A4-Schlepperdrama - Schleppern drohen jahrelange Haftstrafen
KECSKEMET/PARNDORF. Wenn in der kommenden Woche in der südungarischen Stadt Kecskemet der Prozess gegen die mutmaßliche Schlepperbande beginnt, drohen den elf Angeklagten langjährige Haftstrafen.
In Ungarn wurde das Strafgesetz nämlich erst 2012 verschärft. Das bedeutet, dass Häftlinge im Fall einer lebenslangen Freiheitsstrafe mindestens 25 Jahre absitzen müssen.
Als vor fünf Jahren das ungarische Strafgesetz verschärft wurde, wurden auch die Strafen erhöht. So ist bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft erst nach 25 Jahren mit einer vorzeitigen Entlassung zu rechnen, früher lag diese bei mindestens 20 Jahren. Damit ginge man in Ungarn härter mit Straftätern um, sagte der Budapester Rechtsanwalt György Aranyi im APA-Gespräch. In Österreich kann ein lebenslang Verurteilter frühestens nach 15 Jahren eine vorzeitige Entlassung beantragen, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Über eine vorzeitige Entlassung entscheidet auch in Ungarn das Gericht. Nach der Freilassung eines lebenslang Verurteilten folge eine Bewährungszeit von 15 Jahren, erklärte Aranyi.
Allerdings darf der Vollzug der Freiheitsstrafe laut ungarischem Gesetz nicht ausgesetzt werden, wenn es sich um einen schwereren Fall des Mordes - sogenannter qualifizierter Mord - handelt. Im Fall der nun beschuldigten mutmaßlichen Schlepper klagte die Staatsanwaltschaft qualifizierten Mord an.
71 Menschen erstickten hilflos in dem Kühl-Lkw, somit handle es sich um mehrfachen Mord unter besonders grausamen Umständen, betonte Aranyi. Zudem befanden sich unter den Opfern auch Kinder. Schlepperkriminalität ist außerdem ein besonders schwerwiegendes Delikt und die Männer sollen die Taten innerhalb einer kriminellen Vereinigung begangen haben. Diese Umstände würden sich in der Strafbemessung niederschlagen. Härter würde das Gesetz auch in dem Falle vorgehen, wenn die Opfer ältere oder behinderte Menschen sind.
Die Oberstaatsanwaltschaft des Komitats Bacs-Kiskun wirft den Angeklagten vor, sie hätten den Tod der Flüchtlinge billigend in Kauf genommen, beantragte für die vier Hauptangeklagten eine lebenslange Zuchthausstrafe. Für die anderen Angeklagten wurden unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren gefordert.