71-facher Mord: Hohe Haftstrafen für Schlepperbande

Von nachrichten.at/apa   14.Juni 2018

Das Gericht in der südungarischen Stadt Kecskemet blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haftstrafen für die Erstangeklagten.

Bei den vier Männern - ein Afghane (31) und drei Bulgaren im Alter von 31, 40 und 27 Jahren - handelt es sich nach Erkenntnissen der Anklagebehörde um den Kopf der Schlepperbande, seinen Stellvertreter sowie den Fahrer des Kühl-Lkw, in dem die Menschen erstickten, und den Lenker des Begleitautos. In dem hermetisch verschlossenen Kleinlaster hatten die Flüchtlinge - unter ihnen vier Kinder - unterwegs durch Schreien und Klopfen auf ihre Notsituation aufmerksam gemacht. Der Fahrer bemerkte es zwar, hielt aber nicht an.

Die Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan starben am 26. August 2015 noch auf ungarischem Gebiet. Ihre Leichen wurden tags darauf in dem in einer Pannenbucht der Ostautobahn (A4) bei Parndorf im Burgenland abgestellten Lkw entdeckt.

Wie dramatisch die Fahrt am 26. August 2015 nach Österreich war, zeigt die Rekonstruktion der ungarischen Staatsanwaltschaft: Wir haben berichtet.

Video: ORF-Korrespondent Ernst Gelegs berichtet aus Kecskemet über den Prozess gegen die vier angeklagten mutmaßlichen Schlepper sowie die Urteile:

Die ersten Festnahmen erfolgten bereits wenige Tage später. Angeklagt wurden 14 mutmaßliche Mitglieder der Schlepperbande, unter ihnen Fahrer, Anwerber von Chauffeuren und Personen, die Autos für die Schlepperfahrten organisiert hatten. Der Prozess in Kecskemet begann am 21. Juni 2017. Vor Gericht standen in dem Verfahren allerdings nur elf Beschuldigte. Drei weitere Angeklagte waren für die Justiz nicht greifbar, gegen sie wurde in Abwesenheit verhandelt.

Sämtliche Angeklagte wurden zu Haftstrafen verurteilt. Neben den 25 Jahren für die Hauptangeklagten - zu verbüßen unter verschärften Bedingungen ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung - setzte es Freiheitsstrafen im Ausmaß von drei bis zwölf Jahren für die weiteren Beschuldigten. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, da sowohl Anklage als auch Verteidigung berufen.

Der Staatsanwalt hatte für die Hauptangeklagten lebenslänglich beantragt, für drei von ihnen sogar ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Dass man unter diesem Strafmaß blieb, begründete das Gericht sinngemäß damit, dass ein Unterschied zu Verurteilungen für noch folgenschwerere Straftaten bleiben soll. Als Beispiel nannte der Richter einen mit voller Absicht verübten Bombenanschlag auf eine Diskothek.

Den Verurteilten billigte das Gericht zu, dass sie den Tod der Flüchtlinge nicht absichtlich herbeigeführt hätten, sondern durch Unterlassung. Der Fahrer des Kühl-Lkw hätte jedoch die Möglichkeit gehabt, die Tragödie zu verhindern, hielt das Gericht fest. Erschwerend bei der Strafbemessung wurde gewertet, dass die Taten im Rahmen einer kriminellen Organisation begangen wurden - was die Angeklagten immer bestritten hatten.

Acht der elf anwesenden Verurteilten haben nach der Urteilsverkündung ihre vorläufige Freilassung beantragt. Ob diesen Anträgen stattgegeben wird, entscheidet als übergeordnete Instanz das Gericht in Szeged, sobald dort die entsprechenden Akten eingetroffen sind. Dort wird auch das Berufungsverfahren stattfinden.

Eine Chronologie des Unfassbaren

Zwei Jahre und zehn Monate nachdem die Leichen gefunden worden waren, sind gestern die Urteile gegen die Schlepper gesprochen worden.

27. August 2015 – In einer Pannenbucht der A4 im Burgenland abgestellten Kühl-Lkw werden 71 Leichen gefunden. Unter den Toten sind vier Kinder.

28. August 2015 – Die Behörden geben die noch am Vortag erfolgte Festnahme von vier Männern in Ungarn bekannt. Es handelt sich um drei Bulgaren und einen Afghanen.
In der folgenden Nacht wird in Ungarn ein fünfter Verdächtiger festgenommen.

4. September 2015 – Der damalige Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil gibt bekannt, dass die erstickten Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan kamen.

11. September 2015 – Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt vermeldet unter Berufung auf ein Gutachten, dass die 71 Flüchtlinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf ungarischem Staatsgebiet gestorben sind.

8. Oktober 2015 – Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt teilt mit, dass sie das Strafverfahren an die ungarischen Behörden abtreten möchte. Diese prüfen den Antrag und stimmen vier Wochen später zu.

4. Mai 2017 – Die ungarische Staatsanwaltschaft verkündet die Anklageerhebung gegen zunächst elf Verdächtige aus Afghanistan, Bulgarien und dem Libanon wegen Mordes und Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Zehn Beschuldigte befinden sich in Untersuchungshaft, ein Mann ist auf der Flucht. Er wird in Abwesenheit angeklagt.

21. Juni 2017 – Der Prozess gegen die Schlepperbande beginnt am Gericht in Kecskemet. Es herrscht enormes mediales Interesse, mit dem die ungarischen Behörden nicht gerechnet haben. Die Angeklagten, die sich im Verlauf des Prozesses gegenseitig die Schuld zuschieben, sich Schreiduelle liefern und oft die Aussage verweigern, werden unter schwerer Bewachung und in Handschellen vorgeführt. Im Lauf des Hauptverfahrens werden drei weitere mutmaßliche Mitglieder der Bande angeklagt.

14. Juni 2018 – Das Verfahren geht mit Schuldsprüchen gegen alle 14 Beschuldigten zu Ende.