Amtsmissbrauch: Prozess gegen zwei Polizisten vertagt
SALZBURG. Der Prozess gegen zwei Polizisten in Salzburg ist zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Das erklärte der Mediensprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter-Wolfgang Egger, auf Anfrage der APA. Der Wissensstand über gesetzliche Regelungen und die Ausbildung der zwei Beschuldigten im angeklagten Tatzeitraum soll noch geklärt werden. Die Staatsanwältin hat dazu Beweisanträge gestellt.
Die beiden Beschuldigten versahen im Tatzeitraum ihren Dienst in einer Polizeiinspektion im Flachgau. Die vier Fakten, die den langjährigen Beamten angelastet werden, betreffen keine großen "Fische". Es ging um ein gestohlenes Kennzeichen, das der Besitzer drei Tage danach wiederfand, weiters um einen Streit wegen einer nicht funktionierenden Wasserleitung mit einer angeblichen gefährlichen Drohung sowie um einen Autokauf eines jungen Erwachsenen, mit dem dessen Mutter nicht einverstanden war, und um einen Konflikt wegen widerrechtlichen Parkens in einem Parkhaus, wobei später offenbar eine zivilrechtliche Einigung erzielt worden war.
Laut Verteidiger Michael Kowarz hat die Anklage gegen seine beiden Mandanten "Wellen bei der Polizei geschlagen". Wesentlicher Vorwurf sei, dass die Beschuldigten in die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft eingegriffen und die Sachverhalte selbst aufgearbeitet hätten. Die Angeklagten seien während der "Abklärungsphase" zur Ansicht gekommen, dass diese vier Fälle in strafrechtlicher Hinsicht keine Bewandtnis hätten und sie diese deshalb nicht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssten. Die Polizisten hätten nicht den Vorsatz gehabt, die Staatsanwaltschaft, "Herrin des Ermittlungsverfahrens", in ihrem Verfolgungsrecht zu beeinträchtigen, erklärte Kowarz.
Der 51-jährige Hauptbeschuldigte sagte zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz, die Schulungen zur "Strafprozessordnung neu" 2008 seien seines Erachtens nach zu wenig gewesen. "Im Prinzip ist alles so weiter gelaufen wie bisher." Wenn der Sachverhalt zu einem Fall abgeklärt war und sich herausgestellt habe, dass da "nichts dran ist", und der Vorgesetzte das auch so gesehen habe, sei das in einem Aktenvermerk abgelegt worden. "Da ist nichts verschwunden. Ich war der Meinung, das ist erledigt." Für einen Tatvorsatz fehle das Motiv, betonte der Salzburger.
Erst im Jahr 2015 sei ein Paragraf der StPO eingeführt worden, wonach ein Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft zu berichten sei, merkte der Erstangeklagte noch an. Nun wisse er, wenn man nicht alles der Staatsanwaltschaft vorlege, "sitzt man auf der Anklagebank". Die Staatsanwältin erklärte, in den angeklagten Fällen sei ja Anzeige erstattet worden. Es habe sehr wohl einen Anfangsverdacht gegeben und es sei ermittelt worden. Bei dem Vorgesetzten des 51-Jährigen handelte es sich um den zweiten Angeklagten. Dem 57-Jährigen warf Staatsanwältin Sandra Lemmermayer Beitragstäterschaft vor, weil er die Aktenablage seines Kollegen genehmigt habe.