ohne therapeutische Begleitmaßnahmen, die in einer Sonderstrafanstalt gewährleistet sind, nach seiner Entlassung neuerlich mit Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen wäre. Der 22-Jährige, der laut Urteil insgesamt 39 Monate zu verbüßen hat, kann selbst nach Ablauf dieser Zeit erst dann das Gefängnis verlassen, wenn ein Psychiater zum Schluss kommt, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während die drei Männer auf Rechtsmittel verzichteten, gab Staatsanwalt Markus Berghammer vorerst keine Erklärung ab. Der aus Tschetschenien stammende 19-Jährige, der eine teilbedingte Haftstrafe ausgefasst hatte, wurde nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Er hat weit mehr als den unbedingten Strafteil von fünf Monaten bereits in der U-Haft, die ihm auf die Strafe anzurechnen war, abgesessen.